Fahrverbote Hardware-Nachrüstung: Hoffnung für Millionen Dieselfahrer

Das Verkehrsministerium hat die technischen Anforderungen an Stickoxidminderungssysteme festgelegt und damit den Weg für eine Hardware-Nachrüstung von Euro-4- und Euro-5-Dieselfahrzeugen frei gemacht. Das könnte ein lukrativer Markt für das Kfz-Handwerk werden, jetzt haben erste Systeme die Betriebserlaubnis erhalten.

Thomas Peckruhn, Inhaber mehrerer Autohäuser
Thomas Peckruhn, Inhaber mehrerer Autohäuser, will in seinen Betrieben Hardware-Nachrüstungen anbieten. - © Christian Hüller

" Unsere Kunden warten schon sehnsüchtig auf Möglichkeiten zur Nachrüstung ihres Dieselfahrzeugs“, erklärte Thomas Peckruhn, Inhaber und Geschäftsführer der Autohaus-Gruppe Liebe in Sangerhausen (Sachsen-Anhalt) sowie Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) schon im April diesen Jahres gegenüber handwerk magazin. Vor allem für junge Euro-5-Diesel sei die Hardware-Nachrüstung eine lohnende Sache. Doch der Kfz-Meister und Unternehmer mit Autohäusern an acht Standorten kritisierte auch, dass er seinen Kunden noch keine Nachrüstung anbieten kann, weil kein Hersteller eine Freigabe vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für sein Produkt hatte. Das hat sich nun geändert.

Erste Systeme erhalten Betriebserlaubnis

Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen der Klassen Euro-4 und Euro-5 läuft an. Das Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlichte Mitte August die Betriebserlaubnis für Systeme des Technologieanbieters Baumot. Es geht um Nachrüstsysteme für über 60 VW-Fahrzeugmodelle, darunter Volkswagen, Audi, Skoda und Seat. Baumot kündigte an, zügig mit der Produktion und Auslieferung der Systeme zu beginnen. In Kürze werde man zudem weitere Nachrüstsätze für Modelle anderer Hersteller vorstellen. Auch für Fahrzeuge von BMW werden demnächst Genehmigungen erwartet. Somit könnte die Dieselnachrüstung doch noch zu einem Auftragsschub im Kfz-Gewerbe führen, wie handwerk magazin in der Aprilausgabe berichtete.

Welche Modelle nachgerüstet werden können

Der ADAC hat in einer Übersicht vom 19. August aufgelistet, welche Nachrüstmöglichkeiten es gibt:

Der Bamberger Technologie-Entwickler Dr Pley  und der niederländische Autozulieferer Bosal, der die Produktion und den Vertrieb der Systeme übernimmt, haben Ende Juli und Anfang August die ersten ABE für Nachrüstsysteme für Euro 5-Diesel-Pkw von Mercedes und Volvo erhalten.

Bei Mercedes betreffen die Freigaben die C-, E- und V-Klasse sowie den GLK. Die Modelle: C 220/250 CDI, E 220/250 CDI, V 220 CDI und GLK 220 CDI.

Bei den Modellen von Volvo gilt die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge mit dem 2,0- und 2,4-Liter-Dieselmotor (Euro 5): XC60, XC70, S60, V60 und V70.

Aktuell noch in der Prüfung wird Ende August die Freigabe für BMW erwartet. Die Systeme sind für den 2-Liter-Diesel konstruiert, der in X3 2.0d, 318d, 320d, 325d, 518d, 520d und 525d verbaut ist. Für andere Hersteller bietet Dr Pley noch keine Lösungen.

Wie oben schon erwähnt bekam die ABE für Nachrüstsysteme für über 60 Fahrzeugmodelle des VW-Konzerns mit den 1,6- und 2,0-Liter-Motoren EA 189 und EA 288 am 15. August der Filterspezialist Twintec Baumot. Konkret betroffen sind unter anderem die volumenstarken VW-Modelle Polo, Passat, Touran und Tiguan, von Audi A1, A3 und A4, von Skoda Fabia und Octavia sowie der Ibiza und Leon von Seat.

Laut Twintec Baumot können mit deren freigegebenem Filtersystem rund 1,3 Millionen Fahrzeuge nachgerüstet werden.

