Interview: „Niemand kann sich mehr sicher fühlen“

Anton-R. Götzenberger, Steuerberater und Buchautor in Halfing, rät Hinterziehern zur Selbstanzeige. Fast alle Steueroasen haben sogenannte Tax Information Exchange Agreements abgeschlossen, die den automatischen Datenaustausch untereinander vorsehen.

Anton-R. Götzenberger ist Steuerberater in Halfing, Kreis Rosenheim. - © Götzenberger

„Niemand kann sich mehr sicher fühlen“

handwerk magazin: Ist die Selbstanzeige ein guter Schritt für unehrliche Steuerzahler?

Anton-R. Götzenberger: Auf jeden Fall, vielfach sind die unversteuerten Einkünfte niedriger als gedacht. Auch kommen häufig Verluste heraus, an denen der Fiskus unbedingt beteiligt werden kann. Außerdem gibt es vielfach gezahlte EU-Zinssteuer oder Abgeltungsteuer zurück. Zumeist wird es also halb so schlimm wie angenommen.

Wie gehen Steuersünder dabei am besten vor?

Zuerst ist eine Liste der nicht versteuerten Auslandsvermögen sowie der Erträge zu erstellen. Beim jeweiligen Kreditinstitut sollten eine Erträgnisaufstellung sowie die Konto- und Depotbelege beantragt werden. Wer schnell reagieren will, schätzt die Einkünfte mit einem kräftigen Zuschlag und liefert später Detailberechnungen.

Was passiert mit geerbtem Schwarzgeld. Wie verhält sich die Familie?

Die Nachkömmlinge müssen nicht für die Steuersünden des Erblassers büßen. Sie haben kein Steuerstrafverfahren zu befürchten. Sie müssen aber die Steuersituation des Erblassers klären. Es wird eine Berichtigungsanzeige notwendig. Das muss unverzüglich erfolgen. Andernfalls werden sie selbst zu Steuerhinterziehern.

Wer Kapital im Ausland liegen hat, steht unter ­Generalverdacht. Sollten Firmenchefs ihr Geld zurückholen, um Zweifel auszuschließen?

Der Geldtransfer ins Ausland ist nicht strafbar. ­International tätige Unternehmer brauchen ja auch Kontoverbindungen im Ausland. Ich sehe keine Veranlassung, Firmengelder nach Deutschland zu schaffen.