Versicherungen Innovationen: Neue Ideen der Versicherer

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Betriebshaftpflicht, Betriebsversicherung, Flottenversicherung, Gebäudeversicherung, Geschäftsinhaltsversicherung und Maschinenversicherung

Wenn Corona geht, kommt wieder Leben in die Betriebe. Wer jetzt Zeit hat, sollte einen Blick in seine Versicherungsverträge werfen. Denn Versicherer haben zum Jahreswechsel ihre Leistungen für Handwerker verbessert – vielfach ohne Aufpreis. Und sie haben neue Produkte auf den Markt gebracht. handwerk magazin stellt die stärksten Innovationen vor.

Innovationen Versicherungsbranche
Mit vielen Innovationen umwirbt die Versicherungsbranche das Handwerk. - © New Africa/stock.adobe.com

Liegen Versicherungsverträge seit Jahren ungelesen in der Schublade, drohen Unterversicherung, fehlender Schutz und zu hohe Prämien. Die richtige Maßnahme gegen Unterversicherung: „Überprüfen Sie Ihren Schutz und sorgen Sie auch während des Jahres dafür, dass die Versicherungssummen einem veränderten Umsatz angepasst werden“, rät Mike Görn, unabhängiger Versicherungsmakler aus Neidenbach im Bitburger Land. Denn nur so sind Handwerker in dem Maße geschützt, wie sie es bei Abschluss der Police geplant hatten. „Auf diese Maßnahme sollte kein Unternehmer verzichten “, sagt Mike Görn. Denn er weiß: „Im Schadenfall werden die Versicherer immer kritischer, weil sie für Rückstellungen keine Zinsen mehr erhalten“, so Görn. Ihre Erträge sinken, sie müssen ihre Ausgaben reduzieren, deshalb werde zunehmend genau nach dem Buchstaben der Bedingung reguliert. „Kulanz fällt längst flach“, weiß Görn.

Betriebsschließungsversicherung (BSV) - aktuell heiß diskutierte Leistungspflicht

Das zeigt sich auch in der aktuellen Diskussion um die Leistungspflicht aus einer Betriebsschließungsversicherung (BSV). Während die Bayerischen Versicherer einen Kompromiss gefunden haben - sie zahlen zehn bis 15 Prozent der Schadensumme , da der Staat rund 70 Prozent durch Kurzarbeitergeld und andere Maßnahmen abfedert - verweigern andere Assekuranzen die Leistung. Sie berufen sich auf die Versicherungsbedingungen. Sie sehen eine Liste an Krankheiten vor, die eine Leistungspflicht auslösen. Das Corona-Virus ist neu und noch nicht in dieser Liste enthalten.

Doch Rechtsprechung und Anwälte halten diese Argumentation der Versicherer für unzulässig. Übrigens halten viele auch den Bayerischen Kompromiss für nachteilig für die Versicherten. Für Klarheit hat nun erstmals das Landgericht Mannheim mit seiner einstweiligen Verfügung vom 29.04.2020 (Az.: 11 O 66/20) gesorgt. Es hat festgestellt, dass der Versicherer im zugrundeliegenden Fall, aus der BSV zahlen muss. Das Urteil beruft sich auf Passagen im Vertrag. In den Formulierungen sei nicht eindeutig geregelt, dass nicht genannte Seuchen als Schließungsgrund für einen Betrieb, eine Verweigerung der Leistung begründen.

Tatsächlich sind die Formulierungen in den BSV-Verträge nsehr unterschiedlich. Das gilt sowohl für die unterschiedlichen Versicherer als auch innerhalb einer Assekuranz. Tipp: Wer eine Betriebsschließungsversicherung hat, sollte den Wortlaut in seinen Verträgen von einem Anwalt prüfen lassen.

Grundsätzlich gilt: diese Bedingungen sind wichtig

Versicherer fordern heute, dass wirklich alle gesetzlichen Sicherheitsvorschriften beachtet werden – und seien sie noch so alt und umfangreich. So ist die 84 Seiten starke, mehrfach überarbeitete ‚Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten‘ von 1977 nach wie vor gültig. Ebenso müssen regionale Landesbrandvorschriften und die Verordnungen der Unfallkassen berücksichtigt werden.

