Konjunkturpaket der Bundesregierung Konjunkturprogramm: So werden die 130 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Corona-Folgen eingesetzt

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Deutschland ist eine global vernetzte Exportnation - und hart getroffen vom Corona-Lockdown. Unterbrochene Lieferketten, Kurzarbeit, zurückgestellte Investitionen, Insolvenzen sind wirtschaftliche Folgen, die die Bundesregierung mit ihrem Konjunktur-programm abfedern möchte. Dieses sind die wichtigsten Maßnahmen. Sie gelten ab 1. Juli 2020.

Das Konjunkturpaket gegen die Folgen der Coronakrise.
130 Milliarden Euro umfasst das Konjunkturpaket der Bundesregierung gegen die Folgen der Coronavirus-Krise. - © Dan Race - stock.adobe.com

Das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung hat zwei Zielrichtungen. Es soll einerseits die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Krise mildern und es soll andererseits einen innovativen Modernisierungsschub und die Beseitigung bestehender Defizite finanzieren. Die Bundesregierung hat ihre Konjunktur- und Krisenmaßnahmen in vier Pakete gegliedert. Sie heißen: "Konjunktur und Wirtschaft stärken", "Wirtschaftliche und soziale Härten abfedern", "Länder- und Kommunen stärken" (diesen Bereich führen wir nicht auf, da er nicht unmittelbar auf die Unternehmen wirkt) und "Junge Menschen und Familien unterstützen". Zusätzlich gibt es ein Zukunftspaket, aus dem wir die wichtigsten Maßnahmen für Handwerksunternehmer und ihre Familien vorstellen.

Paket "Konjunktur und Wirtschaftskraft stärken":

  1. Vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 wird der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt. Der Finanzbedarf liegt bei 20 Milliarden Euro. Ziel ist es, die Binnennachfrage
  2. Die Sozialversicherungsbeiträge werden bei maximal 40 % stabilisiert. Darüberhinaus gehender Finanzbedarf wird aus dem Bundeshaushalt beglichen. Gültig ist die "Sozialgarantie 2021" genannte Regelung bis einschließlich 2021. Ziel der Maßnahme ist es, die Lohnnebenkosten zu begrenzen und die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer zu sichern. Der Finanzbedarf wird mit 5,3 Mrd. Euro für das Jahr 2020 angegeben. Der Bedarf 2021 wird bei der Aufstellung des Haushalts ermittelt.
  3. Die EEG-Umlage droht im Jahr 2021 aufgrund des corona-bedingten Rückgangs der Wirtschaftsleistung und des damit verbundenen Rückgangs des Börsenstrompreises stark anzusteigen. Um die Strompreise wettbewerbsfähig zu halten und für mehr Verlässlichkeit bei den staatlichen Strompreisbestandteilen zu sorgen, wird ab 2021 zusätzlich zu den Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandel ein Zuschuss aus Haushaltsmitteln des Bundes zur schrittweisen Senkung der EEG-Umlage geleistet. Im Jahr 2021 wird die EEG-Umlage bei 6,5 ct/kwh, im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kwh liegen. Den Finanzbedarf gibt die Bundesregierung mit 11 Mrd. Euro an.

  4. Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird verschoben auf den 26. des Folgemonats. Den Liquiditätseffekt für Unternehmen gibt die Bundesregierung mit ca. 5 Milliarden Euro an. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber vielen europäischen Nachbarn gestützt werden.
  5. Der steuerliche Verlustrücktrag wird - gesetzlich - für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Dieser Rücktrag ist unmittelbar finanzwirksam und kann schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann. So beispielsweise über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage. Ziel ist es, eine bürokratiearme Liquiditätswirkung zu erzielen. Die Auflösung der Rücklage erfolgt spätestens bis zum Ende des Jahres 2022. Der Verschiebungseffekt wird mit 2 Mrd. Euro angegeben.
  6. Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent
    pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt. Die Finanzwirkung durch diesen Vorzieheffekt beziffert die Regierung mit 6 Mrd. Euro.
  7. Um die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu verbessern, wird das Körperschaftssteuerrecht modernisiert. So beispielsweise durch ein Optionsmodell zur
    Körperschaftsteuer für Personengesellschaften und die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags. Die Finanzwirkung soll 0,3 Mrd. Euro stark sein.

