Entlassungsvoraussetzung Kündigung: Alkohol bei der Arbeit

Kündigungsgrund Alkohol: Unter welchen Voraussetzungen Mitarbeitern wegen eines Alkoholproblems gekündigt werden darf.

Der Griff zur Flasche ist ein krankheitsbedingter Kündigungsgrund. - © Leonardo Franko - Fotolia

Alkohol bei der Arbeit

Mitarbeitern darf nur unter sehr engen Voraussetzungen wegen eines Alkoholproblems gekündigt werden. Das bestätigt erneut ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (11 Sa 167/12). Danach gelten die gleichen Bedingungen wie bei krankheitsbedingten Kündigungen: Der Betroffene muss seinen vertraglichen Pflichten nicht oder nicht mehr ausreichend nachkommen können - es besteht für ihn eine negative Gesundheitsprognose. Zudem beeinträchtigen seine Ausfälle den Betriebsablauf erheblich. Es sind die Interessen des Mitarbeiters gegen die Bedürfnisse des Chefs abzuwägen.

Tipp: Es reicht nicht aus, nur den Kontrollverlust zu beklagen. Die Folgen für den Betrieb sind zu konkretisieren.emh