Einbauten richtig absetzen
Betriebsvorrichtungen: Schneller abschreiben und Steuern sparen
Sogenannte Betriebsvorrichtungen wie etwa Aufzüge oder Kühleinrichtungen gehören in der Regel nicht zum Gebäude, also dürfen Chefs sie kürzer abschreiben – und jetzt noch schneller als zuvor. Wie Handwerksunternehmer von den Steuervorteilen profitieren.
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