Elektro-Altgeräte-Richtlinie Kleinbetriebe von Rücknahmepflicht ausgenommen

Kleinbetriebe müssen auch in Zukunft keine Elektro-Altgeräte zurücknehmen. Handelsunternehmen mit bis zu neun Beschäftigen und einer maximal begrenzten Verkaufsfläche sind vom künftig geltenden Annahmezwang befreit.

Elektro-Altgeräte-Richtlinie

Kleinbetriebe von Rücknahmepflicht ausgenommen

Das ist das Ergebnis einer Abstimmung im Europäischen Parlament über die Eckpunkte der Novellierung der WEEE-Richtlinie („Waste Electrical and Electronic Equipment“; deutsch: Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall). Die Rücknahmepflicht soll für so genannte „sehr kleine Elektro-Altgeräte“ eingeführt werden. Das Handwerk und speziell der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Info rmationstechnischen Handwerke (ZVEH) haben sich in den vergangenen Monaten intensiv dafür eingesetzt, dass die Interessen insbesondere der Kleinbetriebe gewahrt bleiben. „Wir begrüßen diese Entscheidung. Sie ändert aber nichts an unserem grundsätzlichen Widerstand gegen einen gesetzlichen Annahmezwang von Elektro-Altgeräten“, sagt ZVEH-Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi. - rm