In der Praxis ist das nicht immer einfach – Umfang und Detailreichtum der Regelungen sorgen dafür, dass Handwerker im täglichen Stress nicht alle Regelungen beachten. So kommt es vor, dass sie vergessen, die Einbruchmeldeanlage einzuschalten, oder Fristen und Klauseln übersehen. Versicherungsmakler Holger Mardfeldt erzählt: „Ein Kunde hatte übersehen, dass eine jährliche externe Prüfung seines Generators durch einen Sachverständigen gefordert war. Als es zum Brand kam und wir als Helfer hinzugezogen wurden, mussten wir hart darum kämpfen, dass der Versicherer wenigstens aus Kulanz eine Teilleistung erbrachte.“

Vorsicht bei grober Fahrlässigkeit

Grundsätzlich gilt: Verursacht ein Handwerker nach Auffassung des Versicherers einen Schaden grob fahrlässig – wie im Fall der unterbliebenen externen Prüfung des Generators –, wird oft nur eine Leistung von 50 Prozent oder weniger in Aussicht gestellt. „Damit kommt der Versicherer meist durch, denn der Geschädigte muss beweisen, nicht grob fahrlässig gehandelt zu haben“, stellt BDVM -Geschäftsführer Hans-Georg Jenssen fest. Für die geschädigten Unternehmen kann das Ausbleiben der Leistung dramatische Folgen haben. Wird nicht zügig reguliert, sorgen größere Schäden schnell für eine wirtschaftliche Schieflage des Betriebs. Was Handwerker tun können: ihre Vertragsbedingungen anpassen. Und zwar mit der Klausel ‚Leistung trotz Pflichtverstoß‘, die die Assekuranz dazu verpflichtet, nicht jedes Versäumnis zum Leistungsverzicht zu nutzen. Makler Görn, Partner der Genossenschaft Vema, hat für seine Kunden beispielsweise folgende Regelung mit den Top-Versicherern für das Handwerk vereinbart: „Sie zahlen künftig 80 Prozent des Schadens auch bei einem Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften“, erzählt er. Bei Schäden bis 50.000 Euro werden keinerlei Abzüge gemacht.
Gefahrenerhöhung ausschliessen.

Auch die Klausel ‚Gefahrenerhöhung‘ nutzen Versicherer, um ihre Leistungen zu reduzieren. Denn grundsätzlich ist der Versicherte verpflichtet, erhöhte Gefahrenlagen zu melden. Einleuchtend ist das bei einem Baugerüst, das Einbrecher als Einstiegshilfe in Fenster oder Dach nutzen könnten. Weniger bekannt: „Wird ein Container vor dem Firmengelände abgestellt, um leicht brennbaren Abfall aus einem Großauftrag aufzunehmen, muss dieses dem Versicherer angezeigt werden“, erzählt Görn. Versäumt ein Versicherter die Meldung, kann die Assekuranz im Brandfall die Leistung verweigern.

Konditionen verhandeln – so geht‘s

Wer jetzt nachverhandelt, kann erreichen, dass der Versicherer künftig auch in Zweifelsfällen voll zahlt. Handwerker sollten ihren Makler oder Berater ansprechen und um Nachbesserung bei grober Fahrlässigkeit, Nichteinhalten der Sicherheitsvorschriften und Gefahrenerhöhung bitten. Ihre Verhandlungsposition ist gut: Handwerker sind eine lukrative Zielgruppe für die Versicherungswirtschaft – und der Wettbewerbsdruck ist hoch. Kommen Vertreter oder Versicherung Ihnen nicht entgegen, sollte über einen Wechsel des Versicherers nachgedacht werden. Der Umstieg ist vollkommen risikolos, dafür sorgen besondere Klauseln, die Versicherungsmakler den Assekuranzen abgerungen haben und die für alle gelten – es muss nur der Bestandsschutz vereinbart werden.

Hier sind die Top-Innovationen 2020, die die Versicherungsbranche Handwerkern bietet:

#1 Innovation: Sachversicherung AllGefahrenPolice

Wer eine neue Sachversicherung – sie sichert Verlust und Beschädigung von Sachen ab – abschließen möchte, sollte sich die Kombi-Police „Multiline“ der AIG-Versicherung ansehen. Sie bietet Schutz gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Leitungswasser. Eingeschlossen ist eine Elektronikversicherung, die beispielsweise leistet, wenn Geräte durch Überspannung einen Schaden erleiden sowie bei Wasserschäden durch Sprinkleranlagen. Dieser wirklich gute Standard kann mit fünf Bausteinen erweitert werden – und dazu gehört die eigentliche Innovation: der „All-Risk“-Schutz. Mit ihm ist der Handwerker gegen alle Gefahren abgesichert, die nicht explizit ausgeschlossen sind. Zu letzteren gehören Schäden durch Atomenergie oder Krieg.