Inzwischen hat auch der Filterspezialist HJS  Freigaben für Nachrüstsätze für leichte Handwerkerfahrzeuge erhalten. Mit ihnen können vorerst 2,0- und 2, 2-Liter-Diesel (Euro 5) der Modelle Mercedes Sprinter (70-120 kW), VW Transporter T5 (62-103 kW) und VW Crafter (80-120 kW) ausgerüstet werden. Preise sind noch nicht bekannt. Damit können Halter von gewerblich genutzten Fahrzeugen ab 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ihr Fahrzeug mit staatlicher Förderung auf modernste Abgastechnik umrüsten lassen und sind somit nicht von Fahrverboten betroffen. Im laufenden Betrieb ist das System laut Hersteller vergleichbar mit den Serienlösungen moderner Euro 6/VI Nutzfahrzeuge. Je nach Fahrzeugtyp ist mit drei bis fünf Prozent Adblue vom Dieselverbrauch zu rechnen, der Kraftstoffmehrverbrauch liegt unter sechs Prozent.

Die Systeme können grundsätzlich über jeder anerkannte AU-Kraftfahrzeugwerkstatt eingebaut werden. Interessierte Betriebe können sich direkt bei HJS melden, um Details über Kosten, Einbau- und Schulungsmöglichkeiten zu erfahren. Für Betreiber größerer Flotten bietet HJS individuelle Lösungen.

Förderung sollte flächendeckend sein

Die Hardware-Nachrüstung von Euro 5-Dieselfahrzeugen sollte von den Automobilherstellern flächendeckend gefördert werden. Das fordert Präsident Jürgen Karpinski vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK): "Es macht wenig Sinn, die Förderung der Umrüstmaßnahmen auf die 15 Städte und deren Grenzregionen zu beschränken, die von Grenzwertüberschreitungen bei Stickoxiden betroffen sind." Das führe zu einem regionalen Ungleichgewicht bei Handel und Verbrauchern.

Technisch machbar

Ob die Diesel-Nachrüstung ein lukratives Geschäft für das Kfz-Gewerbe wird, hängt wesentlich von zwei Faktoren ab: der technischen Machbarkeit mit entsprechend zugelassenen Systemen und der Förderung. Eines steht jedoch fest: Der Markt ist vorhanden. Nimmt man nur die Diesel-Pkw mit Euro-5-Norm, liegt der Bestand in Deutschland bei über 5,6 Millionen. Bei Nutzfahrzeugen bis 2,8 Tonnen Gesamtmasse sind es 431.774 mit Euro 5.

Theoretisch könnten für rund 95 Prozent aller Kraftfahrzeugtypen sogenannte SCR-Nachrüstsysteme angeboten werden, schätzt der ZDK. Es sei aber sinnvoll, sich vorrangig auf Systeme für zulassungsstarke Fahrzeugmodelle zu konzentrieren. „Nach unserer Schätzung könnte für rund ein Viertel der im Bestand befindlichen Euro-5-Dieselfahrzeuge – also rund 1,3 Millionen – auf die wesentlichen Hardware-Teile SCR-Katalysator, AdBlue-Tank sowie beheizbare Leitung, Pumpe und Filter aus dem Regal der Fahrzeughersteller zurückgegriffen werden“, sagt ZDK-Pressesprecher Ulrich Köster. Diese Teile ließen sich im Baukastenprinzip zu einem SCR-System zusammenstellen und somit individuell für die SCR-Nachrüstung eines Euro-5-Dieselfahrzeugs anbieten.

Zurück zur Technik: SCR-Katalysatoren werden eingesetzt, um die Stickoxidemissionen nach dem sogenannten SCR-Verfahren zu vermindern. SCR steht für Selective Catalytic Reduction und bezeichnet ein Verfahren, bei dem die schädlichen Stickoxide an einem geeigneten Katalysator umgesetzt werden.

Für Handwerksbetriebe, die künftig Nachrüstungen durchführen wollen, aber wegen Haftungsfragen unsicher sind, hat der ZDK eine klare Vorgabe: Wer als Kfz-Unternehmer eine Nachrüstung durchführt, haftet im Rahmen der Gewährleistung (Sachmangelhaftung) für die geleistete Arbeit und die verbauten Teile. Sollten sich im Nachhinein Teile als fehlerhaft erweisen, kann sich der Kfz-Unternehmer beim Teilehersteller schadlos halten. Der Fahrzeughalter ist auf der sicheren Seite: Da die nachzurüstenden Systeme über eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABE) verfügen müssen und der Einbau durch einen anerkannten Betrieb mit einer Einbaubescheinigung dokumentiert wird, ist eine darüber hinausgehende Abnahme nicht notwendig.

