Kammern treiben Geld ein

Inkasso: Nicht nur beraten und verwalten, sondern auch gemeinsam gegen säumige Kunden vorgehen: Einige Handwerkskammern haben erfolgreiche Inkasso-Stellen für ihre Betriebe eingerichtet. Wer das Inkasso den Kammern überlässt, spart nicht nur eigene Arbeitszeit, sondern profitiert auch von deutlich vergünstigten Preisen im Vergleich zu privaten Inkasso-Diensten.

Kammern treiben Geld ein

Als Service für ihre Mitglieder haben manche Handwerkskammern Inkassostellen eingerichtet, die die Abwicklung des Inkassos für die Betriebe übernehmen. Einige Kammern setzen die ausstehenden Forderungen weitgehend selbst durch, beispielsweise beantragen sie das gerichtliche Mahnverfahren in Eigenregie. Andere haben für ihre Mitglieder günstige Rahmenverträge mit Rechtsanwaltskanzleien oder Inkassodienstleistern ausgehandelt und geben das Inkasso komplett an den Partner ab.

Damit Handwerksbetriebe den Service nutzen können, muss die ausstehende Forderung unstrittig sein, das heißt, es darf keine Einrede des Schuldners gegen Höhe und Grund bestehen. An Kosten für den Unternehmer kommen zu den Preisen der Kammern oder ihrer Inkassopartner noch die Gerichtsgebühren und die Kosten für den Gerichtsvollzieher hinzu. Zahlt der Schuldner infolge des Inkassoverfahrens, hat er sämtliche Kosten zu tragen. Bleibt das Verfahren erfolglos, muss der Gläubiger für die Kosten aufkommen. Die vergünstigten Pauschalen für die Abwicklung des Inkassos mindern das Kostenrisiko für den Gläubiger, weil er für die Pauschale bis zum Ende des gerichtlichen Mahnverfahrens gehen kann. Dem Gläubiger entstehen im Nichterfolgsfall nur die Gerichtskosten. Aber auch diese summieren sich im Laufe eines längeren Inkassoverfahrens. „Wie weit der Gläubiger beim Eintreiben der Forderung geht, muss er selbst entscheiden“, betont Dietlind Dschikowsky von der Handwerkskammer Hamburg. „Es ist wie beim Glücksspiel. Jede Runde kostet neuen Einsatz. Das Risiko, dass der Gläubiger auf den Kosten sitzen bleibt, besteht immer.“

Als Überblick stellt handwerk magazin einige Handwerkskammern – stellvertretend für viele – vor, die einen Inkassoservice anbieten:

Die Handwerkskammer Berlin vermittelt ihren Mitgliedsbetrieben das Inkasso über die Rechtsanwaltskanzlei Grawert, Schöning und Partner. Dieser Service steht auch den Kreishandwerkerschaften offen und damit allen Innungsmitgliedern. Die Anwaltskanzlei bearbeitet rund 300 Inkassoaufträge im Jahr. 75 Prozent der Anträge werden nach eigenen Angaben durch die Zahlung des Schuldners beendet.

Vorgehen: Der am Inkasso interessierte Betrieb füllt ein Formular mit Angaben über das eigene Unternehmen, die Adresse des Schuldners sowie Höhe und Grund der Forderung aus. Gleichzeitig erteilt er der Kanzlei eine Vollmacht. Die Rechtsanwälte prüfen, ob die Forderung unstrittig ist, indem sie den Schuldner anrufen oder ihm ein Mahnschreiben schicken. Falls der Schuldner die Forderungshöhe bestreitet, wird ein Gespräch mit dem Gläubiger gesucht. Erfolgt keine Reaktion, leitet die Kanzlei ein gerichtliches Mahnverfahren ein. In 30 Prozent der Fälle zahlt der säumige Kunde bereits, bevor das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird. Manche Schuldner begleichen schon nach Anruf der Kanzlei die ausstehende Summe.

Kosten: Zahlt der Schuldner infolge des Inkassoverfahrens, muss er sämtliche Kosten tragen. Ist das Verfahren erfolglos, zahlt der Handwerksunternehmer bei Forderungen bis 600 Euro eine Pauschale von 40 Euro zuzüglich anfallender Gerichtskosten. Bei darüber liegenden Beträgen sind die Pauschalen gestaffelt. Für Forderungen zwischen 1501 und 4000 Euro beträgt die Gebühr beispielsweise 130 Euro.

