KfW: Förderung für energieeffizientes Sanieren wird gekürzt

Zum 1. September 2010 treten Änderungen in den Bedingungen des KfW-Programms "Energieeffizient Sanieren" in Kraft. Dann wird die Förderung der Einzelmaßnahmen sowohl in der Kredit- als auch in der Zuschussvariante eingestellt. Wer noch von den bisherigen Konditionen profitieren will, muss die Förderung bis Ende des Monats beantragen.

KfW: Förderung für energieeffizientes Sanieren wird gekürzt

Bauherren, die Maßnahmen wie beispielsweise Wärmedämmung von Wänden oder Erneuerung und Austausch von Fenstern und Türen planen, müssen mit neuen Konditionen rechnen. Die unter den Programm-Nummern 152 und 430 geführten Förderungen wird es in dieser Form nicht mehrgeben.

Die gestrichenen Zuschüsse sind aber nicht komplett vom Tisch. Die bislang im Programm "Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen" förderfähigen Maßnahmen können zukünftig im Programm "Wohnraum Modernisieren" (141) zu den dort geltenden Bedingungen beantragt werden.

Bauherren, die noch von den bisherigen Konditionen profitieren wollen, müssen sich beeilen. Anträge zur Förderung von Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante können nur noch bis einschließlich 31. August 2010 bei der KfW gestellt werden.

Wegfallen werden auch wesentliche Teile der Sonderförderung im Programm "Energieeffizient Sanieren". Davon betroffen sind Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung und zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen.

Erhalten bleibt aber die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung. Sie wird ab dem 1. September 2010 eigenständig im Programm "Energieeffizient Sanieren Sonderförderung" (431)weitergeführt.

Anträge für die wegfallenden Programmteile in der Sonderförderung können bis einschließlich zum 30.11.2010 bei der KfW für Maßnahmen gestellt werden, bei denen die Schlussrechnung bis zum 31.8.2010 gestellt wurde.

(ddp/sel )