Altersvorsorge Je früher, desto besser

Einen Fahrplan für die eigene Altersvorsorge sollte jeder Unternehmensgründer so früh wie möglich festlegen. Allein auf die gesetzliche Rente zu vertrauen wird nicht reichen.

Doppelstrategie: Maurermeister Markus Krabacher bleibt in der Rentenversicherung und sorgt privat vor. - © Andreas Bröckel

Je früher, desto besser

Mit seinem eigenen Unternehmen ging Markus Krabacher in Germering bei München vor einem Jahr an den Start. Heute beschäftigt der Maurermeister und Hochbautechniker zwei Mitarbeiter. Die meisten Aufträge führt Krabacher für Privatkunden aus: vor allem beim Bau, Umbau und bei der Sanierung von Einfamilienhäusern.

Fürs Alter vorgesorgt hat der 42-Jährige durch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, zunächst in seinem Heimatland Österreich, dann in Deutschland. „Die 18 Jahre dauernde Zeit der Beitragspflicht läuft bei mir jetzt aus“, berichtet Krabacher.

Das hat ihm die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd in München mitgeteilt. Er könnte jetzt also aussteigen. „Doch ich werde wahrscheinlich weiterhin einzahlen, denn auch wenn die spätere Rentenhöhe heute ungewiss ist, habe ich dadurch wenigstens eine sichere Basisabsicherung.“ Und diese Absicherung möchte der Unternehmensgründer jetzt weiter ausbauen. Mit dem Kauf eines Reihenhauses in Germering hat er bereits damit begonnen.

Altersvorsorge wichtig für Selbstständige

Krabacher hat trotz Start in die Selbständigkeit und Aufbau des eigenen Betriebs seine eigene Vorsorgeplanung nicht aus den Augen verloren und setzt mit gesetzlicher Rente und zusätzlicher privater Vorsorge auf eine Doppelstrategie. Das wird nicht jeder Gründer so für sich entscheiden. Denn die eigene Altersvorsorge ist nur individuell planbar und abhängig von der eigenen Lebens-situation und ihren Anforderungen.

An erster Stelle der Absicherung sollte für Selbständige immer die Basisabsicherung von Betrieb und Familie stehen. Der zweite wichtige Punkt ist die Entschuldung. Sie kommt vor der Altersvorsorge. Denn es macht keinen Sinn, laufende Kredite für den Betrieb zu tilgen und gleichzeitig in eine private Rentenpolice einzuzahlen.

Erst dann steht die eigene Finanzplanung fürs Alter und die entsprechende Produktauswahl auf dem Programm. Hilfreich können hier bei Selbständigen steuerliche Aspekte sein wie beispielsweise der Abschluss einer Rürup-Rente, die der Staat fördert (siehe Rechenbeispiel links). Zur Basisversorgung zählen bei Selbständigen weiter die gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke.

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung. Die private Vorsorge beinhaltet Anlageprodukte wie Kapitallebens- und Rentenversicherungen, Anleihen, Aktien oder Investmentfonds.

Rentenversicherung: Was sie kostet, was sie leistet

Wer sich überlegt, ob es sinnvoll ist, in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bleiben, sollte das gesamte Spektrum betrachten, sich von der Rentenversicherung beraten lassen und erst dann entscheiden. Hier lesen Sie die wichtigsten Tipps für Gründer.Beitragspflicht. In den ersten 18 Jahren ihrer Ausbildungs- und Berufszeit müssen Handwerker in den nach der Handwerksordnung (Anlage A) zulassungspflichtigen Gewerken grundsätzlich in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) einzahlen.

Der frühere Ausstieg ist beim Wechsel der Branche möglich. Oder etwa mit Gründung einer GmbH: Sie ist nicht versicherungspflichtig, der Unternehmer als ihr Geschäftsführer wegen seiner beherrschenden Stellung ebenfalls nicht.Beiträge. Wer beitragspflichtiger Handwerksunternehmer ist, kann wählen, ob er Pauschalbeiträge oder Beiträge nach dem Betriebsgewinn überweist. Der monatliche Regelbeitrag liegt 2009 bei 501,48 Euro im Westen, bei 424,87 Euro im Osten.

Bis zum Ablauf von drei Kalenderjahren nach der Gründung wird nur der halbe Regelbeitrag fällig. Die Beitragsbelastung liegt in diesen Fällen 2009 bei monatlich 250,74 Euro (West) und 212,43 Euro (Ost). Diese Starthilfe wird bei jeder Existenzgründung automatisch gewährt, es sei denn, der Handwerker beantragt die für ihn noch günstigere einkommensgerechte Beitragszahlung. Ist der Existenzgründerbeitrag günstiger, kann der Jungunternehmer von der einkommensgerechten Beitragszahlung zu diesem zurückkehren. Leistungen. 

Wer Pflichtbeiträge lange genug eingezahlt hat, bekommt außer der Altersrente auch Erwerbsminderungsrente, Rehamaßnahmen sowie die Hinterbliebenen Witwen- oder Waisenrente. Bei freiwilliger Beitragszahlung und beim Ausstieg aus der DRV sehen die Leistungen anders aus. Individuelle Informationen gibt die Beratungsstelle der DRV und die jährliche Renteninformation.Beispiele.

Zwei Handwerker haben nach ihrer Lehre zehn Jahre als Angestellte gearbeitet und sich dann selbständig gemacht. Ab dem Start zahlen sie den Regelbeitrag ein.Variante 1. Der Unternehmer hat nach Ablauf der 18 Pflichtjahre weiter eingezahlt. Bis zur Rente belaufen sich die Beiträge auf 151.000 Euro, die seines früheren Arbeitgebers auf 8000 Euro. Bei voller Erwerbsminderung kann er mit monatlich 1.206 Euro Rente rechnen, ab 1. November 2010 mit 1239 Euro Altersrente.Variante 2. Der Unternehmer ist nach 18 Jahren ausgestiegen. Er hat bis dahin 16.000 Euro, sein früherer Arbeitgeber 8000 Euro eingezahlt. Ihm steht bei Erwerbsminderung keine Rente zu. Ab 1. November 2010 kann er mit 421 Euro Rente rechnen (Beträge gerundet, Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd).