Kirchensteuer: GmbH-Chefs in der Pflicht und mit viel Arbeit
Ab dem kommenden Jahr ziehen Banken, Sparkassen und Fondsgesellschaften automatisch die Kirchensteuer auf Zinsen und Dividenden ein. Die Neuregelung macht auch GmbH-Chefs viel Arbeit.
Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer. Bereits jetzt behalten GmbH-Chefs deshalb bei Gewinnausschüttungen Abgeltungssteuer ein. Ebenso wird der Solidaritätszuschlag abgezogen. Die Kirchensteuer dagegen wurde bisher mit dem Steuerbescheid erhoben. Ab 2015 ändert sich das. Betroffen sind alle GmbH-Geschäftsführer. Sie müssen ihre Firma einmalig beim Bundeszentralamt für Steuern registrieren und sich anschließend zum elektronischen Abrufverfahren anmelden.
Selbst aktiv werden
Wichtig: Das gilt sogar dann, wenn die Konfessionen der Gesellschafter bereits bekannt sind sowie wenn überhaupt keine Gewinnausschüttungen geplant sind. Das Zulassungsverfahren muss zwingend selbst vorgenommen werden. Niemand darf sich von seinem Steuerberater oder Rechtsanwalt hier vertreten lassen. In der Anlage finden Interessierte dazu eine Checkliste als Arbeitshilfe, worauf dabei zu achten ist.