Bauprodukte Künftig gilt nur noch die CE-Kennzeichnung

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Mit den Änderungen der technischen Regeln für Bauprodukte ist das bewährte Ü-Zeichen für Bauprodukte zum 15. Oktober 2016 weggefallen. Jetzt gilt nur die CE-Kennzeichnung, was zu Unsicherheiten führen kann.

Mit dem CE-Zeichen für Bauprodukte kann das Niveau von Sicherheit und Umweltverträglichkeit nicht gehalten werden. - © Archiv

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes kritisiert die CE-Kennzeichnung als "völlig unzureichend". Denn die geplanten Neuregelungen wiesen viele Lücken auf. Bis heute sei nicht geklärt, wie die Bauproduktenqualität im Einzelfall nachzuweisen ist, so der Verband.

Der Europäische Gerichtshof hat 2014 erklärt, dass Deutschland mit drei nationalen Zusatzregelungen für europäisch harmonisierte Bauprodukte gegen die seinerzeitige EG-Bauproduktenrichtlinie verstoßen habe. Der EuGH hat in seiner Urteilsbegründung der Bundesregierung vorgehalten, sich nicht mit den notwenigen formalen Beschwerdeverfahren nach der EG-Bauproduktenrichtlinie gegen die mangelhaften europäischen Regelungen zur Wehr gesetzt zu haben, und deshalb in den nationalen Zusatzregelungen eine Vertragsverletzung gesehen.

Wegfall des bewährten Ü-Zeichens

Eine Anpassung des deutschen Bauordnungsrechtes mit der Novellierung der Musterbauordnung (MBO) ist zwar im Gange. Eine weiterführende Verwaltungsvorschrift, die die Anwendbarkeit von Bauprodukten regelt, ist zur Notifizierung in Brüssel, aber noch nicht bestätigt worden. Mit einer Umsetzung noch in diesem Jahr ist nicht zu rechnen. 

Diesem Ablauf zum Trotz hat das Deutsche Institut für Bautechnik vorsorglich die Grundlage für die Anwendbarkeit von Bauprodukten nach harmonisierten europäischen Normen zum 15. Oktober 2016 geändert, was zu einem Wegfall des bewährten Ü-Zeichens für viele Bauprodukte geführt hat. Das gilt auch für Bauprodukte, die die Statik von Gebäuden, den Brandschutz sowie den Umwelt- und Gesundheitsschutz beeinflussen. Das derzeitige Niveau der Sicherheit und Umweltverträglichkeit von Bauwerken sei damit laut Zentralverband in Deutschland nicht mehr zu halten.

Bauen wird verteuert

Ohne entsprechende Regelungen zu Bauproduktstandards müssten die Produkteigenschaften für jedes Bauteil einzeln ermittelt werden, was das Bauen erheblich verteuert. Regelungen, wer dies ausführen darf und auf welcher Prüfgrundlage, fehlen zurzeit ebenfalls vollständig. 

„Es ist unverantwortlich, seit fast hundert Jahren gut funktionierende Regelungen ohne adäquaten Ersatz außer Kraft zu setzen", erklärt der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa . Bund und Länder müssten schnell die notwendigen rechtlichen Schritte für eine Korrektur der mangelhaften europäischen Bauproduktnormen ergreifen .