Mitarbeiterbindung Steuerfreie Extras: Kleine Freuden erhalten die Freundschaft

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Fachkräftemangel und Mitarbeitermotivation

Mit steuerfreien Extras können Handwerksunternehmer ihre Mitarbeiter besser motivieren als mit einer Gehaltserhöhung. Es gelten aber strenge Regeln für die kleinen Anreize.

Geschäftsführer Jörg von Bargen weiß, wie man Mitarbeiter motiviert. - © Arne Weychardt

Gutscheine

Benzingutscheine stehen hoch im Kurs. Bis zur sogenannten Sachbezugsgrenze von 44 Euro im Monat bleibt der Spritzuschuss steuer- und sozialversicherungsfrei. Das Finanzamt hat inzwischen nichts mehr dagegen, wenn ein Geldbetrag auf dem Gutschein steht. Der Mitarbeiter darf aber auf keinen Fall Bares von der Tankstelle ausgezahlt bekommen. Die Freigrenze ist monatlich einzuhalten, sonst wird die Leistung auf einen Schlag voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. „Am besten hält das Lohnbüro die Summe aller Sachleistungen akribisch nach“, empfiehlt Robert Menz, Steuerberater bei Ecovis in Volkach.

Gesundheit

Wenn es um die Gesundheit der Mitarbeiter geht, zeigt sich das Finanzamt großzügig. Der Fiskus gewährt dafür jährlich pro Mitarbeiter einen Freibetrag von 500 Euro im Jahr. Der Betrag kann für Kurse im Sportverein, in der Volkshochschule oder beim Physiotherapeuten eingesetzt werden. Entscheidend ist, dass die Übungen den Anforderungen der Krankenkassen zur Prävention entsprechen.
Tipp: Die Mitgliedsbeiträge für Sportvereine fallen allerdings nicht darunter. Menz: „Das Finanzamt unterstützt ebenso Gesundheitsförderung wie etwa Kurse zur Ernährung, zum Stressabbau oder gegen die Nikotinsucht.“

Essen und Trinken

Zum Wohle der Mitarbeiter dürfen Handwerksunternehmer anlässlich eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes steuerfrei ein Essen gewähren – und zwar im Wert von 60 Euro im Jahr.

Betriebsfeier

Pro Mitarbeiter dürfen im Jahr für zwei Feste oder Betriebsausflüge 110 Euro inklusive Umsatzsteuer ausgegeben werden. Seit Jahresanfang handelt es sich um einen Freibetrag – bisher um eine Freigrenze. Der Vorteil: „Gibt der Handwerksunternehmer bei der Feier mehr als 110 Euro aus, kann er den darüber hinausgehenden Betrag pauschal mit 25 Prozent versteuern“, so Menz.

Beratung

Der Unternehmer kann seinen Mitarbeitern steuerfrei 600 Euro im Jahr überweisen, wenn dieser sich zum Thema Pflege für Angehörige oder Betreuung seiner Kinder beraten lassen will. Der Chef darf in dieser Höhe auch die Kinderbetreuung bezahlen, falls der Mitarbeiter an einer Fortbildung teilnehmen möchte oder auf Dienstreise geht.

Kommunikation

Der Chef darf den Mitarbeitern steuerfrei den betrieblichen Computer, Ipad oder Handy mit nach Hause geben. Die Geräte können privat genutzt werden. Und zwar nach Lust und Laune: Das Finanzamt kennt hier keine Höchstgrenzen. Der Vorteil bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei. Gleiches gilt für Gebühren für den Internetzugang oder Telefonate mit dem Handy.

Darlehen

Wenn der Chef seinem Mitarbeiter ein Darlehen gewährt, statt Geld auf dem Sparbuch anzulegen, bleibt die Zinsersparnis für den Kreditnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Das gilt für unverzinsliche oder verbilligte Darlehen bis 2600 Euro Darlehenssumme.