Krankenversicherung Private Absicherung wird teurer

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Jungen Handwerkern erscheint der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) lukrativ. Vorsicht: Das böse Erwachen kommt für Selbständige oft am Ende des Berufslebens.

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    Peter Botzem , selbständiger Schreiner, kann mit 65 Jahren nicht mehr in die günstigere Krankenversicherung der Rentner wechseln.
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    „Aufgrund der hohen Kosten für Gesundheit wird oft zu­wenig Geld fürs Alter zurückgelegt.“ Stefan Albers, ­unabhängiger Versicherungsberater in Montabaur und Präsident des Bundesverbandes der Versicherungsberater.
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    Private Krankenversicherung: Patienten denken hier zuerst an die Privilegien wie Chefarztbehandlung.

Peter Botzem ist sauer. In ein paar Monaten geht der selbständige Schreiner in Rente. Jahrelang war er davon ausgegangen, dass er dann Pflichtversicherter in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wird und seine Beiträge sinken. Seit Kurzem steht fest: Er muss sich weiter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern – mit finanzieller Mehrbelastung.

Botzems Problem: Vor 25 Jahren glaubte er einem Versicherungsvertreter und schloss eine private Krankenversicherung (PKV) ab. Zwar blieb er dort nur ein Jahrzehnt – doch lange genug, dass ihm heute der Zutritt zur Krankenversicherung der Rentner versperrt bleibt. Hintergrund ist die 9/10-Regel, die besagt, dass der Versicherte 90 Prozent seines Berufslebens in der GKV versichert sein muss. Natürlich habe er sich bei seinem Wechsel in die PKV beraten lassen, so der 65-Jährige. „Aber sowas sagt einem natürlich keiner.“

Im Alter steigen die Beiträge

Eine Einschätzung, mit der Botzem nicht alleine steht. Immer wieder, berichtet auch Thorsten Rudnik, heute freier Versicherungsberater und früher als Mitglied im Vorstand des Bundes der Versicherten (BdV) im Verbraucherschutz tätig, habe er mit Selbstständigen zu tun, die sich falsch oder fehlberaten fühlen. Und dabei hat Botzem sogar noch Glück: Immerhin zog er angesichts stetiger Beitragserhöhungen Ende der 90er-Jahre selbst die Reißleine und kehrte als freiwilliges Mitglied in die GKV zurück.

Höher als derzeit 700 Euro (mit Zusatzbeitrag) kann sein Beitrag somit nicht werden. Rudnik kennt mehr als eine Geschichte von Handwerkern, die sich auf die PKV verließen und sich im Alter ihre Beiträge schlicht nicht mehr leisten können. Die Folge: Schritt für Schritt specken sie ihren Versicherungsschutz ab oder landen im Alter gar in einem sogenannten Notlagentarif.

Dabei ärgert den Experten Rudnik besonders, dass viele Versicherungsvertreter junge Handwerker geradezu locken. Oft bieten sie für die ersten Berufsjahre sogenannte Einstiegstarife an. Ein Haken ist aber immer dabei. Entweder sind sie günstig, weil sie nur reduzierte Leistungen bieten, oder nach zwei, drei Jahren steigen die Kosten überproportional.

Rudnik kennt Fälle, bei denen sich der anfänglich günstige Beitrag nach sechs Jahren verdoppelt hatte. Das Problem: „Viele Betroffene gehen zu leichtgläubig an die Sache heran“, betont Axel Kleinlein, Vorstandsprecher des Bundes der Versicherten (BdV). Seit Jahren fordert der BdV mehr Aufklärung im Verkaufsgespräch, tatsächlich aber hat sich in den letzten Jahren kaum etwas geändert. Es werden Beiträge verglichen und die bekannten Vorteile der PKV aufgelistet: Chefarztbehandlung, freie Arztwahl, Zweibettzimmer. „Diese Vorteile gibt es alle“, wie auch Rudnik unterstreicht, „allerdings nur für bestimmte Personengruppen und Lebensphasen.“

Günstige Beiträge in der PKV nur für junge Gesunde

Diese Linie vertritt auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und hat Konsequenzen gezogen. Sie bietet seit 2012 keine Beratung zum Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung mehr an. Begründung: „Auslöser für diese Entscheidung ist die Tatsache, dass die zukünftigen Beitragsentwicklungen in der PKV auch nicht ansatzweise vorherzusehen sind. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät Verbrauchern generell von einem Wechsel in die PKV ab.“

Michael Wortberg, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sagt, dass er interessierten Selbständigen immer zuerst die Frage stelle, ob sie sicher sein könnten, dass ihr Betrieb dauerhaft erfolgreich laufe. Nur dann könne man einen Wechsel in die Private Krankenversicherung überhaupt erwägen – und selbst dann rät er von einem Wechsel ab.