Dieser Top-Schutz liegt im Trend. Das Überraschende: Die Aufpreise sind meist sehr gering. „Erhalten können den Schutz nur Kunden, die schon weitgehend abgesichert sind. Es geht nur noch um ein Restrisiko“, erläutert Versicherungsberater Jörg Deppner aus Hilpoltstein. All-Risk umfasst auch den Schutz gegen grobe Fahrlässigkeit, Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften oder nicht gemeldeter Gefahrenerhöhung. Der scharfe Wettbewerb in der gewerblichen Sachversicherung sorgt jedenfalls dafür, dass sich Versicherungsmakler oder Berater mit ihrem Wunsch nach ‚All-Risk-Absicherung‘ für ihre Kunden durchsetzen können.

Wie schnell es zu einem nicht eingepreisten Schaden kommen kann, zeigen diese zwei Fälle: Ein süddeutscher Versicherer hatte das Stadion eines Fußballvereins unter Versicherungsschutz genommen. Der zuständige Makler setzte eine Absicherung gegen „unbenannte Gefahren“ durch. Eine solche Gefahr trat ein, als die Fans des Vereins nach einem Spiel ihrer Mannschaft den Platz stürmten. Zwar gab es keine Personenschäden, doch das Gewicht der Fans hielt die unter dem Rasen verlegte Heizung nicht aus. Der Versicherer musste den Schaden bezahlen. Fall zwei: Die Stadt Köln nutzte ihren Allgefahrenschutz, als ein Museum in einer U-Bahn-Baustelle versank. Die reguläre Gebäudeversicherung hätte den Schaden nicht bezahlt.

Beide Fälle machen deutlich: Böse Überraschungen können jeden treffen, Glück hat, wer dann abgesichert ist. Deshalb meint Versicherungsberater Deppner: „Allgefahrenschutz sollten jene größeren Handwerker prüfen, die eine Vielzahl von Arbeiten erledigen. Niemand weiß, welche skurrile Gefahr Realität wird.“ Meist ist die Prämie nicht hoch, nach Einschätzung Deppners liegt der Aufpreis in einem kleinen Promillebereich. Beispiel: Wer seine Betriebseinrichtung mit 500.000 Euro versichert hat, zahlt für den Inhaltsschutz rund 4.500 Euro – mit Allgefahrenabsicherung sind es 150 Euro mehr pro Jahr. Ähnlich hoch dürfte die Zusatzprämie bei der Wohngebäudeversicherung liegen. Unter dem Strich ein lohnendes Investment.

#2 Innovation: Mehr Deckung für den Inhalt

Im Frühjahr 2020 verbessert das Beratungsunternehmen Wifo aus Rheinstetten sein Schutzangebot für Handwerker. Die Inhaltsversicherung enthält nun mehr „Deckung“ auf Baustellen: Der Diebstahl aus Containern, Bauwagen und „verschlossenen“ Rohbauten ist abgesichert.

Und in der Betriebshaftpflicht werden bei Wifo automatisch Nachbesserungsbegleitschäden inklusive Folgeschäden, wie Produktionsausfall und Hotelkosten, eingeschlossen.

Auch für Eigenschäden, wenn Betriebsgebäude, Maschinen oder Waren betroffen sind, bietet Wifo gute Konditionen : Normalerweise wird der Neuwert für Betriebseinrichtungen nur dann ersetzt, wenn der Zeitwert mindestens 40 Prozent des Neuwertes beträgt. Sinkt der Wert unter diese 40-Prozent-Grenze, wird meist nur der Zeitwert entschädigt. Bei Wifo gilt nun generell eine Neuwertentschädigung für bewegliche Sachen.

Auch bei der Feuerversicherung wurde nachgebessert: Bisher waren Autos, die in Hallen oder Lagergebäuden auf dem Betriebsgelände parken und nicht in behördlich genehmigten Garagen, bei einem Brand nicht versichert. Den Verzicht auf die ‚Garagenklausel‘ haben bereits eine Reihe von Versicherern erklärt. Handwerker sollten von ihrer Versicherung Gleiches verlangen.

