Dieselfahrzeuge Hersteller blockieren Motor-Nachrüstungen

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Nach dem Diesel-Gipfel geht es um die Umsetzung des beschlossenen Maßnahmepakets. Doch für Hardware-Nachrüstungen gibt es noch kaum Zusagen der Autohersteller. Gleichzeitig drohen weitere Fahrverbote wie aktuell in Berlin.

Während noch um Motor-Nachrüstung gestritten wird, drohen weitere Fahrverbote, zum Beispiel in Berlin. - © animaflora - stock.adobe.com

In der Diesel-Krise zeigt sich auch nach dem Maßnahmepaket der Großen Koalition noch keine Lösung. Es wurde beschlossen: Besitzer von Diesel-Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 sollen ihr Auto nachrüsten lassen können, um den Stickoxidausstoß zu senken. Zudem sollen Euro-4-Halter für ihr Fahrzeug eine Prämie beim Erwerb eines anderen Diesels erhalten. Dieses Angebot gilt nicht nur für Neufahrzeuge, sondern auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens. Die Regelungen gelten für 14 "besonders belastete Städte", darunter München, Stuttgart, Hamburg und Darmstadt. Dazu können weitere Städte kommen, wenn dort Fahrverbote gelten.

Keine Zusagen der Hersteller bei Nachrüstung


Für Motornachrüstungen fehlen Zusagen der Automobilhersteller. Kritik bei der Nachrüstung gibt es auch vom Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK). Die von der Bundesregierung beschlossene Möglichkeit der Hardware-Nachrüstung älterer Diesel-Fahrzeuge seien zwar begrüßenswert, schaffe aber ein regionales Ungleichgewicht für Verbraucher und Handel, erklärte der Verband. Denn eine Beschränkung der geförderten Umrüstmaßnahmen auf die 14 Städte, die von Grenzwertüberschreitungen bei Stickoxiden betroffen seien, und deren Grenzregionen, sei ungerecht. „Der Handel mit gebrauchten Fahrzeugen macht vor Emissionsgrenzen nicht halt. Deutschland in einen Flickenteppich unterschiedlicher Regionen bezüglich der Nachrüstförderung aufzuspalten ist ein Anachronismus, der an die Zeiten der Kleinstaaterei des 19. Jahrhunderts erinnert“, kritisiert Verbandschef Jürgen Karpinski. Die Forderung des ZDK ist: Jeder Halter eines Euro 5-Dieselfahrzeugs, der eine Hardware-Nachrüstung durchführen lassen wolle, müsse in den Genuss der Fördermaßnahme kommen.

Bezogen auf das Tauschprogramm von Euro 4- und Euro 5-Dieselfahrzeugen mit Prämien und Rabatten warnte Karpinski davor, den Kfz-Unternehmen weitere Lasten aufzuerlegen. Es müsse sichergestellt sein, dass Hersteller und Importeure diese Kosten komplett übernehmen und diese auch nicht nur teilweise beim Handel hängenbleiben.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) verlangt Zusagen zur Nachrüstung von allen Herstellern, auch den ausländischen. Voraussetzung sei, dass das Kraftfahrt-Bundesamt umgehend den Weg für die gefundenen Lösungen freimache und entsprechende Nachrüstgenehmigungen erteile.

Schnelle Nachrüstung für Nutzfahrzeuge

Der ZDH begrüßt, dass schnell eine Nachrüstförderung für Nutzfahrzeuge zwischen 2,8 und 7,5 Tonnen geschaffen und vom Bund mit einer 80-prozentigen Förderung unterlegt wird, um in allen 65 Städten mit Grenzwertüberschreitungen und angrenzenden Gebieten gezielt Handwerks- und anderen Gewerbebetrieben zu helfen. Hier könne man angesichts der leichteren technischen Machbarkeit schnell etwas erreichen.

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes lobt grundsätzlich die gemeinsamen Beschlüsse im Rahmen des "Konzepts für saubere Luft" des Bundesumwelt- und des Bundesverkehrsministeriums. Allerdings sieht es der Verband nicht ein, warum die Nachrüstung nicht vollständig, sondern lediglich zu 80 Prozent unterstützt werden soll.

Wärend Poltik und Wirtschaft noch um Nachrüstungen streitet, schaffen die Gerichte Fakten. Jetzt soll es auch in Berlin Fahrverbote geben. Die Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr bereitet nach Angaben des Senders RBB Fahrverbote für Diesel-Autos auf 21 Berliner Straßen vor. Das gehe aus internen Dokumenten des Senats hervor. An einigen Straße halte die Senatsverwaltung die Fahrverbote sogar für "unausweichlich". Darunter befinden sich Angaben des Senders die Leipziger Straße, die Brückenstraße und andere Hauptverkehrsstraßen. Sie könnten demnach ab September 2019 für Diesel-Autos mit der Schadstoffklasse Euro 5 oder niedriger gesperrt werden. Betroffen wäre davon fast jeder sechste Berliner Autofahrer, heißt es beim RBB. Schon vor einiger Zeit wurden Fahrverbote in Hamburg , Stuttgart und Frankfurt beschlossen.

