Immobilien unterm Hammer

Zwangsversteigerung Jedes Jahr kommen tausende Gewerbeimmobilien unter den Hammer. handwerk magazin bietet Investoren jetzt eine umfassende Datenbank für echte Schnäppchen.

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    Hohes Niveau: Im vergangenen Jahr versteigerten die Amtsgerichte 82208 Immobilien mit einem Verkehrswert von 13,62 Milliarden Euro.
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    „Interessenten sollten ihre wahre Zahlungsbereitschaft bei der Versteigerung verschleiern.“Wilfried Aufterbeck, Geschäftsführer Argetra

Immobilien unterm Hammer

Zentrale Lage in Oberhausen, Einheit mit acht Ladengeschäften wie Friseur oder Pelzhandel. Die Immobilie kann ersteigert werden.

Das ist nur eine von weit über 80000 Immobilien, die jedes Jahr unter den Hammer kommen. Gewerbliche Grundstücke oder gemischt genutzte Filetstücke sind genauso dabei wie private Villen und Mehrfamilienhäuser. Für die betroffenen Eigentümer bedeutet das oft die finanzielle Katastrophe. Für Investoren bieten sich dagegen die besten Chancen für ein wahres Schnäppchen. Auf der Internetseite www.handwerk-magazin.de können Käufer nun in einer deutschlandweiten Datenbank das perfekte Objekt suchen. Darüber hinaus gibt es Tipps rund um Chancen und Risiken bei Versteigerungen. „Der Investor muss sich vorbereiten, sonst kauft er die Katze im Sack“, bringt Robert Düpmeier, Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Zwangsversteigerungsrecht in Köln, es auf den Punkt (siehe Interview).

Zwar liegt stets ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen vor, aber die vom Amtsgericht bestellten Experten kommen oft nicht in die Häuser rein. Die Folge: Die Gutachter bescheiden sich bei der Wertermittlung mit dem äußeren Erscheinungsbild der Immobilie, seiner Lage, den Eckdaten des Grundstücks und den ihnen vorliegenden schriftlichen Unterlagen.

Objekte kritisch prüfen

Entsprechend kritisch sollten interessierte Handwerksunternehmer die Exposees auswerten. Die Versteigerungsakte inklusive Gutachten lässt sich beim Amtsgericht einsehen, mitunter darf sie kopiert werden. „Wichtig ist das Datum des Bewertungsstichtages. Denn nachträgliche Änderungen am Objekt bleiben unberücksichtigt“, gibt Kai Hußmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalrecht der Kanzlei Dr. Petereit & Armbrüster in Mainz, zu bedenken. Aus diesen Gründen ist es ratsam, mit dem bisherigen Eigentümer Kontakt aufzunehmen und einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Auskunft erteilt vielfach auch die beteiligte Bank als Gläubiger. „Die Kreditgeber versenden oft Informationen aus dem Gutachten an Interessenten“, so Hußmann. Sind alle Details geklärt, geht es zur Versteigerung. „Handwerker sollten an ein bis zwei Probeterminen Erfahrung sammeln, bevor sie Gebote abgeben. Es ist wichtig, die Strategien der Mitbieter einschätzen zu können“, rät Winfried Aufterbeck, Geschäftsführer der Datenbank für Zwangsversteigerungen Argetra in Ratingen. Sein Tipp: Die Konkurrenz verwirren. „Weder die Bank noch die Wettbewerber sollten Wind davon bekommen, wie hoch die eigene Gebotsgrenze ist. Man kann sich mit krummen Summen in das Geschehen einschalten.“

Bei Versteigerungen ist nach oben alles offen, nach unten gibt es aber beim ersten Termin eine Untergrenze von 50 Prozent des Verkehrswertes. Wird diese Grenze nicht erreicht, wird das Bieterverfahren drei bis sechs Monate später wiederholt. Mindestgebote gibt es dann nicht mehr. Für den Interessenten heißt es, im richtigen Moment zuzuschlagen.

cornelia.hefer@handwerk-magazin.de

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