Versicherer mit Top-Leistungen in der Sachversicherung und/oder All-Risk-Schutz
AIG, Alte Leipziger, AXA, Basler, Concordia, Dialog (Generali), Gothaer Grundeigentümerversicherung (GVO), HDI, Helvetia, Inter, Signal Iduna, SV Sparkassenversicherung, VHV, Versicherungskammer Bayern, Waldenburger.
Tipp: Bestehen Sie auf die volle Kostenübernahme für selbst beauftragte Sachverständige, die die Schadensumme ermitteln. Bei grob fahrlässigem Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften sollten mindestens 80 Prozent bezahlt werden.

#3 Innovation: Schutz bei artfremden Arbeiten

Eine Gefahr für den Versicherungsschutz in der Betriebshaftpflicht ist die Durchführung von Tätigkeiten, die nicht zum üblichen Berufsbild gehören. Etwa, wenn ein Malermeister einen kleinen Bagger kauft und mit diesem gelegentlich Löcher für seine Kunden aushebt. Oder wenn ein Ofenbauer zusätzliche Fliesenarbeiten erledigt. Schäden, die bei diesen Arbeiten passieren, sind meist nur versichert, wenn der Handwerker dem Versicherer die „Betriebsausweitung“ angezeigt hat. Doch im Stress des Betriebslebens dürfte eine solche Anzeige oft unter den Tisch fallen.

Für dieses Schlupfloch der Versicherer hat die Maklergenossenschaft Vema eine Lösung verhandelt: Ist die Betriebsbeschreibung fehlerhaft, unvollständig oder ein mitzuversicherndes Unternehmen nicht benannt, kann eine rückwirkende Berichtigung erfolgen und der Unternehmer den vollen Schutz erhalten. Die Regelung findet sich im „Klauselbogen zur Betriebshaftpflicht“, dem sich etliche Assekuranzen angeschlossen haben. Handwerker sollten sich in ihren Verhandlungen darauf beziehen.

Diese Versicherer bieten „Schlupflöcher-Schutz“ in der Betriebshaftpflicht
Adam Riese (Württembergische), Alte Leipziger, AXA, Basler, Ergo, Dialog (Generali), Gothaer, HDI, Helvetia, Inter (für Bau- und Baunebengewerbe), Mannheimer, Signal Iduna, SV Sparkassenversicherung, Versicherungskammer Bayern, Waldenburger, Württembergische, Zurich (Quelle: A. Dieffenbach, VEMA Akademie).
Tipp: Haben Sie bereits einen Schaden, fragen Sie nach, ob eine rückwirkende Berichtigung des Versicherungsvertrages erfolgt und der Schutz schon greift.

#4 Innovation: Kfz-Flottenschutz Extra

Bei den Kfz-Flotten tut sich die Signal Iduna mit vier innovativen Angeboten hervor: Handwerker können Vertragsbeginn und Beitragseinzug künftig frei zu einem selbstbestimmten Termin vereinbaren. „Bei vielen Selbstständigen passte die bisher übliche jährliche Beitragszahlung zum 1. Januar nicht zum Geschäftsverlauf“, erläutert Signal Iduna-Sprecher Edzard Bennmann.

Beim Autoschutz zahlt der Dortmunder Versicherer zudem künftig eine Neuwertentschädigung für die Dauer von bis zu 36 Monaten – bisher waren es nur 24 Monate. Wird das Auto in dieser Zeit gestohlen oder erleidet es einen Totalschaden, kann sich der Handwerker auf Kosten des Versicherers ein neues Fahrzeug holen. Neu ist auch der „Totalschadenschutz“ – er sorgt für einen Mietwagen sowie einen Zulassungsservice für die An- und Abmeldung inklusive Taxigutschein. Auch in der Kaskoversicherung gibt es nun Höchstleistungen: So sind bei Pkw Brems-, Betriebs- und Bruchschäden automatisch mitversichert.