Denn niedrig sind die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nur, wenn man jung, ledig und kinderlos ist. Rudnik, selbst „aus Überzeugung“ gesetzlich versichert, würde darum tatsächlich auch nur denjenigen zu einem Wechsel in die Private raten, die konsequent genug sind, Monat für Monat den im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung gesparten Beitrag auf die Seite zu legen.

Dann, so will er nicht ausschließen, könne es sein, dass sich bei guten Gesellschaften und seriös kalkulierten Tarifen steigende Beiträge im Alter ausgleichen lassen. Berechnungen dazu gibt es allerdings nicht. Die wären angesichts der Tarifvielfalt und vieler Einflussfaktoren auf Betragssteigerungen schwer zu errechnen. Aufgrund der derzeit niedrigen Zinsen rechnen Branchenexperten sowohl für Ende 2015 als auch für Ende 2016 mit Beitragssteigerungen.

Schwieriges Umfeld für die Versicherungen

Der Verband der Privaten Krankenversicherung in Berlin weist in diesem Zusammenhang allerdings auf „eine sehr moderate Beitragsentwicklung“ in den letzten Jahren hin und ergänzt: „Tatsache ist aber auch, dass die Niedrigzinspolitik der EU-Regierungen und der EZB auf Kosten aller Vorsorgesparer geht, somit leider auch der Privatversicherten, die für ihre Gesundheitskosten im Alter vorsorgen. Diese solide Vorsorge kalkuliert mit ehrlichen Preisen, sodass sinkende Zinserträge durch entsprechende Beiträge ausgeglichen werden müssen. Mit einer Nettoverzinsung von mehr als vier Prozent erreicht die PKV-Branche in diesem schwierigen Umfeld aber immer noch eine ansehnliche Rendite zu Gunsten ihrer Versicherten.“

Hohe Rückstellungen bei den PKV-Unternehmen

Darüber hinaus verfügten die PKV-Unternehmen über „deutlich gestiegene Rückstellungen“, mit denen sie nötige Beitragsanpassungen in den kommenden Jahren abfedern könnten. Die Summe dieser Rückstellungen sei 2013 auf rund 14 Milliarden Euro gestiegen, so der PKV-Branchenverband. „Mögliche Beitragsanpassungen werden also nicht so heiß gegessen, wie sie in den Medien gekocht werden.“ Dennoch befürchtet die Branche, dass die aktuelle Berichterstattung über Beitragserhöhungen die Diskussion über eine einheitliche Krankenversicherung neu entfachen könnte.

Denn es gibt durchaus Gründe, die gegen die private Krankenversicherung sprechen. Das findet auch Stefan Albers, unabhängiger Versicherungsberater in Montabaur und Präsident des Bundesverbandes der Versicherungsberater. Ihn stören neben den Kosten vor allem die Nachteile für Familien. Sind Frau und Kinder in der GKV auch dann kostenlos mitversichert, wenn die Ehefrau als geringfügig Beschäftigte im Betrieb mitarbeitet, muss in der Privaten Versicherung für jedes Familienmitglied einzeln gezahlt werden.

PKV übernimmt auch nicht alle Leistungen

Eine Situation, die, so weiß Albers, nicht nur in der aktiven Familienphase belastend ist, sondern die auch noch gravierende Auswirkungen aufs Alter haben kann. Immer wieder erlebt der unabhängige Experte, dass aufgrund der hohen Gesundheitskosten zu wenig Geld fürs Alter zurückgelegt wird. Steigen dann noch die Beiträge, wird es dramatisch. Seine Empfehlung ist daher eindeutig: PKV nur für Beamte und Menschen, die aufgrund ihrer Vermögenslage sicher sein können, im Alter Monatsbeiträge aufbringen zu können, die pro Person nahe an den vierstelligen Bereich herankommen können.

Ist von der PKV die Rede, so Johannes Fiala, Rechtsanwalt in München, denken fast alle zuerst an die positiven Aspekte: kürzere Wartezeiten, schönere Wartezimmer, Übernahme von Heilpraktikerkosten, Brillen, teuren Zahnbehandlungen. Tatsächlich aber gibt es a uch bei der PKV viele Behandlungen, die nicht zwangsläufig übernommen werden. Die Streitereien in diesem Bereich sind erheblich, so die Erfahrung des Rechtsanwalts. Fiala bezeichnet es denn auch als „Märchen“, dass der Schutz in der PKV grundsätzlich besser ist.

