Kleine Geschenke an GeschÀftspartner: Pauschalbesteuerung in der Kritik

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Weihnachten

Gerade zu Weihnachten sind kleine Geschenke an GeschĂ€ftspartner gĂ€ngig. Die steuerliche Behandlung ist klar geregelt, die Pauschalbesteuerung wird derzeit jedoch vom Bundesfinanzhof ĂŒberprĂŒft. Hier die wichtigsten Regeln und Änderungen im Überblick.

Weihnachtsgeschenke sollten auch steuerlich betrachtet werden. - © Jeanette Dietl, Fotolia.com

GrundsĂ€tzlich dĂŒrfen Aufwendungen fĂŒr Geschenke an GeschĂ€ftspartner nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden. Soweit aber nur der Grundsatz. Dieses generelle Abzugsverbot gilt nicht fĂŒr PrĂ€sente, bei denen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter 35 Euro netto liegen. Wichtig: Dieser Wert gilt pro EmpfĂ€nger und pro Kalenderjahr.

Ab 35,01 Euro keine Betriebsausgabe

Ebenso muss beachtet werden, dass es sich bei dem Betrag von 35 Euro um eine Freigrenze handelt. Sofern diese daher nur um einen Cent ĂŒberschritten ist, greift der Grundsatz: Die kompletten Kosten fĂŒr das Geschenk dĂŒrfen dann nicht mehr als Betriebsausgabe angesetzt werden.

Geschenke an GeschÀftspartner buchen

Zudem ist der EmpfĂ€nger des Geschenks zu benennen. Wenn die GeschĂ€ftsbeziehung nicht offensichtlich ist, sollte man diese kurz skizzieren. Die Kosten fĂŒr GeschĂ€ftsprĂ€sente mĂŒssen einzeln und getrennt von anderen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden, sonst ist die Gewinnminderung auch verboten. Daher empfiehlt sich die Buchung auf ein eigenes Konto .

Pauschalbesteuerung in der Kritik

Da auch das GeschĂ€ftsprĂ€sent ĂŒber 40 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) beim Beschenkten zu einem einkommensteuerpflichtigen Zufluss fĂŒhrt, muss dieser den erhaltenen Vorteil versteuern. Dazu sollte der Schenker dem Beschenkten den Wert des Geschenks mitteilen. Da dies die zu erhaltene GeschĂ€ftsbeziehung eher stören wĂŒrde, kann der Schenker die Zuwendung auch pauschal mit 30 Prozent versteuern.

Allein durch die Pauschalbesteuerung werden GeschĂ€ftsprĂ€sente unattraktiv. Daher regt sich auch Widerspruch gegen die Regelung. Aktuell prĂŒft der Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI R 52/11, ob Geschenke unter 40 Euro wirklich der Pauschalsteuer zu unterwerfen sind .