Arbeitszeugnis Immer leserlich unterschreiben!

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Mal schnell nebenbei das Arbeitszeugnis unterschreiben? Besser ist es, bei der Unterschrift voll konzentriert zu sein. Mitarbeiter müssen ein Arbeitszeugnis mit einer "untypischen" Unterschrift nicht akzeptieren.

Volle Konzentration ist gefordert: Eine untypische Unterschrift muss der Arbeitnehmer nicht akzeptieren. - © © Gajus - Fotolia.com

Fall: Im verhandelten Fall des Landesarbeitsgerichts Hamm hatte das Arbeitszeugnis einer Frau keine rechtmäßige Unterschrift des Geschäftsführes des Unternehmens. Er hatte lediglich mit dem Buchstaben "H" signiert. Der Unternehmer verteidigte sich mit der Aussage, dass eine richtige Unterschrift aufgrund eines Schlüsselbeinbruchs nicht möglich gewesen sei und unterschrieb das erneut ausgefertigte Zeugnis ein zweites Mal – dieses Mal allerdings quer zum Zeugnistext. Auch das ist laut Deutschem Anwaltsverein nicht erlaubt.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis

Das Gericht entschied, dass die Klägerin Anspruch auf ein ordnungsgemäß unterschriebenes Arbeitszeugnis hat. Durch die unübliche Unterschrift könnten beim Leser Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Zeugnisses bestehen. Zeugnisse müssen daher so unterschrieben werden, wie alle anderen wichtigen betrieblichen Dokumente. Ansonsten besteht nach Auffassung des Gerichts die Vermutung, dass derjenige, der das Arbeitszeugnis unterschrieben hat, sich vom Zeugnistext distanzieren möchte.