Überprüfen Sie die Leistungend er PKV regelmäßig

Entscheidet sich ein Patient für die PKV, sind die Ratschläge von Fiala eindeutig. Erstens: Nicht nur zu Beginn alle Tarifbedingungen und Bausteine exakt an die eigenen Bedürfnisse anpassen, sondern diese auch regelmäßig überprüfen. Zweitens: „Zeitgleich immer eine Rechtschutzversicherung abschließen“, empfiehlt der Rechtsanwalt. Allein schon deswegen, weil jemand, der ernsthaft erkrankt, sich nicht auch noch mit seiner Versicherung streiten kann.

Die gesetzliche Krankenversicherung, so Verbraucherschützer, ist derzeit auch für Selbstständige eine sichere Wahl. Wer sich dann noch zusätzlichen Luxus für die Gesundheit leisten kann und will, der ist mit ausgewählten privaten Zusatzversicherungen gut bedient .

Privat oder gesetzlich?

Die Wahl einer Krankenversicherung scheint einfach. Doch bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie die Unterschiede kennen.

Gesetzlich pflichtversichert:

sind in Deutschland Arbeiter, Angestellte und Rentner, deren monatliches Einkommen unterhalb von 4575 Euro (Pflichtversicherungsgrenze) liegt. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen (14,6 Prozent) und ist nach oben gedeckelt. Die Hälfte der Versicherung trägt der Arbeitgeber. 2015 beträgt der Eigenanteil also höchstens 301,13 Euro monatlich plus möglicher Zusatzbeiträge.

Freiwillig versichert:

sind Selbständige, die weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben möchten. Dabei können sie wählen, ob sie im Krankheitsfall Krankentagegeld erhalten möchten oder nicht. Ihr Beitrag richtet sich ebenfalls nach dem Einkommen, allerdings wird ein Mindesteinkommen von 2126,25 Euro monatlich zugrunde gelegt. Dies entspricht ohne Krankengeldanspruch einem Mindestbeitrag von 298 Euro (mit Krankengeldanspruch 310 Euro).
Hinweis: Auch für Selbständige gilt als obere Grenze 14,6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, sie zahlen aber den vollen Beitrag.

Die Krankenversicherung für Rentner (KVdR):

­unterscheidet zwischen Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung. Wer in der zweiten Hälfte seines Berufslebens nicht mindestens zu 90 Prozent Mitglied der GKV war (9/10-Regel) ist auch als Rentner nicht pflichtversichert. Für Pflichtversicherte gilt ein eigener Beitragssatz von 7,9 Prozent, noch einmal genauso viel übernimmt der Versicherungsträger. Freiwillig Versicherte zahlen den vollen, also doppelten Beitrag.

In der Privaten Vollversicherung:

ist der Beitrag einkommensunabhängig, er richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem persönlichen Risiko (Gesundheitsprüfung) und dem gewählten Tarif. Mit zunehmendem Alter und Risiko steigt er.

Den Basistarif:

müssen seit 2009 alle privaten Krankenversicherungen anbieten. Er darf keine Risikozuschläge enthalten, die sich auf die Gesundheit beziehen. Die Leistungen des Basistarifs entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge liegen fast immer beim Höchstbeitrag der gesetzlichen Kassen.

Der Notlagen- oder Nichtzahlertarif:

wurde 2013 eingeführt. Kunden, die ihre Beiträge nicht zahlen, können jetzt in den Notlagentarif eingeordnet werden. In diesem Tarif erhalten Sie ausschließlich Notfallhilfe, eine Regelung, die in der Praxis zu vielen Auseinandersetzungen führt.

Tarifwechsel bei der PKV jederzeit möglich

Versicherte einer privaten Krankenversicherung dürfen jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichem Versicherungsschutz wechseln. Die Krankenversicherung darf dabei aber nicht auf einen erneuten Gesundheitscheck bestehen.

Privat Versicherte sollen so bei einem Tarifwechsel in erster Linie vor überhöhten Beiträgen geschützt werden. Doch bietet der neue Tarif Zusatzleistungen, darf die Versicherung Extra-Leistungen ausschließen oder einen Risikozuschlag verlangen, auch wenn gar kein Risiko besteht.

Extra-Leistungen kosten auch extra 

Denn Extra-Leistungen dürfen in der privaten Krankenversicherung behandelt werden wie eine Zusatzversicherung. Dabei weisen Experten der Arag-Versicherung auf einen konkreten Fall hin, in dem eine Frau nach einer Beitragsanpassung einen neuen Tarif wählte, der die Kostenerstattung für Sehhilfen und Zahnersatz vorsah.

Doch ihre private Krankenversicherung machte ihr einen Strich durch die Rechnung: Entweder sollte sie einen Zuschlag von 130 Euro zahlen oder auf die Zusatzleistungen verzichten. Zu Recht, wie höchstrichterlich vom Bundesgerichtshof entschieden wurde (BGH, Az.: IV ZR 393/15).