  8. Die Beteiligungsmöglichkeiten von Mitarbeitern am Unternehmen werden verbesser. So sollen die Potenziale des Kapitalmarkts besser nutzbar gemacht und Deutschland als Standort für Investitionen in Zukunfts- und Wachstumsunternehmen gestärkt werden. Für Start-ups wird es gesonderte Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteilung geben. Die Finanzwirkung hat die Regierung mit 0,1 Mrd. Euro beziffert.
  9. Geraten Unternehmen corona-bedingt in die Insolvenz, soll der Neustart erleichtert werden. Deshalb wird das Entschuldungsverfahren für natürliche Personen auf drei Jahre verkürzt. Die Verkürzung soll für Verbraucher befristet sein. Das Verhalten der Schuldner wird nach einer gewissen Zeit überprüft, um Missbrauch und negative Auswirkungen auf das Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten zu verihindern. Für Unternehmen soll ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren eingeführt werden.
  10. Der Bund prüft, inwieweit er eigene geplante Aufträge und Investitionen vorziehen kann. Digitalisierungsvorhaben in der Verwaltung, Sicherheitsprojekte sowie neue Rüstungsprojekte mit hohem deutschen Wertschöpfungsanteil, die noch in den Jahren 2020 und 2021 beginnen können, sollen sofort umgesetzt werden. Das Projektvolumen beträgt 10 Mrd. Euro.
  11. Das Vergaberecht für öffentliche Investitionsfördermaßnahmen wird temporär vereinfacht. So werden Vergabefristen bei EU-Vergabeverfahren verkürzt und die
    Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben in Deutschland angepasst. Die Koalition möchte die Europäische Ratspräsidentschaft Deutschlands zu nutzen, um auf europäischer Ebene ein Programm zur Entbürokratisierung, zur Beschleunigung des Planungsrechts, zur Vereinfachung des Vergaberechts und zur Reform des Wettbewerbsrechts anzustoßen.

Paket "Wirtschaftliche und soziale Härten abfedern":

  1. Im September solle eine Regelung für den den Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem 1. Januar 2021 vorgelegt werden.
  2. Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen (siehe handwerk-magazin.de/ueberbrueckungshilfen ) aufgelegt. Das Volumen des Programms: 25 Mrd. Euro.

    -Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt.

    -Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend .

    - Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, werden die Vergleichsmonate November und Dezember 2019 herangezogen.

    -Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat.

    -Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden.

    -Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate .

    -Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen.

    -Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten.

    - Die Antragsfristen enden jeweils
  3. Um die Holzpreise zu stützen, stellt die Bundesregierung 700 Mio. Euro für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder einschließlich der Förderung der Digitalisierung in der Forstwirtschaft und die Unterstützung von Investitionen in moderne Betriebsmaschinen und -geräte bereit. Daneben soll auch die Förderung einer modernen Holzwirtschaft einschließlich der stärkeren Nutzung von Holz als Baustoff erfolgen. Der Finanzbedarf liegt bei 0,7 Mrd. Euro.

Paket "Junge Menschen und Familien unterstützen":

  1. Es gibt einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind für jedes kindergeldberechtigtes Kind. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Diese Maßnahme kostet den Staat rund 4,3 Mrd. Euro.
  2. Um im Bereich der Kindergärten, Kitas und Krippen den Kapazitätsausbau zu fördern und Erweiterungen, Um- und Neubauten zu fördern, werden eine Milliarde Euro zusätzlich für Ausbaumaßnahmen bereitgestellt, die in 2020 und 2021 stattfinden. Die Mittel können auch für Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Hygienesituation eingesetzt werden. Der Finanzbedarf beträgt 1 Mrd. Euro.
  3. Das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagesbetreuung wird beschleunigt. Länder, die Mittel für Investitionen in den Jahren 2020 und 2021 abrufen, erhalten die entsprechende Summe in den späteren Jahren der Laufzeit zusätzlich. Gleichzeitig sollen alle Schulen in die Lage versetzt werden, Präsenzunterricht in der Schule und E-Learning zu Hause miteinander zu verbinden. Deshalb wird im Digitalpakt Schule der Katalog der förderfähigen Investitionen erweitert. Der Bund wird sich darüber hinaus in Zukunft pauschaliert bei der Ausbildung und Finanzierung der Administratoren beteiligen, wenn die Länder im Gegenzug die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte verstärken. Rund 2 Mrd. Euro wird diese Maßnahme kosten.
  4. Der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende wird von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben und damit mehr als verdoppelt. Der Finanzbedarf: 0,75 Mrd. Euro.
  5. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro. KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona- Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung erhalten. KMU, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbund- oder Auftragsausbildung erhalten. Die Details zur Durchführung sind noch offen. Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, erhalten entsprechend der gemeinsamen Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung vom 26.5. eine Übernahmeprämie. Die Maßnahme wird rund 0,5 Mrd. Euro kosten.
  6. Zur Unterstützung der regionalen Wirtschaftstrukturen in der Corona-Pandemie werden die Programme aus der Gemeinschaftsaufgabe GRW um 500 Mio. Euro aufgestockt.
    Die Kosten dafür: 0,5 Mrd. Euro.

Das Zukunftspaket:

Gut 50 Milliarden Euro stellt die Bundesregierung für Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien zur Verfügung. Der Zeitraum für diese Maßnahmen ist nicht definiert.

