Checkliste Investitionsabzugsbetrag


Beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG dürfen Betriebe für geplante Investitionen 50 Prozent der voraussichtlichen Kosten vom Gewinn abziehen, wenn ihr Gewinn bei maximal 200.000 Euro liegt, unabhängig davon, ob sie bilanzieren, oder mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung arbeiten.Der Staat führte mit dem Jahressteuergesetz 2020 eine einheitliche Gewinngrenze ein. Die Checkliste hilft, Voraussetzungen für den Abzug des Investitionsabzugsbetrags zu überprüfen.

Nutzen: Mit Hilfe der Checkliste „Investitionsabzugsbetrag“ können Sie Punkt für Punkt überprüfen, ob in Ihrem Betrieb die Voraussetzungen für den Abzug des Investitionsabzugsbetrags gegeben sind.

Themenfeld: Betriebssteuern, Betriebsprüfung, Steuerstrategien, Bilanzierung

Zielgruppe: Handwerksbetriebe und Unternehmen, die für geplante Investitionen 50 Prozent der voraussichtlichen Kosten vom Gewinn abziehen möchten, wenn ihr Gewinn höchstens 200.000 Euro beträgt.

Inhalt: Die Checkliste „Investitionsabzugsbetrag“ beinhaltet eine Überprüfung des Betriebs hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen für den Abzug des Investitionsabzugsbetrags in vier Schritten. Schritt 1 klärt dabei zunächst die Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag ab, Schritt 2 dient dann zur Berechnung des Investitionsabzugsbetrags und Schritt 3 erläutert die Behandlung des Investitionsabzugsbetrags im Jahr der Investition. Schritt 4 klärt schließlich noch darüber auf, wieviele Zinsen Sie zahlen müssen, wenn Sie nicht wie geplant innerhalb von drei Jahren investieren.


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  • Datum: 23. Februar 2021
  • Dateiformat: pdf
  • Dateigröße: 86,56 kB
  • Quelle: Köstler
  • Seitenanzahl: 2

Beschreibung

Beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG dürfen Betriebe für geplante Investitionen 50 Prozent der voraussichtlichen Kosten vom Gewinn abziehen, wenn ihr Gewinn bei maximal 200.000 Euro liegt, unabhängig davon, ob sie bilanzieren, oder mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung arbeiten.Der Staat führte mit dem Jahressteuergesetz 2020 eine einheitliche Gewinngrenze ein. Die Checkliste hilft, Voraussetzungen für den Abzug des Investitionsabzugsbetrags zu überprüfen.

Nutzen: Mit Hilfe der Checkliste "Investitionsabzugsbetrag" können Sie Punkt für Punkt überprüfen, ob in Ihrem Betrieb die Voraussetzungen für den Abzug des Investitionsabzugsbetrags gegeben sind.

Themenfeld: Betriebssteuern, Betriebsprüfung, Steuerstrategien, Bilanzierung

Zielgruppe: Handwerksbetriebe und Unternehmen, die für geplante Investitionen 50 Prozent der voraussichtlichen Kosten vom Gewinn abziehen möchten, wenn ihr Gewinn höchstens 200.000 Euro beträgt.

Inhalt: Die Checkliste "Investitionsabzugsbetrag" beinhaltet eine Überprüfung des Betriebs hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen für den Abzug des Investitionsabzugsbetrags in vier Schritten. Schritt 1 klärt dabei zunächst die Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag ab, Schritt 2 dient dann zur Berechnung des Investitionsabzugsbetrags und Schritt 3 erläutert die Behandlung des Investitionsabzugsbetrags im Jahr der Investition. Schritt 4 klärt schließlich noch darüber auf, wieviele Zinsen Sie zahlen müssen, wenn Sie nicht wie geplant innerhalb von drei Jahren investieren.

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