Bei der Inkassostelle der Handwerkskammer Potsdam gehen rund 600 Inkassoaufträge im Jahr ein. Davon werden 40 bis 45 Prozent durch Zahlung erledigt.

Vorgehen: Die Kammer verschickt als ersten Schritt ein Mahnschreiben, in dem sie dem Schuldner mitteilt, dass sie sich jetzt mit dem Einzug der Forderung befasst. In vielen Fällen wird hierdurch der Schuldner bereits zur Zahlung bewegt. Des Weiteren unterstützt die Kammer außergerichtliche Einigungsversuche. Wenn der Gläubiger einverstanden ist, vereinbart die Inkassostelle mit dem Schuldner Zahlungen auf ein Konto der Handwerkskammer und überwacht für den Gläubiger den Zahlungseingang. Falls nötig, beantragt die Kammer ein gerichtliches Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung. Die Inkassostelle begleitet, wenn dies erforderlich ist, die Anträge über Jahre hinweg. Sie nimmt zum Beispiel den Vollstreckungsbescheid oder das Urteil wieder auf, wenn die eidesstattliche Erklärung des Schuldners abgelaufen ist.

Kosten: Bei Forderungen unter 500 Euro ist das Inkasso kostenfrei, darüber fällt eine Pauschale von 20 Euro an. Die Gebühr wird mit dem Auftrag des Handwerkers an die Inkassostelle fällig; falls der Schuldner zahlt, trägt dieser sämtliche angefallenen Kosten einschließlich der Pauschale.

Auch die Handwerkskammer Hamburg hat eine eigene Inkassostelle eingerichtet. Im vergangenen Jahr sind dort 1100 Anträge eingegangen. Rund 50 Prozent der Fälle enden durch Zahlung.

Vorgehen: Nach Antragseingang des Mitgliedsbetriebes teilt die Handwerkskammer dem Schuldner mit, dass sich der Gläubiger an sie gewandt hat. 20 bis 25 Prozent der Schuldner zahlen daraufhin. Im nächsten Schritt schreiben Vertragsanwälte eine Mahnung an den Schuldner. Erfolgt daraufhin keine Reaktion, beantragen sie einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Kosten: Abhängig von der Forderungssumme fällt eine Pauschale an: bis 300 Euro zum Beispiel 25 Euro; von 1501 bis 2000 Euro werden 110 Euro berechnet.

Die Mitglieder der Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz in Regensburg und Passau können die Inkassodienstleistungen der Schimmelpfeng Forderungsmanagement GmbH zu den Konditionen eines Rahmenvertrags mit dem ZDH in Anspruch nehmen.

Vorgehen: Kleinforderungen bis 150 Euro mahnt Schimmelpfeng lediglich beim säumigen Kunden an. Bei Beträgen über 150 Euro bietet sie ein Inkasso an.

Kosten: Zahlt der Schuldner infolge der Mahnung, wird eine Erfolgsprovision in Höhe von 25 Prozent berechnet. Bleibt sie erfolglos, entstehen dem Mitgliedsbetrieb keine Kosten. Beim Inkasso für Forderungen über 150 Euro berechnet Schimmelpfeng eine Erfolgsprovision von vier Prozent sowie von der Forderungshöhe abhängige Bearbeitungs- und Anwaltsgebührenpauschalen. Bei Forderungssummen von 1000 bis 2000 Euro beträgt die Bearbeitungspauschale zum Beispiel 20 Euro und die Anwaltsgebührenpauschale 45 Euro. Mitgliedsbeiträge oder Auftragsgebühren fallen nicht an.

Die Handwerkskammer Freiburg stellt ihren Mitgliedsbetrieben zusammen mit Score Control einen Bonitäts- und Inkassoservice zur Verfügung.

Vorgehen: Score Control offeriert sowohl außergerichtliches Inkasso als auch die Komplettbetreuung der Forderung bis hin zur Langzeitüberwachung.

Kosten: Mitgliedern der Kammer Freiburg gewährt Score Control einen Preisnachlass von 20 Prozent. Die Betriebe müssen keine langfristigen vertraglichen Bindungen eingehen und zahlen nur die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen.

sandra.rauch@handwerk-magazin.de