Kreditversicherung: Ruhiger schlafen

Gute Kunden sind Gold wert. Trotzdem sollte selbst bei ihnen das alte Sprichwort gelten: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Denn in die Pleite segeln in unruhigen Zeiten auch Traditionsfirmen. Damit sie die den Handwerksbetrieb nicht mit in den Untergang reißen, gibt es Warenkreditversicherungen. Der Doppelschutz warnt vor schlechter Bonität der Kunden und zahlt im schlimmsten Fall offenen Rechnungen. Außerdem: Als besonderes Bonbon gibt zusätzlichen Rechtsschutz, wenn der Kunde die Leistung bemängelt.

Handwerksunternehmer müssen Pflicht zur Information beachten

Wirksam ist die Kreditversicherung nur, wenn die Pflichten aus dem Vertrag genau erfüllt werden. Nach Einschätzung des Deutschen Anwaltverein (DAV) sind die Kreditversicherer bei der Schadenregulierung in der letzten Zeit strenger.

„Hier arbeiten die Versicherer verstärkt mit Anzeigefristverletzung“, warnt Helmut Katschthaler, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV.

So müssen die versicherten Lieferanten jedes Anzeichen einer drohenden Insolvenz ihres Kunden unverzüglich ihrem Kreditversicherer melden. „Das läuft in der Praxis aber oft ganz anders“, sagt der DAV-Jurist. „Vielfach sprechen die Chefs auf dem kurzen Dienstwege miteinander und vereinbaren telefonisch freundschaftlich einen Zahlungsaufschub“, so Katschthaler.

 Hier sei schwere Gefahr in Verzug. Erführe der Versichere erst später von diesem Gespräch, brauche er möglicherweise bei einer Insolvenz des Kunden nicht mehr zu zahlen. Experte Katschthaler rät: „Daher sollte man bei einem wichtigen und guten Kunden, den Versicherer zwar informieren, gleichzeitig aber ein Stillhalteabkommen vereinbaren“. So würde der Versicherer nicht sofort ein Inkassoverfahren in die Wege leiten und den Kunden verschrecken.

Voller Mahn- und Inkassoservice für Handwerksbetriebe

Mit "Finanz@dvantage PLUS" bietet zum Beispiel der Versicherer Coface ein Factoring-Modell an, bei dem Forderungen an die DHF, die Deutsche Handwerk Finanz GmbH, verkauft werden. Das Angebot gilt für Handwerksbetriebe des Baunebengewerbes wie Dachdeckern, Elektrikern, Sanitärbetrieben oder Malern.

Geboten wird ein Full-Service, der das Verbuchen von Zahlungseingängen, das Überwachen der Zahlungen, das Mahnwesen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Beitreibung mit einschließt. „In aller Regel verfügen die kleinen Unternehmen nicht über ein professionelles Mahnwesen, weil das viel Personal und Zeit verschlingt“, sagt Andreas Dehlzeit von der Coface Finanz.

Bei der Wahl seiner Kunden ist Coface aber sehr genau: Sie müssen eine harte Bonitätsprüfung überstehen. Wir der Handwerker akzeptiert, leitet Coface künftig bei allen säumigen Zahlern 60 Tage nach der Fälligkeit der Rechnung ein Inkassoverfahren ein. „Wir fragen aber den Handwerker immer vorher, ob er einverstanden ist. Denn manchmal ist dem Unternehmer der Kundenkontakt wichtiger“, erläutert Dehlzeit.

Der umfassende Service hat seinen Preis. Bei einem Vorjahresumsatz von 500.000 Euro verlangt Coface einer Verwaltungsgebühr von 1375 Euro – pro Monat. Die darauf entfallende Umsatzsteuer kann aber im Gegensatz zur Versicherungssteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden. Als zweiter Kostenblock wird für jede „gekaufte“ Forderung ab Inanspruchnahme ein Zins von 6,75 Prozent fällig. Natürlich beinhalte das Angebot auch eine Kreditversicherung. Experte Dehlzeit: „Die bieten wir direkt, während andere Anbieter sie am Markt von einem Kreditversicherer dazukaufen müssen.“