  1. Wichtige Sofort-Maßnahme ist , dass der Fördersatz der steuerlichen Forschungszulage rückwirkend zum 1.1.2020 und befristet bis zum 31.12.2025 auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Mio. Euro pro Unternehmen gewährt wird. Damit soll ein Anreiz gesetzt werden, dass Unternehmen trotz der Krise in Forschung und Entwicklung und damit in die Zukunftsfähigkeit ihrer Produkte investieren. Der Finanzbedarf liegt bei 1 Mrd. Euro.
  2. In der anwendungsorientierten Forschung werden die Mitfinanzierungspflichten für Unternehmen, die wirtschaftlich durch die Coronakrise besonders betroffen sind, reduziert. Der Bund unterstützt die großen außeruniversitären Forschungsorganisationen mit jeweils einem Fonds, aus dem erfolgversprechende Projekte in solchen Fällen eine Ersatzfinanzierung erhalten können, um den Abbruch der Forschungsarbeiten zu verhindern. Auch diese Maßnahme soll rund 1 Mrd. Euro kosten.
  3. Um die Mobilität zu stärken und gleichzeitig mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz sicherzustellen, soll das Klimaschutzprogramm 2030 fortgesetzt und beschleunigt werden. Beispielsweise soll die Kfz-Steuer für Pkw stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet werden. So wird für Neuzulassungen die Bemessungsgrundlage zum 1.1.2021 hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95g CO2/km in Stufen angehoben. Zudem wird die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert.
  4. Durch die Umweltprämie soll der Austausch der Kfz-Fahrzeugflotte in klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge gefördert werden. Dafür wird die Prämie als neue „Innovationsprämie“ verdoppelt. Die Prämie der Hersteller bleibt davon unberührt. Das bedeutet zum Beispiel, dass bis zu einem Nettolistenpreis des E-Fahrzeugs von bis zu 40.000 Euro die Förderung des Bundes von 3.000 auf 6.000 Euro steigt. Diese Maßnahme ist befristet bis 31.12.2021 .
  5. Bei der Besteuerung von reinelektrischen Dienstwagen von 0,25% wird die Kaufpreisgrenze von 40.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht.
  6. Für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie wird für die Jahre 2020 und 2021 ein Bonus-Programm aufgelegt. Es dient der Förderung von Investitionen in neuen Technologien, Verfahren und Anlagen. Forschung und Entwicklung für transformationsrelevante Innovationen und neue regionale Innovationscluster vor allem der Zulieferindustrie werden in den Jahren 2020 und 2021 mit 1 Milliarde Euro gefördert. Der Finanzbedarf liegt bei 2 Milliarden Euro.
  7. Das befristete Flottenaustauschprogramm für Handwerker und KMU für Elektronutzfahrzeuge bis 7,5 t wird zeitnah umgesetzt.
  8. Außerdem möchte sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission dafür einsetzen, dass ein befristetes europaweites Flottenerneuerungsprogramm 2020/21 für schwere Nutzfahrzeuge zur Anschaffung von LKW der neuesten Abgasstufe Euro VI aufgelegt wird. Es soll einen Zuschuss beim Austausch von Euro 5-LKW von 15.000 Euro vorsehen, beim Austausch von Euro 3 oder Euro 4-Fahrzeugen von 10.000 Euro. Die Finanzierung soll über die EU erfolgen.
  9. Die Bundesregierung fördert zudem die Wasserstofftechnik und die Photovoltaik. Deshalb wird der Deckel für Photovoltaik unmittelbar abgeschafft und das Ausbau-Ziel für die Offshore-Windkraft von 15 auf 20 GW in 2030 angehoben. Die Länder erhalten die Möglichkeit, zur Steigerung der Akzeptanz von Windkraft-Anlagen Mindestabstände von 1.000 Metern gesetzlich festzulegen. Darüber hinaus wird eine Möglichkeit geschaffen, mit der Kommunen und Anwohner stärker von den finanziellen Erträgen der Windkraft profitieren.
  10. Zudem wird das CO2-Gebäudesanierungsprogramm für 2020 und 2021 um eine Milliarde Euro auf 2,5 Milliarden Euro aufgestockt.
  11. Wichtig auch: Die Registermodernisierung als Teil der Digitalisierung der gesamten Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen. Sie ist von großer Bedeutung für die Umsetzung des Prinzips der nur einmaligen Erfassung von personenbezogenen Daten bei Bürgern und Unternehmen („Once Only“). Voraussetzung dafür ist eine fehlerfreie registerübergreifende Identifikation von Personen. Darüber wird eine Diskussion mit gemeinsam ausgewählten Experten bereits ab 8. Juni 2020 geführt. Ziel ist es, noch im Sommer einen Gesetzentwurf vorlegen, der in einem ersten Schritt den Bereich der Register mit Relevanz für die Umsetzung des Online-Zugangs- Gesetzes mit der Steuer-ID als verwaltungsübergreifender ID-Nummer erschließt. Um höchsten Ansprüchen an den Datenschutz zu genügen, soll der registerübergreifende Datenaustausch dabei nicht direkt zwischen den beiden Behörden, sondern als zusätzliche Sicherung immer über eine dritte Stelle erfolgen. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen soll entschieden werden, ob für andere Bereiche weitere, bereichsspezifische Identifier eingeführt werden oder ein einheitlicher Identifier für alle Register umgesetzt wird. { Finanzbedarf: 0,3 Mrd. Euro}