#5 Innovation: Info- und Serviceportal für Bäcker

Mit „wir-sind-baecker.de“ haben die Verbände und Innungen des Bäckerhandwerks zusammen mit der Signal Iduna Versicherung ein neues Portal etabliert. „Es bietet Lösungen, um den Geschäftserfolg zu optimieren und das unternehmerische Risiko zu minimieren“, wirbt Ron Geißler für das Projekt, das er seitens der Assekuranz betreut. Das Portal hilft Bäckern, ihre Betriebsabläufe professionell zu digitalisieren. Geißler: „Es gibt Anwendungen zur Organisationssteuerung, aber auch zu Finanzen und Marketing.“ Und es ist beispielsweise der Zugang zum „SI-Meisterstück“ möglich, einer neuen Vielgefahrenversicherung speziell für das Lebensmittelhandwerk. Unter anderem sind auch ein spezieller Baustellenschutz sowie eine Rückrufkostendeckung enthalten.

#6 Innovation: Modularer Schutz für Gebäude

Eine Flexibilisierung und Erweiterung des Angebots in der Gebäudeversicherung bietet die Zurich, indem sie acht Bausteine zur Verfügung stellt. „Dabei kann der Leistungsumfang für jeden Baustein individuell zusammengestellt werden“, so der Versicherer. Die Assekuranz wirbt zudem damit, dass der Handwerker einen festen Ansprechpartner bekommt.

Immer mehr Versicherer – wie etwa die Gothaer – bieten zudem einen Bestandsschutz, damit das Risiko bei einem Wechsel des Versicherers stark minimiert wird: Kommt es zu einem Schaden, gelten die Bedingungen des Vorvertrages, sollten diese besser sein als im Neuvertrag. „Die Günstiger-Regel prüfen im Schadenfall die Versicherungsmakler“, informiert Görn. Damit wird der Wettbewerb in der Gewerbeversicherung weiter angeheizt – gut für Handwerker.

Das sind Top-Rahmenbedingungen für Geschäftsinhalts- und Gebäudeversicherung
  • Versicherungssumme
    Fünf Millionen Euro für Inhaltsschutz und Gebäudeabsicherung sowie extra fünf Millionen Euro für Betriebsunterbrechungsversicherung.
  • Akzeptanz Jahresbeitrag bei Wechsel
    Der neue Versicherer akzeptiert den bisher gezahlten Jahresbeitrag. Bedingung: Die Schadenquote lag in den letzten fünf Jahren maximal bei 60 Prozent.
  • Unterversicherungsverzicht
    Der Versicherer macht keine Abzüge wegen Unterversicherung bis zu einer Schadenhöhe von 500.000 Euro geltend.
  • Grobe Fahrlässigkeit
    Der Versicherer verzichtet bis zu einem Schaden von 100.000 Euro auf den Einwand, der Handwerker habe den Schaden grob fahrlässig verursacht. Somit gibt es keine Abzüge und die Assekuranz leistet voll.
  • Sicherheitsvorschriften
    Bis zu einer Schadenhöhe von 100.000 Euro gibt es keine Kürzungen, wenn der Handwerker gesetzliche, behördliche oder im Versicherungsvertrag vereinbarte Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten hat.
  • Übernahme Sachverständigenkosten
    Gibt es bei Schäden Streit um den Schadenumfang, kann der Handwerker ein Sachverständigenverfahren verlangen. Es erlaubt ihm, auf Kosten der Versicherung einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Bleibt die Schadenhöhe strittig, entscheidet ein Obergutachter.
  • Besserstellungsklausel
    Der Handwerker ist vor Nachteilen bei Abschluss einer neuen Versicherungspolice geschützt: Im Schadenfall werden die alten Bedingungen des Vorvertrages berücksichtigt, sollten sie in bestimmten Bereichen leistungsstärker sein.
  • Summen-/Konditionsdifferenzdeckung
    Schon heute gelten die höheren Summen und besseren Leistungen, auch wenn der Neuvertrag erst nach erfolgter Kündigungsfrist gültig wird.

