Kreditaltverträge: Bearbeitungsgebühren sind rechtswidrig

Handwerker sollten sich ihre Kreditverträge, die sie privat als Verbraucher in den Jahren 2004 bis 2011 abgeschlossen haben, noch einmal genau anschauen. Soweit darin Bearbeitungsgebühren von den Banken erhoben wurden, können sie diese zurückfordern.

Bankenabgabe
Mit Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen dürfen die Banken nach jüngster BGH-Rechtsprechung kein Geld mehr verdienen. - © dapd

Grund dafür sind zwei neue Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH), in denen die Karlsruher Zivilrichter Verbrauchern das Recht zugestehen, Kreditbearbeitungsgebühren von den Banken zurückzufordern (Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14). Die Kreditinstitute hatten sich demgegenüber auf den Standpunkt gestellt, die Forderungen der Kreditverträge seien längst verjährt.

Drei Jahre Verjährungsfrist

In den zugrunde liegenden Fällen datierten die Kreditverträge aus den Jahren 2006 und 2008. Die Kunden machten die Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren zwischen rund 350 Euro und 1.500 Euro geltend. Derartige Rückforderungsansprüche gegen die Banken verjähren in der Regel nach drei Jahren. Dies gilt allerdings nur, wenn der Kunde von den Tatsachen weiß, aus denen sich das Fehlen des Rechtsgrundes für den Einzug der Kreditbearbeitungsgebühren ergibt.

Verjährungsfrist verlängert sich bei diffuser Rechtslage

Ausnahmsweise kann aber die Rechtsunkenntnis des Kunden den Verjährungsbeginn hinausschieben, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht in einem für die Klageerhebung ausreichenden Maße einzuschätzen vermag. „Das gilt erst recht, wenn der Durchsetzung des Anspruchs eine gegenteilige höchstrichterliche Rechtsprechung entgegensteht. In einem solchen Fall fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn“, erläutern die höchsten deutschen Zivilrichter.

Rechtslage erst seit 2011 klar

Angesichts des Umstands, dass Bearbeitungsentgelte in „banküblicher Höhe“ von zuletzt bis zu 2 % von der älteren Rechtsprechung des BGH gebilligt worden waren, war Darlehensnehmern nach Ansicht des BGH die Erhebung einer Rückforderungsklage erst zumutbar, nachdem sich im Laufe des Jahres 2011 eine gefestigte oberlandesgerichtliche Rechtsprechung herausgebildet hatte, die Bearbeitungsentgelte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen missbilligte. Seither musste ein rechtskundiger Dritter billigerweise damit rechnen, dass Banken die erfolgreiche Berufung auf die ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs künftig versagt werden würde.

Kreditverträge vor 2004 meist passé

Ausgehend hiervon sind laut Richterspruch derzeit nur solche Rückforderungsansprüche verjährt, die vor dem Jahr 2004 entstanden sind, sofern innerhalb der absoluten - kenntnisunabhängigen - zehnjährigen Verjährungsfrist vom Kreditnehmer keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen worden sind. Dazu gehört etwa die Erhebung einer Klage.

Ende des Jahres droht Verjährung

Betroffene Handwerker sollten jetzt alle Kreditverträge in den Jahren zwischen 2004 und 2011 heraussuchen und nachschauen, ob dort Bearbeitungsgebühren berechnet wurden. Diese sollten sie sodann in einem Schreiben an die jeweilige Bank zurückfordern, verbunden mit einer Zahlungsfrist von einer oder zwei Wochen. Zahlt die Bank nicht, können sich Betroffene entweder an die entsprechenden Ombudsleute der Bankenbranche wenden, die derartige Fälle schlichten oder gleich einen Anwalt mit der Klageerhebung beauftragen. Ganz wichtig: Die Klage muss noch in diesem Jahr erhoben werden, da die Ansprüche Ende des Jahres 2014 verjähren.

Verträge nach 2011 eindeutig

Bereits im Mai 2014 hatte der BGH laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühren in neueren Verbraucherkreditverträgen für rechtswidrig erklärt (Az.: XI ZR 170/13). Begründung: Nach dem gesetzlichen Leitbild des Bürgerlichen Gesetzbuchs haben die Banken anfallende Kosten für die Kreditbearbeitung und -auszahlung durch den laufzeitabhängig bemessenen Zins zu decken und können daneben kein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt verlangen. Nach ersten Schätzungen der Stiftung Warentest konnten betroffene Privatkunden von ihren Banken fast 13 Milliarden Euro erstattet verlangen. Die Summe dürfte sich jetzt unter Einbezug der Altverträge noch einmal dramatisch nach oben verschieben. Zahlen die Banken nicht, droht eine Klagewelle. In Neuverträgen dürften sich jedenfalls keine Bearbeitungsgebühren mehr finden.

Rechtslage bei gewerblichen Kreditverträgen noch offen

Die Begründung des BGH im Zusammenhang mit den Verbraucherkrediten, dass die Banken ihren Kunden die Kreditbearbeitungskosten über die Zinsen in Rechnung stellen und deshalb kein zweites Mal unter dem Deckmantel der Bearbeitungsgebühren abkassieren dürfen, lässt sich ebenso gut auf Unternehmerdarlehen übertragen. Auch wenn die Bestätigung durch den BGH noch aussteht, sollten betroffene Handwerker jetzt das Gespräch mit ihrer Bank suchen, um sich die Gebühren erstatten zu lassen oder eine Reduzierung zu erreichen.