Social Media: Mitarbeitern Richtlinien geben
Für soziale Netzwerke sollten klare Regeln gelten, auch wenn der Betrieb selbst nicht auf Plattformen wie Xing, Facebook oder Youtube aktiv ist. Ihre Mitarbeiter sind privat längst dort und die werden laut Bitkom nicht selten auch in ihrer Eigenschaft als Mitarbeiter eines Handwerksbetriebes wahrgenommen.
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