Autoindustrie ist zurückhaltend

Bleibt noch die Frage nach Fördermöglichkeiten, die es den Autobesitzern schmackhaft machen könnten, eine Nachrüstung zu beauftragen. Hier sind Handwerker im Vorteil, denn für gewerblich genutzte Transporter gibt es schon ein Förderprogramm mit Zuschüssen bis zu 5.000 Euro. Bei Pkw gibt es vom Staat nichts, hier erhofft sich Verkehrsminister Andreas Scheuer Angebote der Automobilindustrie. Die fallen aber noch mager aus, lediglich Volkswagen und Mercedes-Benz haben bis zu 3.000 Euro Zuschuss pro Umrüstung angekündigt. Nahezu alle Hersteller lehnen Nachrüstungen eigentlich ab und setzen lieber auf Kaufanreize für neue Fahrzeuge. Für den ZDK ein Unding. Die Nachrüstung von Fahrzeugen mit Technik zur Minderung des Schadstoffausstoßes sei seit langer Zeit gang und gäbe, wie die Beispiele Katalysator und Rußpartikelfilter zeigten.

Auch Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer ist mit der Förderung unzufrieden: Zu begrüßen sei, dass VW und Daimler Unterstützung für Pkw-Nachrüstungen gewähren wollen. Kein Verständnis hat das Handwerk, dass die anderen in- und ausländischen Hersteller bislang keinerlei Unterstützungszusagen für die Hardwarenachrüstung im Pkw-Bereich geben! Die Autokonzerne bleiben aufgefordert, ihre Unterstützungszusagen möglichst flexibel auszugestalten und auch Fahrzeughalter außerhalb der besonders betroffenen Intensivstädte mit einzubeziehen, so Wollseifer. Auch die zahlreichen Handwerksbetriebe in ländlichen Räumen, die Pkw-Typen wie Kombis und Kleintransporter nutzen, sollten die Möglichkeit zur Nachrüstung erhalten, um weiter Aufträge in den von Fahrverboten betroffenen Großstädten erledigen zu können.

Förderung: Geld für Handwerker-Autos

Schon jetzt können Handwerker staatliche Fördermittel für die Hardware-Umrüstung von Diesel-Transportern beantragen. Bei Pkw sind die Hersteller gefragt, aber noch zögerlich.Hier ein Überblick, welche Möglichkeiten es aktuell gibt.

Handwerker- und Lieferfahrzeuge

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert die Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen. Förderberechtigt sind Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen von 2,8 bis 7,5 Tonnen (Schadstoffklassen Euro 3, 4, 5 und 6), die ihren Firmensitz in der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Stadt oder den angrenzenden Landkreisen haben, sowie die gewerblichen Fahrzeughalter, deren Firma nennenswerte Aufträge in der Stadt hat. Gefördert werden System- und externe Einbaukosten der Nachrüstung von genehmigten Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduzierung der Stickstoffdioxidemissionen.

Die Förderquote beträgt höchstens 40 Prozent der Umrüstungskosten bei großen, 50 Prozent bei mittleren oder 60 Prozent bei kleinen Unternehmen. Sie ist auf einen Höchstbetrag von 3.800 Euro pro Fahrzeug bei einer Antragstellung bis zum 31. Mai 2019, und auf 3.000 Euro bei einer Antragstellung ab dem 1. Juni 2019 begrenzt. Für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen gelten Höchstbeträge von 5.000 beziehungsweise 4.000 Euro.
Infos: bav.bund.de

Busse im öffentlichen Personennahverkehr

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert die Nachrüstung von Diesel-Bussen mit Abgasnachbehandlungssystemen der Schadstoffklassen Euro 3, 4, 5 im Öffentlichen Personennahverkehr. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen. Die Förderquote beträgt höchstens 80 Prozent der Umrüstungskosten und ist auf einen Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Fahrzeug begrenzt.
Infos: bav.bund.de

Pkw

Zwar forderte das Bundesverkehrsministerium die Autohersteller auf, die Kosten für ein SCR-System und den Einbau bei von Fahrverboten bedrohten Fahrzeughaltern zu übernehmen. Allerdings haben bis jetzt nur Volkswagen und Mercedes-Benz angekündigt, bis zu 3.000 Euro für die Nachrüstung zu übernehmen – aber nur für belastete Städte.
Experten rechnen jedoch damit, dass andere Hersteller nachziehen werden.