Klimapaket: Energetisch sanieren steuerlich absetzbar

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Handwerkerbonus

Die Bundesregierung hat ein milliardenschweres Förderprogramm für den Klimaschutz beschlossen. Unter anderem können Verbraucher, die ihr Wohneigentum sanieren, um weniger Energie zu verbrauchen, ihre Ausgaben dafür künftig von der Steuer absetzen. Die Regierung stellt dafür von 2015 bis 2019 jährlich eine Milliarde Euro bereit.

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Heute haben das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium gemeinsam eine Vereinbarung mit Verbänden und Organisationen der Wirtschaft zur flächendeckenden Einführung von Energieeffizienz-Netzwerken unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung ist es, bis zum Jahr 2020 rund 500 neue Netzwerke zu etablieren und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Steigerung der Energieeffizienz in Industrie, Handwerk, Handel und Gewerbe zu leisten.

Steueranreize für mehr energtische Gebäudesanierung

Daneben wurde beschlossen, mit Steueranreizen soll für mehr Energieeffizienz bei Gebäuden zu sorgen. Von 2015 bis 2019 soll laut Aktionsplan jährlich ein Fördervolumen von einer Milliarde Euro bereitgestellt werden. Dies soll aber nur für selbst genutzte Gebäude gelten. Für private Neubauten soll ab dem Jahr 2021 der sogenannte Niedrigstenergiegebäudestandard gelten – für öffentliche Gebäude  schon ab 2019. Gefördert werden sollen sowohl Einzel- als auch Gesamtmaßnahmen. So soll nicht nur der Förderstandard „Effizienzhaus Plus“ eingeführt werden, sondern auch Energieeffizienz bei Nichtwohngebäuden wie Gewerbegebäuden oder Gebäuden kommunaler und sozialer Einrichtungen gefördert werden.

200 Millionen zusätzlich für das Kfw-Gebäudesanierungsprogramm

Dafür wird das erfolgreiche CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW um 200 Mio. Euro auf insgesamt 2 Mrd. Euro pro Jahr aufgestockt. Gleichzeitig soll mit der steuerlichen Förderung von energetischen Gebäudesanierungen zusätzliche Zielgruppen erschlossen werden.

Kürzung des Handwerkerbonus weiter im Gespräch

Zur Umsetzung der steuerlichen Förderung von Effizienzmaßnahmen im Gebäudesektor wird die Bundesregierung Gespräche mit den Ländern führen, mit dem Ziel, spätestens Ende Februar 2015 eine finale Entscheidung zu treffen. Um das Vorhaben zu finanzieren und die Länder zu einer Zustimmung zu bewegen, hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel auch einen Gegenfinanzierungsvorschlag ins Spiel gebracht: Danach soll der bestehende Steuerbonus auf Handwerkerleistungen gekürzt und erst Rechnungen ab 300 Euro aufwärts steuerlich geltend gemacht werden können. Diese Idee hatte in den vergangenen Tagen schon verstärkt für Unmut in der deutschen Handwerkerszene gesorgt.

Heizungsbauerhandwerk begrüßt Kabinettbeschluss

„Es ist das richtige Zeichen zur richtigen Zeit“, kommentiert Elmar Esser, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) den Beschluss des Bundeskabinetts. „Bauherren und Modernisierer haben seit langem auf ein entsprechendes Signal aus Berlin gewartet“, ergänzt Esser. So will sich der Staat ab nächstem Jahr an den Kosten für die energetische Sanierung von Dach, Fenstern, Heizung oder Hauswand beteiligen. „Es ist jetzt entscheidend, die konkrete Ausgestaltung der geplanten Einzelheiten schnell festzulegen, denn die Eigenheimbesitzer brauchen Investitionssicherheit “, urteilt Esser. Vor allem sollte zwischen Bund und Ländern eine schnelle Einigung über die Details der steuerlichen Förderung hergestellt werden. Elmar Esser sieht im Kabinettsbeschluss vom Mittwoch die lange auch vom ZVSHK geforderte Hinwendung der Politik in Richtung Wärmemarkt. Auch wenn einzelne Details noch nicht feststehen, so wird vor allem die energetische Sanierung selbstgenutzten Eigentums gefördert.