Die Baumann-Kolumne "Neues von der Werkbank" Kommentar: Mit der DSGVO kamen viele Probleme

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Datenschutz und Neues von der Werkbank – Kolumne von Ruth Baumann

Seit fast einem Jahr ist die EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, nun wirksam. Kolumnistin Ruth Baumann, Präsidentin der Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH) Baden-Württemberg, zieht ihr persönliches Resümee zum Gesetz.

Ruth Baumann Landesvorsitzende UFH Baden-Württemberg
Ruth Baumann Landesvorsitzende UFH Baden-Württemberg. Gemeinsam mit ihrem Mann führt sie die Baumann & Co. Straßenbaugesellschaft mbH in Freiburg. - © privat

Mit Anfang 50 habe ich lernen müssen, dass künftig nicht nur real existierende Dinge, sondern auch imaginäre, wie Daten, ein Handelsgut darstellen. Wenn jemand mit Daten über mich Geld verdient, möchte ich wissen: Wer, wann und womit? Mit dieser Sorge stand ich wohl nicht allein, denn auch die EU sah Handlungsbedarf. Man wollte dem unkontrollierbaren Datenmarkt Rahmenbedingungen setzen und … damit begann das Problem!

DSGVO: Gute Intention, schlechte Umsetzung

Die großen, oft in ihren Strukturen nicht ganz durchschaubaren „Datendealer“ wollte man mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) treffen, die kleinen Betriebe und das Ehrenamt verwundete man. Dieses Gesetz ist, gelinde gesagt, keine Meisterleistung und dient nicht einmal als Gesellenstück, geschweige denn als Lehrprobe. Es ist zu einem Paradebeispiel für „gut gewollt und schlecht gemacht“ verkommen, dass unmissverständlich zeigt, dass Regulierungswut nicht Probleme löst, sondern unzählige schafft. Hierbei spielen auch die unterschiedlichen gesetzgeberischen Hierarchien eine nicht gerade rühmliche Rolle. Was von der EU kam, wurde durch den Bundestag noch etwas „aufgebauscht“, um dann auf Länderebene seine Erfüllung zu erfahren.

Die ursprüngliche Größe von 250 Mitarbeitern (EU), die bei personenbezogener Datenverarbeitung einen Datenschutzbeauftragten bedingen, wurden zu zehn Personen „abgedampft“ (Bundestag). Jedes einzelne Bundesland benötigt einen Landesdatenschutzbeauftragten mit einem dem entsprechenden Apparat. Die Argumentation seitens der Politik lautete, man sollte dies als Apell sehen, sich mal im eigenen Umfeld nicht nur Gedanken um den Umgang mit Daten zu machen, sondern diese auch zu ordnen. Bescheidene Frage: Wer brachte diese in Unordnung?

Strafen belasten Familienbetriebe und Vereine

Gerade in Sonntagsreden wird man nicht müde, die Familienbetriebe und das Ehrenamt zu loben. Hier sind Mitarbeiter und Engagierte nicht nur Personalnummern oder „Masse". Sie sind Individuen, die sich einbringen, die Freizeit opfern, die Sorgen und Nöte haben und mit denen man Freud‘ und Leid‘ durchlebt. Dies soll plötzlich in Frage gestellt bzw. reguliert werden? Empfindliche Strafmaße, die einen Betrieb oder einen Verein in den Ruin treiben können, sollen für den nötigen respektvollen Umgang mit Daten sorgen. Ist somit gewährleistet, dass nach Handelsregisterbekanntmachungen keine „fingierten“ Rechnungen verschickt werden? Wird es in Zukunft keine personalisierten Werbebriefe mehr geben? Keine Produktproben nach einer Entbindung?

Wir werden es sehen. Bis dahin arbeiten wir uns alle an der Datenschutzgrundverordnung ab. Aufbewahrungsfristen, Gewährleistungsunterlagen, Kundenkontakte, KFZ-Kennzeichen … der große Wurf ist raus, die Realität kämpft mit den Folgen. Man stranguliert den betrieblichen Alltag und das Ehrenamt und kämpft analog gegen Spionage, Cybercrime und Datenklau. Die Hackerangriffe, nicht nur gegen die öffentliche Verwaltung, zeigen, wie das Rennen läuft. Unsere Kundenbeziehungen leben gerade davon, dass man über Jahre hinweg im Austausch ist, nicht nur wegen der Gewährleistung, sondern auch aufgrund des gegenseitigen Vertrauens. Im Ehrenamt lebt nicht nur der Fußballverein davon, dass die Altherrenmannschaft sich für den Nachwuchs engagiert. Das ist nicht schlecht, das ist nachhaltig, zeitbeständig und: von gegenseitigem Vertrauen geprägt.

Datenschutz muss in die richtige Richtung gelenkt werden

Dies gilt es zu schützen und schätzen. Der Datenschutz sollte ernst genommen und muss in seiner Intention in die richtige Richtung geleitet werden: Wo Daten zu Waren sinken und zur kaufbaren Ware werden, gilt Vorsicht. Wo Daten dem gesellschaftlichen Miteinander dienen, gilt Verantwortung und Wertschätzung. Am besten fängt jeder zunächst einmal bei sich selbst an: Der raffinierteste Datenschutz endet da, wo persönliche Daten großzügig für Preisrätsel oder Gutscheine eingetauscht werden. Und dies ist schließlich selbstverschuldet.

Die Unternehmerfrauen im Handwerk (ufh) Baden-Württemberg

Die Unternehmerfrauen im Handwerk (ufh) Baden-Württemberg verstehen sich als Berater-, Informations- und Serviceorganisation für ihre Mitglieder und als berufsübergreifende Interessenvertretung. Organisiert sind darin aktive Frauen im Handwerk. Darunter Ehefrauen, Lebensgefährtinnen, Töchter oder Schwiegertöchter von Betriebsinhabern/Handwerksmeister, aber auch selbständige Handwerksmeisterinnen bzw. Unternehmerinnen im Handwerk.

In Baden-Württemberg gibt es 32 Arbeitskreise mit 1.681 Mitgliedern. Die Aktivitäten finanzieren sich hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge.   Die Unternehmerfrauen im Handwerk stehen im Dialog mit den Handwerksorganisationen und arbeiten an innovativen Projekten mit, die dazu beitragen, die Zukunft des Handwerks zu sichern. Seit 1996 sind sie stimmberechtigtes Mitglied im Baden-Württembergischen-Handwerkstag.

Die Unternehmerfrauen im Handwerk setzen sich für die soziale Absicherung und generelle Unterstützung von Frauen im Handwerk ein, fordern die gesetzliche Anerkennung der enormen Leistungen, die Frauen im Handwerk vollbringen. Sie wollen erreichen, daß es für Frauen im Handwerk leichter wird, ihre umfassenden beruflichen und familiären Verpflichtungen zu erfüllen. Eines der wichtigsten Ziele ist, sich beruflich weiterzubilden, um den vielschichtigen Aufgaben und Anforderungen gerecht zu werden.

Kontakt:
Ruth Baumann

Tullastrasse 47
79108 Freiburg
Telefon: 0761 / 509819
Telefax: 0761 / 509816
Email: praesidentin@ ufh-bw.de

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