Interview: Was von „geprüfter Qualität“ bei Detektiven zu halten ist

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Seit 1950 gibt es den Bundesverband Deutscher Detektive (BDD). Dessen Präsident, Andreas Simon, ärgern vollmundige TÜV-Zertifikate.

Andreas Simon, ­Präsident des Bundesverbands Deutscher ­Detektive, Siegburg. - © Simon

handwerk magazin: Kann in Deutschland jedermann Detektiv werden?

Andreas Simon: Im Grunde genommen ist das so. Überall sonst in Europa ist der Detektivberuf reglementiert, d.h. die Zulassung zu diesem Beruf unterliegt einer behördlichen Erlaubnis. In Spa­nien müssen angehende Detektive sogar mehrere Semester Jura studieren.

Wo kann man sich in Deutschland zum Detektiv ausbilden lassen?

Die Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD) bietet ein zweijähriges Fern­studium zum gepüften Detektiv an, das die Absolventen noch durch ein Zertifikat der IHK ­Kassel veredeln können.

Wie hoch ist denn der Organisationsgrad im Detektivgewerbe?

Von den 1600 Detekteien in Deutschland sind rund 160 Mitglied im VDD.

Warum liegt die Marktdurchdringung bei nur
zehn Prozent?

Weil wir nicht jeden Bewerber aufnehmen. Mitglied im VDD wird nur, wer mindestens schon zwei Jahre in dem Beruf arbeitet, weder vorbestraft ist, noch Steuerschulden hat und im Übrigen die Aufnahmeprüfung und ein Fachgespräch besteht. Die VDD-Mitgliedschaft ist quasi das Gütesiegel für geprüfte Qualität unter den Detekteien.

Im Internet führen einige Detektive ein TÜV-Zertifikat. Was ist davon zu halten?

Das TÜV-Zertifikat bescheinigt nur, dass die ­Büroorganisation funktioniert. Die Qualität der eigentlichen Detektivleistung wurde hingegen nicht geprüft.

Kann man denn z.B. beim Überwachen einer Zielperson aus dem Auto heraus Fehler machen?

Bei den einfachen Dingen fängt es an. Wir haben eben keine Kappe auf, die uns unsichtbar macht. Ein Pkw, der über Tage vor einem Haus steht, fällt halt auf.

Sie warnen vor einer zu hohen Erwartungshaltung der Kunden – warum?

Im Fernsehen entsteht das falsche Bild, dass ­Detektive Beweise für ihre Kunden notfalls mit Gewalt besorgen. In der Realität haben Detek­tive keine Sonderrechte. Sie tun nur das, was jeder anderen Privatperson nach dem Gesetz ebenfalls zugestanden wird.