Hygienemängel: Ekel-Bäcker zahlt 6.500 Euro Geldstrafe

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Das Amtsgericht München hat einen 53-jährigen Bäcker wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens von für den Verzehr durch Menschen ungeeigneten Lebensmitteln zu einer Geldstrafe von 6.500 Euro verurteilt. In der Backstube herrschten unhygienische Zustände.

Nicht schön und auch gefährlich: Hygiene hat im Lebensmittelhandwerk oberste Priorität. - © © mubus - Fotolia.com

Bereits in der Vergangenheit war der Betrieb in München Pasing mehrfach kontrolliert und lebensmittelrechtlich beanstandet worden. Das Amtsgericht München hatte deswegen bereits zweimal Geldstrafen verhängt. Bei einer erneuten Kontrolle kam es wiederum zu Beanstandungen. „Die unhygienischen Zustände hätten bei einem normal empfindlichen Menschen Ekel und Widerwillen ausgelöst, wenn er hiervon Kenntnis erlangen würde", schrieb das Gericht dem Bäcker ins Stammbuch.

Schimmel, Insekten, Dreck - und keine Seife

Bei der Kontrolle wurden unter anderen folgende Hygienemängel festgestellt: Die Spülmaschine war durch schleimige Schmutzablagerungen und Rotschimmelbildung verunreinigt. Im Bereich der Teigverarbeitung wurde eine Schüssel mit Butterfett gelagert, darin schwammen Insekten. Der Gärraum war mit alten Lebensmittelresten, Staub, Gespinsten und Flusen verschmutzt. Die Einschübe der einzelnen Etagen des Backofens waren mit alten Teigrückständen und undefinierbaren Belägen stark verkrustet. Last but not least: An dem Handwaschbecken war der Seifenspender leer. Somit war keine ausreichende Personalhygiene möglich.

Die gute Nachricht: Nach seiner saftigen Geldstrafe wegen eklatanter hygienischer Missstände gab es von den Prüfern bei zwei Nachkontrollen nichts mehr zu beanstanden: alles war blitzblank sauber.