Ratgeber Hochwasser und Überschwemmungen: Was Betroffene tun können

Starkregen über Deutschland: In vielen Regionen des Landes richten derzeit Hochwasser und Überschwemmungen Schäden an Gebäuden und Fahrzeugen an. Tipps und Empfehlungen für betroffene Handwerksunternehmer.

Sandsäcke bieten Schutz bei Hochwasser und Überschwemmungen. - © federicofoto - Fotolia.com_hm

Angesichts der derzeitigen Unwetter-Situation in vielen Regionen Deutschlands, hat die Allianz folgende Handlungsempfehlungen für Betroffene zusammengestellt:

Bei einer Überschwemmung sollten Sie sich zunächst ein aktuelles Bild der Lage zu machen, sei es durch Rundfunk, Fernsehen oder Internet. Als erstes sollten gefährdete Personen alarmiert und evakuiert werden. Wer auf Rettungsdienste wartet, darf wegen der Unterspülungs- und Abbruchgefahren auf keinen Fall Uferbereiche betreten. Auf überfluteten Straßen können gefährliche Gegenstände treiben.

Achten Sie darauf, dass Fenster sowie Balkon- und Verandatüren geschlossen sind. Heizungen und elektrische Geräte im Keller sollten ausgeschaltet und gefährdete Räume mit Brettern abgedichtet werden. Auch Sandsäcke bieten Schutz. Wertvolle Gegenstände und Dokumente sollten in Sicherheit gebracht und gefährliche Stoffe wie Chemikalien abtransportiert werden, bevor die Flut einsetzt.

Was tun nach einem Schadenfall durch Hochwasser und Überschwemmungen?

Nach einer Überschwemmung gilt es, das Ausmaß des Schadens zu begrenzen und so schnell wie möglich den Normalzustand wiederherzustellen. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten:

  • Erreichte Wasserstände sollten markiert und Schäden dokumentiert werden.
  • Wichtig ist, den Schaden beispielsweise durch Abpumpen des Wassers, Reinigung und Trocknung des Gebäudes sowie der durchnässten Einrichtung so gering wie möglich zu halten.
  • Bevor elektrische Geräte wieder in Gang gesetzt werden, sollten Betroffene diese überprüfen lassen, da im schlimmsten Fall Lebensgefahr bestehen kann.
  • Die Versicherung benötigt Informationen über Verluste und voraussichtliche Kosten so schnell wie möglich. Es wird unbedingt geraten, zerstörte oder beschädigte Gegenstände erst nach Rücksprache zu entsorgen.

Tipp: Viele Handwerkskammern bieten in betroffenen Regionen eine extra Beratung an. Die Deutsche Handwerks Zeitung veröffentlicht im Internet eine Liste der bereits eingerichteten Kontaktstellen und Infoangebote der Kammern .

Teil 2: Was bei Kfz-Schäden beachtet werden sollte
Teil 3: Schaden der Versicherung richtig melden
Teil 4: Vorbeugender Überschwemmungsschutz

Was bei Kfz-Schäden beachtet werden sollte

Das Wichtigste vorweg: Laut ADAC deckt die Teilkasko Schäden nach unmittelbarer Einwirkung von Überschwemmung ab. Wird beispielsweise ein zuvor am Straßenrand geparktes Auto durch eindringendes Wasser beschädigt, springt die Teilkasko ein. Gleiches gilt für Fahrzeugschäden durch Geröll und Steine, die durch sturzbachartige Regenfälle von Hängen mitgerissen wurden.

Nicht durch die Teilkasko gedeckt sind „Wasserschlagschäden“, bei denen der Motor durch Eindringen von Wasser Schaden nimmt. Dieser kann nur über eine Vollkaskoversicherung erstattet werden, weil ein solcher Schaden als Unfall gewertet wird.

Ist der Schaden jedoch auf grob fahrlässiges Verhalten des Fahrers zurückzuführen, muss auch die Kaskoversicherung ebenfalls nicht zahlen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine erkennbar überflutete Straße oder eine unter Wasser stehende Unterführung durchfahren wird. Ebenfalls grob fahrlässig handelt, wer trotz Warnungen vor Hochwasser sein Auto nicht rechtzeitig in Sicherheit bringt.

Die Allianz rät folgendes im Umgang mit dem Kfz bei einer Überschwemmung:
  • Betroffene sollten das Wasser aus dem Fahrgastraum ablaufen lassen, indem sie die Fahrzeugtüren und den Kofferraum öffnen. Bei einigen Fahrzeugmodellen sind spezielle Auflochbohrungen vorhanden.
  • Lose Fahrzeuginnenteile wie Fußmatten oder Bezüge können entfernt und an der Luft getrocknet werden. Trocknungsversuche mit Hilfsmitteln wie etwa einem Fön sind gefährlich und sollten unterlassen werden. Auch sollte die Innenverkleidung nicht ausgebaut werden, da sie verzieht und später nicht mehr eingebaut werden kann.
  • Auf keinen Fall darf der Motor eines überschwemmten Fahrzeugs gestartet werden.
  • Ein Fachmann muss die Batterie abklemmen.

Teil 1: Was tun nach einem Schadenfall?  
  Teil 2: Was bei Kfz-Schäden beachtet werden sollte  
  Teil 3: Schaden der Versicherung richtig melden  
  Teil 4: Vorbeugender Überschwemmungsschutz

Schaden melden: Welche Informationen Ihre Versicherung bei einer Überschwemmung benötigt

  • Versicherungsscheinnummer
  • Was ist beschädigt und in welchem Umfang?
  • Eine erste Schätzung zur Schadenhöhe
  • Ggf. Fotos vom Schaden, aus denen der Schadenumfang hervorgeht
  • Telefonnummer für Rückfragen

Teil 1: Was tun nach einem Schadenfall?  
  Teil 2: Was bei Kfz-Schäden beachtet werden sollte  
  Teil 4: Vorbeugender Überschwemmungsschutz

Vorbeugender Überschwemmungsschutz

Wer in einem durch Überschwemmung gefährdeten Gebiet wohnt, muss grundsätzlich besondere Vorsicht walten lassen: Bei einer Überschwemmung können Heizöltanks lecken und erhebliche Schäden an Gebäuden, Hausrat, Gewässern und Nutzflächen anrichten. Behälter und Rohrleitungen sollten von vornherein gegen Aufschwimmen, Zutritt von Wasser über Befüll-, Entlüftungs- und sonstige Öffnungen sowie gegen Beschädigungen durch Treibgut und Wasserdruck gesichert werden. Wie man das am besten macht ist in der jeweiligen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen (VAwS) der Bundesländer geregelt.

Wer gerade baut, sollte sich bewusst sein, dass man Schäden durch Überschwemmung auch mit baulichen Maßnahmen entgegenwirken kann. Das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom Mai 2005 verpflichtet erstmals bundesweit einheitlich jeden, „der von Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und zur Schadensminderung zu treffen“.

Teil 1: Was tun nach einem Schadenfall?  
  Teil 2: Was bei Kfz-Schäden beachtet werden sollte  
  Teil 3: Schaden der Versicherung richtig melden