Krankentagegeld: Handwerker siegt gegen Krankenkasse

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Krankenversicherung

Ein selbstständiger Handwerker hat im Streit mit seiner Krankenversicherung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe einen wichtigen Sieg errungen (Az.: 9a U 15/14).

Handwerker brauchen sich eine Reduzierung des Krankentagegeldes nicht ohne weiteres gefallen lassen. - © BdV

Der Fall

Die Versicherung hatte dem Handwerker das Krankentagegeld unter Verweis auf eine entsprechende Vertragsklausel von 100 Euro auf 62 Euro täglich gekürzt. Begründung: Der Handwerker verdiene mittlerweile weniger und die vereinbarten Versicherungsbedingungen ließen eine entsprechende Anpassung zu. Der Handwerker wollte das nicht hinnehmen und bestand auf der Beibehaltung des höheren Tagessatzes. Der Versicherer machte geltend, die strittige Klausel diene dazu, ein erhöhtes Risiko der Inanspruchnahme für den Fall zu begrenzen, dass der Versicherte durch eine Erkrankung und den dann entstehenden Tagegeldanspruch ein höheres Einkommen erzielen könne als durch eigene Erwerbstätigkeit.

Das Urteil

Das Gericht kassierte die entsprechende Versicherungsklausel ein. Nach dem Wortlaut hätte die Versicherung das Tagegeld selbst im Krankheitsfall noch kürzen können. Damit bestehe für den Versicherten die Gefahr, dass das Tagegeld von seiner Versicherung gerade dann einseitig herabgesetzt werde, wenn sein Einkommen sinke.

Die Konsequenz

Handwerker sollten gegenüber ihrer Versicherung nicht klein beigeben. Gerade für den Krankheitsfall wollen sie sich finanziell absichern. Könnte die Versicherung das Tagegeld einseitig herabsetzen, wäre der Umfang des Versicherungsschutzes für den Kunden unkalkulierbar.