Welche Städte betroffen sind

Laut Umweltbundesamt haben im letzten Jahr 37 Städte den Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschritten. In diesen Städten drohen Fahrverbote beziehungsweise sind sie schon beschlossen. Dazu kommen aber weitere 29 Städte, die den Grenzwert „wahrscheinlich“ überschreiten, darunter kleinere Städte wie Ravensburg, Hameln oder Hildesheim. Es ist also nicht nur in den Großstädten akut.

Hamburg hat als erste Großstadt Fahrverbote eingeführt. Die ersten Schilder wurden im Mai aufgestellt. Betroffen sind zunächst Abschnitte der Max-Brauer-Allee sowie der Stresemannstraße. Insgesamt sollen 49 Verbots- und 55 Umleitungsschilder aufgestellt werden. Nach einer Übergangszeit will die Polizei mit Kontrollen beginnen. Auf einer Veranstaltung der Handwerkskammer Hamburg erklärten die Verkehrsbehörde und die Polizei erste Details. So werden von der Durchfahrtsbeschränkung, so die offizielle Bezeichnung, Anlieger ausgenommen. Anlieger sind aber auch Handwerker, wenn sie zu einem Kunden fahren, der in diesen Straßen wohnt. Betroffen sind Transporter ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die keine Euro-6-Motoren haben. Wer ohne Genehmigung in den Straßen fährt, riskiert 20 Euro Strafe.

Stuttgart: Die Regierungskoalition hat sich am 11. Juli 2018 auf ein Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung in Stuttgart geeinigt. Ab dem 1. Januar 2019 gilt für Dieselfahrzeuge mit Euro 4 und schlechter ein ganzjähriges Fahrverbot in der Landeshauptstadt. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit Euro 5 sollen mit verschiedenen Maßnahmen weiter vermieden werden.Für das Handwerk gelten Ausnahmeregelungen.Für Lieferverkehr, also alle Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung, auch Fahrten von Handwerkern und Baufahrzeuge als Werkstattwagen oder zum Transport von Werkzeugen/Material gilt zunächst eine unbefristete Übergangsregelung. Voraussetzung dafür ist, dass die die Selbstverpflichtung des Handwerks und anderer zur Flottenerneuerung Wirkung zeigt.

Aachen: Hier hat das Gericht im Streit um „saubere Luft“ entscheiden, die Bezirksregierung müsse Diesel-Fahrverbote unverzüglich aufnehmen und bis zum Jahreswechsel umsetzen.

Düsseldorf: Bis 2020 soll auf Fahrverbote verzichtet werden. Allerdings liegen die Werte in der Corneliusstraße ständig über Norm, hier besteht Handlungsbedarf.

München überschreitet die Grenzwerte ständig. Das Rathaus ist sicher, dass es zu Diesel-Fahrverboten kommen muss. Wann und wo, das ist im Moment aber noch völlig offen. Die Haltung der Staatsregierung ist eindeutig: Pauschale Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Großstädten soll es nicht geben.

Grenzwert überschritten

Das Umweltbundesamt sammelt und bewertet Messdaten aus über 500 Messstationen deutschlandweit. Die Tabelle zeigt die Städte, die den Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel 2017 überschreiten und somit von Fahrverboten betroffen sein könnten.

StadtNO2-Wert
München 78
Stuttgart73
Köln62
Reutlingen60
Hamburg 58
Düsseldorf56
Kiel56
Heilbronn55
Darmstadt52
Ludwigsburg51
Dortmund50
Wiesbaden50
Berlin49
Freiburg i. B.49
Oberhausen49
Wuppertal49
Hagen48
Mainz48
Tübingen48
Frankfurt/M47
Aachen46
Gelsenkirchen46
Leverkusen46
Limburg a.d. Lahn45
Mannheim45
Augsburg44
Hannover44
Ludwigshafen am Rhein44
Osnabrück44
Halle (Saale)43
Leonberg43
Nürnberg43
Gießen42
Solingen41
Essen41
Regensburg41

Quelle: Umweltbundesamt

Wie Ausnahmen funktionieren

Das Bundesverwaltungsgericht betonte in seinem Urteil, es müsse Ausnahmen bei eventuellen Fahrverboten geben, etwa für Handwerker und Anwohner. Wie diese Ausnahmen aussehen könnten, erklärten die Richter nicht. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks fordert umfassende Ausnahmeregelungen „für die notwendigen Dienste des Handwerks für Verbraucher und Städte“. Bisher vorliegende Urteile von Verwaltungsgerichten würden dies ermöglichen. Völlig inakzeptabel sei ein Dieselverbot ohne Übergangsfristen.