#7 Innovation: Forderungsmanagement

Versicherer bieten neue Serviceleistungen an, um Kunden zu gewinnen. Sie können meist optional und für wenig Geld hinzugebucht werden. Neu ist hier vor allem das Forderungsmanagement: Im Geschäftsalltag bleibt Handwerkern oft zu wenig Zeit, um offene Forderungen einzutreiben. Zahlungsverzüge erfordern aber ein rasches Handeln, um die eigene Liquidität nicht zu gefährden. Für diese Fälle bietet die Interversicherung ein Forderungsmanagement innerhalb der Betriebsinhalts- oder Betriebshaftpflichtversicherung an. Ein spezialisierter Partner übernimmt auf Wunsch das außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren. Handwerker profitieren durch geringe Kosten und die Abgabe zeitraubender Verwaltungstätigkeiten. Ein Beispiel: Der Maklerverbund Wifo hat mit dem Rechtsschutzversicherer ARAG das „ Forderungsmanagement Plus“ entwickelt. Darüber können sogar strittige Forderungen eingetrieben werden. Es gilt für Betriebe bis 50 Beschäftigte.

#8 Innovation: Betriebs-, Wohnraum- und Autoinhaltsversicherung

Ein Highlight hat die Inter für Unternehmen geschaffen, die ihre Betriebs- und Wohnräume in einem Haus haben. Steigen Einbrecher über die Wohnräume ein und verschaffen sich Zutritt zu den sonst ungesicherten Betriebsräumen, sind die Schäden im Premiumtarif abgedeckt.

Überzeugend ist auch das Angebot der Basler Autoinhaltsversicherung. Sie greift bei Diebstahl aus dem Firmenauto und deckt Nachtzeiten und Unterwegsaufenthalte ab. Zudem ist die persönliche Habe der Fahrzeuginsassen mitversichert. Üblicherweise decken diese Policen lediglich die Schäden oder den Verlust von Werkzeug oder Ladung durch Unfall, Feuer, Einbruchdiebstahl oder Raub.

#9 Innovation: Cyberversicherung und Risikoanalyse

Massiv steigend sind die Zahlen bei Cyberangriffen auf die Daten von Unternehmen – längst sind auch Handwerksbetriebe betroffen. Immer mehr Versicherer bieten einen Schutz an. „Cyberversicherungen sind bald so selbstverständlich wie eine Feuerversicherung“, glaubt deshalb Versicherungsmakler Sven Erichsen aus Essen.

Eine Cyberpolice sichert Haftpflicht, Eigenschäden und Servicekosten ab. Der Markt wächst, aber es gibt noch keinen Standard, der die Angebote vergleichbar machen würde. Zur Einschätzung des eigenen Risikos können Unternehmer im Netz unter vds-quick-check.de/quick-check-fuer-cyber-security einen Katalog von 39 Fragen zu ihrer IT-Sicherheit beantworten und so ihr Risiko besser einschätzen. Der Quick Check wird vom VdS, einer Tochter des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) angeboten.

Cyberschutz
Diese Versicherer bieten Cyberpolicen – teils nur für größere Handwerksbetriebe:
Allianz, AXA, Basler, Berkley, Chubb, CNA, Cogitanda, Dual, Ergo, Gothaer, HDI, Hiscox, Markel, Provinzial, R+V, Signal Iduna, SV Sparkassenversicherung, Tokio Marine Kiln, Versicherungskammer Bayern, Württembergische und Zurich (Quelle: Versicherungsmakler Sven Erichsen).

#10 Innovation: Alternativen zur vollen Berufs­unfähigkeitsversicherung

Der optimale Schutz für Unternehmer ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber: Sie ist teuer oder wegen Vorerkrankungen oft nicht abschließbar. Die Assekuranzen bieten vermehrt Alternativprodukte an. Für körperlich Tätige ist der berufsständische Versicherer Münchener Verein besonders innovativ: Mit seiner Deutschen Handwerker Berufsunfähigkeitsversicherung, Tarif „Aktiv“. Nach Einschätzung von Vorstand Martin Zsohar wird mit diesem Angebot der BU-Schutz für Handwerker „bezahlbarer“, denn die Rentenleistung ist abhängig von der Art der Erkrankung. Nach einem Unfall oder wenn die Berufsunfähigkeit auf Erkrankungen oder Verletzungen der Gelenke, Bänder, Sehnen und Muskeln oder der Wirbelsäule und der sie umgebenden Strukturen beruht, gibt es die volle Leistung. In allen übrigen Fällen wird eine halbe Rente gezahlt. Das gilt etwa, wenn der Handwerker wegen Krebs, Herzerkrankungen, Schlaganfall oder einer psychischen Erkrankung berufsunfähig wird. Eine solche abgespeckte Vorsorge ist besser als kein Schutz. Denn jeder vierte Arbeitnehmer scheidet aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Arbeitsleben aus. Staatliche Hilfe gibt es kaum – für Selbstständige gar nicht.

