Verkehrsrecht Privat-PKW: Keine Fahrerflucht auf Betriebsgelände

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Bei privaten PKW auf dem Betriebsgelände ist Vorsicht geboten: Passiert ein Unfall, ist eine Entfernung des Verursachers vom Unfallort keine Fahrerflucht. Das geht aus einem aktuellen Urteil hervor.

Autounfall auf Betriebsgelände
Böse Überraschung: Bei einem Autounfall auf dem Betriebsgelände kann sich der Verursacher des Schadens entfernen, ohne dass ihm eine Anzeige wegen Fahrerflucht droht. - © Lieres, Fotolia.com

Handwerksbetriebe mit einem beschrankten Betriebsgelände sollten vorsichtig sein: Der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort kann nur im öffentlichen Verkehrsraum gegeben sein. Wer auf einem nicht öffentlich zugänglichen, beschrankten Betriebsgelände, einen Schaden verursacht begeht keine Fahrerflucht und macht sich daher auch nicht strafbar.

Unfallort war nur über Schranken befahrbar

Das ergbit sich aus einem Urteil des Landgerichts Arnsberg (Az.: 2Qs 71/16). In dem verhandelten Fall soll laut der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins ein Autofahrer auf dem Betriebsgelände einer Firma ein Rolltor beschädigt haben und vom Unfallort weggefahren sein. Das demolierte Tor befand sich im hinteren Geländeteil und war nur über Schranken befahrbar.