  12. Der Digitalisierung der Wirtschaft soll über erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter angeschoben werden. Ziel ist der Aufbau einer souveränen Infrastruktur mithilfe eines Förderprogramms zur Unterstützung des Auf- und Ausbaus von Plattformen und die Befähigung von KMUs zur beschleunigten digitalen Transformation. Der Finanzbedarf liegt bei 1 Mrd. Euro.
  13. Als weitere Zukunftsthemen hat die Bundesregierung die Künstlichen Intelligenz (KI) identifiziert und zu ihrer Förderung die bis 2025 geplanten Investitionen von 3 Mrd. Euro auf 5 Mrd. Euro erhöht. Zwei weitere Milliarden Euro sollen in den Bau von mindestens zwei Quantencomputern fließen. Gleiches gilt für den Ausbau der Kommunikationstechnologien 5G und perspektivisch 6G. Bis 2025 möchte die Bundesregierung ein flächendeckendes 5G-Netz bereitstellen. Dafür soll die neue Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes mit fünf Milliarden Euro ausgerüstet werden. Auch der Glasfaser-Breitbandausbau in nicht wirtschaftlichen Bereichen soll finanziell unterstützt werden.

Zusatzmaßnahmen "Das Gesundheitswesen stärken und den Schutz vor Pandemien verbessern":

  1. Der Bund möchte mit den Ländern und Kommunen einen „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)“ schließen. Insbesondere die Personaldecke soll gestärkt werden. Der Bund wird den Ländern in Form von Umsatzsteuerfestbeträgen die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, um die zusätzlich erforderlichen Stellen in den Gesundheitsämtern vor Ort für die kommenden 5 Jahre zu finanzieren, soweit die Anstellung bis Ende 2021 erfolgt ist. Mit einem Förderprogramm unterstützt der Bund die Gesundheitsämter in der technischen und digitalen Auf- und Ausrüstung. Die Gelder können für die Hard- und Software-Ausstattung zur Verbesserung des Meldewesens und der Krisenreaktion, in Informations- und Kommunikationstechnologie sowie in die dafür notwendigen Schulungen der Mitarbeiter investiert werden. Rund 4 Mrd. Euro wird diese Maßnahme kosten.
  2. Das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ fördert Investitionen in Krankenhäuser, moderne Notfallkapazitäten (räumlich wie in der investiven Ausstattung) und eine verbesserte digitale Infrastruktur der Häuser inklusive IT- und Cybersicherheit des Gesundheitswesens
  3. Deutschland soll im Bereich von medizinischer Schutzausrüstung, der Herstellung von Wirkstoffen und deren Vorprodukten sowie in der Impfstoffproduktion über größere Kapazitäten und mehr Unabhängigkeit verfügen. Es wird ein Programm zur Förderung der flexiblen und im Falle einer Epidemie skalierbaren inländischen Produktion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte aufgelegt. Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro.
  4. Die Corona-Pandemie endet, wenn ein Impfstoff für die Bevölkerung zur Verfügung steht. Impfstoffentwicklungen und Sicherstellung der Produktionskapazitäten sowie einer frühzeitigen Produktionsaufnahme im Fall einer Pandemie werden gefördert. Finanzbedarf: 0,75 Mrd. Euro.
  5. Im Falle einer Epidemie steigt kurzfristig der Bedarf an medizinischer Schutzausrüstung. Der Bund wird eine nationale Reserve an persönlicher Schutzausrüstung aufbauen. Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro.

Europäische und Internationale Verantwortung:

Das 540 Mrd. Euro Kreditprogramm der EU soll Europa aus der Krise führen. Seine wesentlichen Elemente: Das SURE-Programm für Arbeitnehmer, die Liquiditätsmaßnahmen durch die Europäische Investitionsbank (EIB) für kleine- und mittelständische Unternehmen und die Kredite für die Mitgliedstaaten durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) . Bis Ende 2021 sollen zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden, die sowohl der Bekämpfung der Pandemie als auch zur Ausweitung der humanitären Hilfe und gesundheitlichen Vorsorge dienen. Der Finanzbedarf: 3 Mrd. Euro , eweils 1,5 Mrd. in 2020/2021.