Daher sind auch Policen, die den Verlust von Grundfähigkeiten versichern, sinnvoll. Hier haben sich einige Angebote „gemausert“. Das gilt etwa für die „Grundfähigkeitspolice“ der Nürnberger Versicherung, „WorkLife Komfort Plus“ der Signal Iduna oder die „Existenz“ des Volkswohlbundes. Alle Anbieter haben ihre Leistungen erweitert.

So wurden beispielsweise bei der Nürnberger die Fähigkeiten „Fingerfertigkeit“, „Greifen und Halten“, „Heben und Tragen“, „Knien und Bücken“ sowie „Verlust der Orientierung“ mit in den Schutz aufgenommen. Er umfasst nun 19 Bereiche sowie Pflegebedürftigkeit und Demenz.

Sehr verbessert hat sich auch die „Gruppenunfallversicherung“ der Gothaer, die für alle Mitarbeiter eines Betriebes gilt. Sie kann schon für zwei Personen abgeschlossen werden. Beim Abschluss gibt es keine Gesundheitsprüfung und die Mitarbeiter müssen nicht namentlich benannt werden. Einfach lässt sich der Vertrag einmal im Jahr als Stichtagsmeldung abrechnen. Der Unfallbegriff wurde auf Invalidität durch „Infektion durch Zeckenstich“, „Lebensmittelvergiftung“ und „erhöhte Kraftanstrengung“ erweitert – wichtig für Handwerker. Und: Die Gothaer ist dem Trend gefolgt, dass die Unfallpolice auch bei einem möglicherweise die Behinderung verhindernden privaten Reha-Management greift.

Versicherungssprache: Diese Begriffe sind wichtig

Versicherungsdeutsch ist wie eine eigene Sprache. Die Begriffe sind klar definiert, was die Kommunikation erleichtert – wenn man die Definitionen kennt. Hier sind wichtige Fachausdrücke, die Handwerker kennen sollten.

  • Schadenquote
    Sie sagt aus, wie die Relation der Schadenaufwendungen zu den Versicherungsbeiträgen ohne Versicherungssteuer ist. (Schadenaufwendungen / bisher gezahlte Nettoprämie x 100 = Schadenquote in Prozent. Steigt die Schadenquote, steigt meist auch die Prämie.
  • Kündigungsrecht
    Recht zur Beendigung eines Versicherungsvertrags unter Einhaltung vertraglicher Kündigungsfristen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht bei Wegfall des versicherten Risikos, im Schadenfall oder bei Beitragserhöhungen.
  • Unterversicherungsverzicht
    Den genauen Neuwert von Betriebseinrichtung, Waren und Vorräten festzustellen ist oft schwierig. Setzen Handwerker den Wert zu gering an, kürzt der Versicherer im Schadenfall wegen Unterversicherung die Leistung im Verhältnis zum tatsächlichen Wert. Diverse Versicherer verzichten inzwischen auf den Einwand der Unterversicherung bis zu einem Schaden von 500.000 Euro.
  • Grobe Fahrlässigkeit
    Laut Gesetz können Versicherer ihre Leistung reduzieren, wenn der Kunde einen Schaden ver-
    schuldet und dabei „ grob fahrlässig“ gehandelt hat. Dies bedeutet, dass er nicht die nötige Sorgfalt und Umsicht im Handeln zeigte, um den Schaden zu vermeiden. Das Ärgernis: Der Handwerker muss dem Versicherer beweisen, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Manche Versicherer verzichten auf diese Klausel bis zu einer Schadensumme von 50.000 Euro.
  • Gefahrenerhöhung
    Versicherte müssen alles melden, was die Gefahrenlage erhöht, so etwa Baugerüste und extra aufgestellte Müllcontainer für brennbaren Abfall.

Diese Versicherungen benötigen Handwerker:

  • Betriebshaftpflicht
  • Gebäude und Inhalt
  • Waren, Werkzeuge und Maschinen
  • Betriebsunterbrechung
  • Elektronik
  • IT-Anlage (Cyber)
  • Kfz-Flotte
  • Rechtsschutz
  • Vorsorge gegen Krankheit und Invalidität