Kindergeld: Falsche Rechtsbelehrung

Belehrt die Behörde falsch, soll die Familie darunter nicht leiden. - © wojciech_gajda/iStockphoto

Bescheide der Bundesagentur für Arbeit (BA) über die Rückforderung von Kindergeld können bis zu einem Jahr nach ihrer Bekanntgabe angefochten werden. In zwei Entscheidungen (1 K 3876 / 12 und 1 K 1227 / 12) begründet das Finanzgericht Köln die Verlängerung der einmonatigen Einspruchsfrist mit der Verwendung einer irreführenden Rechtsbelehrung.

In beiden Verfahren hob die BA die Kindergeldfestsetzungen wegen fehlender Nachweise rückwirkend auf und forderte jeweils gut 6000 Euro Kindergeld zurück. Die Kindergeldempfänger reichten die fehlenden Nachweise erst nach Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist ein. Die BA wies die Einsprüche wegen des Versäumens der Einspruchsfrist als unzulässig zurück – vorerst vergebens.

Tipp: Weil der BFH noch über den Fall entscheidet und die Belehrungstexte variieren, sollten Betroffene die Monatsfrist unbedingt einhalten.