EEG-Umlage Kosten kratzen an der Schmerzgrenze des Handwerks

Zugehörige Themenseiten:
EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

Die Stromnetzbetreiber haben am Freitag bekannt gegeben, dass die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auch im nächsten Jahr steigt - und zwar um acht Prozent. Für den ZDH deutlich zu viel.

Die Ökostrom-Umlage steigt 2017 um acht Prozent - © © beermedia/Fotolia.com

Der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) Holger Schwanecke sieht den erneuten Anstieg der Kosten deutlcih negativ: "Die EEG-Umlage hat mit 6,88 Eurocent die Schmerzgrenze der Handwerker erreicht. Die Bundesregierung versprach im Jahr 2011, dass die Umlage nicht über 3,5 Eurocent steigen werde. Davon ist keine Rede mehr. Im Gegenteil: Die jüngste EEG-Reform wird einen weiteren Kostenanstieg bestenfalls abschwächen. Damit die Kostenbelastung für Unternehmen und Privathaushalte nicht aus dem Ruder läuft, muss die EEG-Umlage in einem ersten Schritt auf dem derzeitigen Stand festgeschrieben werden. Ein weiterer Anstieg der Förderkosten für Strom aus Erneuerbaren Energien muss aus Haushaltsmitteln gedeckt werden."

Weiter führt Schwannecke aus, dass die Kosten der Besonderen Ausgleichsregelung, mit der die EEG-Kosten für Großverbraucher in der Industrie derzeit auf die mittelständische Wirtschaft und die Privathaushalte umgelegt werden, künftig ebenfalls vom Staat aufgebracht werden müsse.

Steigende Kosten schmälern Finanzierungsspielräume

Realistische Vorausschätzungen würden zeigen, dass der Kostenblock für die Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien von heute 23,1 Milliarden Euro auf bis zu 32 Milliarden Euro im Jahr 2020 steigen wird. Der weitere Anstieg der EEG-Umlage sei damit vorgezeichnet. " Weiter steigende Stromkosten schmälern nicht nur im Handwerk die für notwendige Effizienz-Investitionen verfügbaren Finanzierungsspielräume."

Neue Ifo-Studie: Einfrieren der EEG-Umlage rechnerisch möglich durch „Streckungsfonds“

Wie aus einem Gutachten des ifo Instituts für das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie hervorgeht, könnte die EEG-Umlage bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde eingefroren werden, wenn die Finanzierungslücken durch Kreditaufnahme eines „Streckungsfonds“ bis 2028 ausgeglichen würden. In den Jahren nach 2028 könnten überschüssige Einnahmen aus der eingefrorenen EEG-Umlage verwendet werden, um den Fonds bis zum Jahre 2038 vollständig zu tilgen. „Ein Einfrieren der EEG-Umlage ist rechnerisch denkbar; ob die Politik diese Glättung der Umlage und Verschiebung von Lasten in die Zukunft will, muss sie selbst entscheiden“, sagte Karen Pittel, Leiterin des ifo Zentrums für Energie, Klima und erschöpfbare Ressourcen.

Institut untersuchte drei Szenarien

Das ifo Institut untersuchte drei Szenarien, mit einem mittleren Großhandels-Strompreis (Trend-Szenario), mit einem hohen und mit einem niedrigen Preis. Im Trend-Szenario steigen die inflationsbereinigten Strompreise von derzeit 3,18 Cent pro Kilowattstunde bis zum Jahr 2050 auf 6,0 Cent. Die jährlichen Ausgaben für das EEG sind bei dieser Entwicklung der Großhandelspreise bis zum Jahr 2028 höher als die Einnahmen aus der EEG-Umlage. Die Finanzierungslücke muss entsprechend durch Kreditaufnahme gedeckt werden. Die kumulierte verzinste Kreditaufnahme würde im Jahr 2029 ihr maximales Volumen bei 29,13 Milliarden Euro erreichen. Im folgenden Jahr übersteigen die Umlage-Einnahmen erstmals die Differenzkosten; eine vollständige Tilgung des Fonds ist bis zum Jahr 2038 möglich.

Die Annahmen über die Entwicklung von Stromnachfrage und Realzinsen wirken sich nur in geringem Maße auf das maximale Fondsvolumen und den Tilgungszeitpunkt aus. Größeren Einfluss haben die spezifischen Großhandelspreise von Wind- und Solarstrom.

Die Studie finden Sie hier.