„Wir brauchen jetzt schnellstmöglich Rechts- und langfristige Planungssicherheit für Ausnahmeregelungen, und diese müssen unbürokratisch realisiert werden“, verlangt Antje Vogel-Sperl, Abteilungsleiterin Umwelt- und Energiepolitik beim Baden-Württembergischen Handwerkstag. Der fordert, dass beispielsweise auch Kunden von Kfz-Werkstätten ausgenommen werden, ebenso wie Fahrten zu Baustellen generell freigestellt sein müssen. Auch die Dauer von Ausnahmen müsse angemessen sein. Im Stuttgarter Luftreinhalteplan vom Mai 2017 sind nur bis 31. Dezember 2021 Ausnahmeregelungen vorgesehen und zulässig. Bei üblichen Investitionszyklen von acht Jahren in Handwerksbetrieben sei das viel zu kurz, so Vogel-Sperl.

Für Unternehmer und Mitarbeiter

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern verlangt Ausnahmen bei Fahrverboten für Betriebsinhaber, die in dieser Zone ihr Betriebsgelände haben, sowie für deren Mitarbeiter, noch dazu, wenn diese aufgrund eines frühen Arbeitsbeginns keine Möglichkeit haben, ihren Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Weiter muss die Einfahrt für Betriebe erlaubt werden, die zur Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen beitragen, oder auch für Kunden, die die Fahrten zur Wahrnehmung begründeter Einzelinteressen vornehmen (etwa, um ihr Fahrzeug in einer Kfz-Werkstatt warten zu lassen).

Der bürokratische Aufwand, um Ausnahmegenehmigungen zu erhalten, müsse für Betriebe und Mitarbeiter verhältnismäßig sein. Bis zur endgültigen Aussperrung der entsprechenden Dieselfahrzeuge müsse eine Übergangsfrist von mindestens vier Jahren gelten.

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes fordert eine bundesweit einheitliche Ausnahmegenehmigung für sämtliche Fahrzeuge der Bauwirtschaft. Andere Handwerksinstitutionen wollen gar keine konkreten Forderungen für Ausnahmeregelungen stellen, weil sie Fahrverbote generell ablehnen.

Grenzwert unterschritten

Diese 10 Städte haben den Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel 2017 unterschritten:

StadtJahresmittelwert 2016 N02-WertJahresmittelwert 2017 N02-Wert
Dresden4540
Koblenz4340
Leipzig4240
Bremen4139
Fulda4139
Kassel4339
Norderstedt4439
Würzburg4238
Marburg4736
Potsdam4334

Quelle: Umweltbundesamt

Überblick über die Euro-Normen

Mit der Norm Euro 4 wurden ab Januar 2005 die Stickoxid-Grenzwerte auf 0,08 und 0,25 g/km für Otto- und Dieselmotoren gesenkt. Die Partikelgrenze (PM) für Dieselmotoren halbierte sich auf 25 mg/km. Mit Einführung der Euro-5-Norm ab Januar 2009 wurde dann der Rußpartikelfilter praktisch Pflicht: Der Grenzwert für die Partikelmasse (PM) sinkt auf 5,0 mg/km. Die erlaubten Stickoxid-Werte sinken leicht auf 0,06 und 0,18 g/km für Otto- und Dieselmotoren.

Die Euro-6-Norm ist seit September 2014 gültig und reduzierte noch einmal die Grenzwerte. Mit Euro 6c änderte sich ab 1.09.2017 der vorgeschriebene Fahrzyklus: Neue Fahrzeugtypen werden nach WLTC gemessen. Während des Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Cycle legt das Testfahrzeug in 30 Minuten 23,26 Kilometer zurück. Auf dieser Strecke werden vier Geschwindigkeitsprofile mit unterschiedlich langen Stillstandszeiten durchfahren. Maximal erreicht ein Auto im WLTC 131,3 km/h. Der vorher verwendete Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ) war mit knapp 20 Minuten deutlich kürzer und mit niedrigeren Geschwindigkeiten auch weniger verbrauchsintensiv.

Die neue Norm Euro 6d-TEMP sieht zusätzlich eine Messung der Real Drive Emissions (RDE) auf der Straße vor. Ab 1. Januar 2020 wird Euro 6d verbindlich für die Zulassung neuer Fahrzeugtypen, ein Jahr später müssen alle Neuwagen die Grenzwerte auf dem Prüfstand und auf der Straße erfüllen. Einige Hersteller überspringen Euro 6c und zertifizieren gleich nach Euro 6d TEMP.