Steueränderungen Steueränderung: Neue Regeln zur Reiseabrechnung geplant

Die Bundesregierung plant eine kleine Reform zum Bürokratieabbau. Welche Vorteile sich für Handwerksunternehmer insbesonders bei der Reiseabrechnung ergeben.

Der Bundestag muss nach dem Willen des Rechtsausschusses im Bundesrat bei der Mängelhaftung noch kräftig nachbessern. - © Nikada- iStockphoto

Kein großer Wurf

Ein Weg der kleinen Schritte: Die Bundesregierung hat eine Steuerreform light beschlossen. Handwerksunternehmer profitieren aber dennoch von einigen Verbesserungen. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) in Berlin, sagt dazu: „Diese Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung ist ein wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau und zur Entlastung von Betrieben und Arbeitnehmern.“ Im parlamentarischen Verfahren sollen weitere Schritte folgen. Der ZDH schlägt eine Verdoppelung der Summe der Kleinbetragsrechnungen von 150 auf 300 Euro vor, bei denen weniger Pflichtangaben notwendig werden. Läuft das parlamentarische Verfahren glatt, könnte das Gesetz bis zum Jahresende durch sein. Für Firmenchefs im Handwerk sind insbesondere die Änderungen im Reisekostenrecht relevant: Konkret sollen die Tagespauschalen angepasst werden. Ab 2014 können Handwerksunternehmer mit nur noch zwei statt bisher drei verschiedenen Sätzen rechnen. Bislang gibt es eine Pauschale von 6 Euro, wenn der Chef oder ein Mitarbeiter zwsichen 8 und 14 Stunden verreist sind. Diese fällt weg. Ab einer Reisezeit von mindestens 8 Stunden greift eine Pauschale von 12 Euro. Das gilt auch für den An- oder Abreisetag bei weniger als 8 Stunden Abwesenheit. Für einen ganzen Tag lässt das Finanzamt pauschal 24 Euro steuerfrei. (Die aktuell gültigen Pauschalbeträge finden Sie hier.)

Neuer Höchstbetrag

Außerdem wird es eine neue Definition zur sogenannten regelmäßigen Arbeitsstätte geben. Auch muss bei der doppelten Haushaltsführung künftig keine Vergleichsmiete mehr ermittelt werden. Es lassen sich die tatsächlichen Kosten für die Wohnung bis zu einem Höchstbetrag von 1000 Euro im Monat ansetzen. Und noch eine Neuerung mit positivem Effekt für Handwerksbetriebe ist vorgesehen: Der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag wird von 511500 Euro auf 1 Million Euro (Single) verdoppelt.