Kündigungsgrund Alkohol: Unter welchen Voraussetzungen Mitarbeitern wegen eines Alkoholproblems gekündigt werden darf.
Alkohol bei der Arbeit
Mitarbeitern darf nur unter sehr engen Voraussetzungen wegen eines Alkoholproblems gekündigt werden. Das bestätigt erneut ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (11 Sa 167/12). Danach gelten die gleichen Bedingungen wie bei krankheitsbedingten Kündigungen: Der Betroffene muss seinen vertraglichen Pflichten nicht oder nicht mehr ausreichend nachkommen können - es besteht für ihn eine negative Gesundheitsprognose. Zudem beeinträchtigen seine Ausfälle den Betriebsablauf erheblich. Es sind die Interessen des Mitarbeiters gegen die Bedürfnisse des Chefs abzuwägen.
Tipp: Es reicht nicht aus, nur den Kontrollverlust zu beklagen. Die Folgen für den Betrieb sind zu konkretisieren.emh