Kurzarbeitergeld: Bezugszeitraum beträgt abermals zwölf Monate

Vor rund einem Jahr ist das Kurzarbeitergeld von sechs auf zwölf Monate ausgedehnt worden. Nun hat das Bundesarbeitsministerium die verlängerte Bezugsdauer um ein Jahr verlängert.

Im April registrierte die Arbeitsagentur weniger Kurzarbeiter als im März. - © Bundesagentur fuer Arbeit

Auch 2014 wird es wieder Kurzarbeitergeld für zwölf Monate geben. Grundlage hierfür ist die " Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld" vom 31.10.2013, die seit dem 6.11.2013 rechtskräftig ist.

Warum wurde die Regelung zum Kurzarbeitergeld verlängert?

Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wurde bereits zum 14.12.2012 auf bis zu 12 Monate verlängert. Der Grund: Betriebe sollten trotz abschwächender Konjunktur Planungssicherheit erhalten und so Entlassungen verhindert werden. Die damalige Rechtsverordnung galt bis 31.12.2013 – diese wurde nun verlängert.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer in Kurzarbeit erhalten vom Arbeitgeber nur für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit Entgelt. Das ausgefallene Netto-Entgelt des Arbeitnehmers wird von der Arbeitsagentur durch das Kurzarbeitergeld teilweise ausgeglichen. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz bei Kinderlosen und 67 Prozent bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind.