Überhöhter Steuerbescheid Kioskbesitzerin bekommt Recht

Dass ein Kiosk keine zwei Milliarden Umsatzsteuer zahlen muss, kann sich jeder mit gesundem Menschenverstand ausrechnen. Weil die Finanzbeamten auf den Bescheid bestanden, muss der Freistaat Bayern jetzt zahlen.

Überhöhter Steuerbescheid

Kioskbesitzerin bekommt Recht

Eine schöne Geschichte, die Unternehmern wieder den Glauben an Recht und Gerechtigkeit zurückgeben sollte findet sich heute im Lokalteil der Süddeutschen Zeitung. Darin berichtet der zuständige Redakteur, dass der Freistaat Bayern aufgrund der Borniertheit seiner Finanzbeamten 15 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen muss. Die Kosten des Verfahrens trägt ebenfalls der Freistaat - haha, und damit der Steuerzahler.

Aber noch mal von Anfang an: Das Finanzamt München II hatte von der Besitzerin einer kleinen Imbiss-Bude rund zwei Milliarden Euro Umsatzsteuer verlangt. Für den Fall einer verspäteten Zahlung wurden ihr rund 21 Millionen Säumniszuschläge pro Monat angedroht. Obwohl es sich bei diesem Bescheid offensichtlich um einen Irrtum handeltn musste telefonierte die schockierte Kleinunternehmerin sofort telefonisch mit ihrem Sachbearbeiter. Die Finanzbehörde schickte jedoch nicht sofort eine Korrektur des Bescheides.

So war der Standlfrau, wie eine Kioskbesitzerin in Bayern heißt, gar nichts anderes übrig geblieben, als durch ihre Steuerberater förmlich Widerspruch einlegen zu lassen. Daraufhin stellte sich heraus, dass tatsächlich nur 108,82 Euro Umsatzsteuer fällig sein sollten. Da sich das Honorar der Steuerberater aber trotzdem aus der umstrittenen Milliarden-Forderung berechnet, wären rund 2,5 Millionen Euro fällig gewesen. Diesen Schaden hatte die Kleinunternehmerin formal an zwei Rechtsanwälte abgetreten, um zusätzliche hohe Prozesskosten zu vermeiden. Diese Juristen machten vor dem Landgericht München I gegen den Freistaat aber "nur" 599 006 Euro als Forderung geltend.