Kfz-Versicherung: Tipps zum Wechsel

Bis zum 30. November können Wechselwillige ihre Kfz-Versicherung kündigen.

An diesem Tag muss die Kündigung beim Versicherer sein. Am besten solltn sie beweiskräftig per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden.

Wichtig für einen guten Vertrag sind folgende Punkte:
  • Die Deckungssumme bei der Haftpflichtversicherung sollte 100 Millionen Euro betragen.Zur Kaskoversicherung sollte der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Davon ausgenommen bleiben Unfälle, die durch Alkohol- und/oder Drogenkonsum verursacht werden, sowie die grob fahrlässige Begünstigung eines Fahrzeugdiebstahls.
  • Über die Wildschadenklausel sollten Schäden, die durch Kollision mit Tieren jeder Art entstehen, versichert sein.
  • Schäden am Neufahrzeug sollten mindestens bis zu sechs Monate nach Erstzulassung zum Neuwert und nicht nur zum Zeitwert ersetzt werden.
  • Sonderausstattungen wie fest eingebaute Navigationsgeräte sollten bis mindestens 3.000 Euro beitragsfrei mitversichert sein.
Das rät der Bund der Versicherten (BdV). Der BdV bietet ein kostenlosese Merkblatt zum Thema "Kfz-Versicherung" an.

Versicherungsnehmer, die mit ihrem Vertrag an sich zufrieden sind, sollten trotzdem ihre Gesellschaft ansprechen und nach der Umstellung auf den aktuellsten Tarif fragen. So lassen sich ebenfalls oft einige Euro sparen.

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