Hochwasser-Sanierung: Steuergeschenk füllt Auftragsbücher

Aufgrund starker Regenfälle kam es im Mai/Juni 2013 zu einem verheerenden Hochwasser in Bayern. Geschädigte können Sanierungskosten für vermietete Gebäude oder für Betriebsgebäude nun in unbegrenzter Höhe steuersparend als Erhaltungsaufwand von den Einnahmen abziehen.

Bislang war der Sofortabzug für Sanierungsarbeiten aufgrund des Mai/Juni-Hochwassers auf 70.000 Euro begrenzt. Der Wegfall dieser Nichtbeanstandungsgrenze wurde aufgrund einer bayerischen Initiative beschlossen und mittlerweile sogar von der EU-Kommission abgesegnet (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, Pressemitteilung Nr. 147). Von diesem Steuergeschenk dürften jedoch nicht nur geschädigte Vermieter oder geschädigte Unternehmer profitieren, sondern auch Handwerker. Denn durch diese unbeschränkte Abzugsmöglichkeit für Sanierungsarbeiten an hochwassergeschädigten Gebäuden dürften sich die Auftragsbücher von Handwerkern füllen.

Tipp: Handwerker sollten ihre Kunden auf die Möglichkeit aufmerksam machen, dass sie ihre Sanierungskosten durch höhere Steuererstattungen nun besser finanzieren können.