Geschäftsinhaltsversicherung Hausratsversicherung für den Betrieb

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Betriebsversicherung und Geschäftsinhaltsversicherung

Die Geschäftsinhaltsversicherung schützt das betriebliche Hab und Gut vor denselben Gefahren wie die private Hausratversicherung. Über zusätzliche Bausteine lässt sich der Schutz erweitern. Für Handwerksbetriebe gibt es spezielle Deckungskonzepte.

Thomas Wallmeyer führt sein Handwerksunternehmen, Holzbearbeitung Wallmeyer GmbH in Dortmund, seit 30 Jahren in der dritten Generation.
Thomas Wallmeyer hat für seinen Tischlerbetrieb eine Inhaltsversicherung abgeschlossen. - © Jens Nieth

Die größte Sorge in einem Tischlerbetrieb ist, dass irgendwann einmal etwas brennen könnte“, sagt Thomas Wallmeyer, seit 30 Jahren Geschäftsführer und Inhaber der Holzbearbeitung Wallmeyer GmbH in Dortmund. Diese Sorge teilt er mit etwa der Hälfte aller kleinen und mittleren Unternehmen hierzulande. In Brand und Explosionen sehen sie – neben Einbruch und Vandalismus – die bedrohlichsten Gefahren für ihre Firma. „Betriebsverlust durch Feuer ist das Hauptrisiko für jedes Unternehmen, weil in vielen Fällen nichts mehr zu retten ist“, bestätigt Thorsten Herberger vom Produktmanagement des Handwerkversicherers Signal Iduna . Oft gilt dabei: Kleine Ursache, große Wirkung. „Man schneidet vielleicht einmal durch einen Nagel und es gibt Funken“, verweist Handwerksunternehmer Wallmeyer auf einen typischen Auslöser für einen Brand. Die Holzbearbeitung Wallmeyer GmbH gehört zu dem knappen Drittel kleiner und mittlerer Unternehmen, die ihr betriebliches Hab und Gut mit einer Inhaltsversicherung gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel abgesichert haben.

Naturgefahren absichern

Der Handwerksunternehmer hat zusätzlich die sogenannte Elementarschadendeckung für weitere Naturgefahren abgeschlossen, nachdem er vor einigen Jahren erlebt hat, wie tiefer gelegene Betriebe in der Nachbarschaft nach einem Starkregen „komplett untergegangen“ sind. „Genau richtig. Absichern, bevor etwas passiert“, sagt Alexander Janßen von der Zurich-Versicherung, einer der großen Anbieter im Sachversicherungsgeschäft.

Erst 22 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen hierzulande haben sich gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Starkregen versichert. Das geht aus Verbandsumfragen der Versicherungswirtschaft hervor. Wasser sei – wie Feuer – immer kritisch: Holz quillt auf. „Das kann man dann nur noch entsorgen. Maschinen und elektrische Anlagen, die unter Wasser standen, müssen aufwändig instandgesetzt oder gar ausgetauscht werden“, resümiert Unternehmer Wallmeyer. Außerdem lagert der Tischlerbetrieb viele Materialien: Von seltenen Hölzern etwa für ein Sideboard bis hin zu Fichtenpaneelen für eine Hausfassade, dazu diverse Beschläge. Der Wert summiert sich. „Gerade wenn hochwertige Holzsorten dabei sind, die sehr teuer sein können“, so Versicherungsmakler Bert Heidekamp, spezialisiert auf die Beratung von Handwerksbetrieben, aus Berlin. „Bei Raumausstattern sind es beispielsweise die zahlreichen Muster für Teppichböden, Gardinen und Kissen, die erhebliche Werte verkörpern. Selbst wenn sie vom Feuer verschont bleiben, Ruß geht nie wieder raus“, erklärt Signal-Iduna-Experte Herberger. Dazu kommt oft Fremdeigentum, das Handwerker einlagern. Auftragsarbeiten für Kunden, die vielleicht schon fertiggestellt sind, aber noch nicht eingebaut werden konnten. „Beispielsweise eine Schrankwand für 10.000 Euro wäre dann, wenn es doch einmal brennen sollte, mitversichert“, so Wallmeyer. Darauf hat der Unternehmer auch besonderen Wert gelegt. Fremdeigentum ist im Handwerk ein wichtiger Posten, der bei Vertragsabschluss oft vergessen wird.

Unterversicherung ausschliessen

Neben Waren und Vorräten ist auch die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung mitversichert. „Vom Bürostuhl über Regale bis hin zu abgehängten Decken. Alles zählt bei der Ermittlung der Versicherungssumme“, so Janßen von der Zurich. Wer sich hier verrechnet und in die Unterversicherung rutscht, bekommt im Schadensfall entsprechend weniger. Einen Unterversicherungsverzicht – wie in der privaten Hausratversicherung mittlerweile weit verbreitet – bieten immer mehr Gesellschaften auch für gewerbliche Kunden an. „Dabei gelten aber oft Maximalgrenzen“, stellt Janßen klar.

„Betriebe sollten darauf achten, dass auch die Klimatechnik und – bei Tischlern besonders wichtig – die Ablufttechnik in die Inhaltssumme integriert sind, sofern sie nicht fester Gebäudebestandteil sind“, rät Produktmanager Herberger. Das Problem: In angemieteten Räumen oder Gebäuden ist nicht immer klar, wer für die Wartung zuständig und damit für den Risikoschutz verantwortlich ist, zumal Gewerbetreibende als Mieter manches selbst nachrüsten. Deshalb vorab klären: In wessen Interesse liegt das? Wem gehört die Anlage? Einmal im Jahr sollte der Unternehmer mit dem Vermittler über den aktuellen Wert der Betriebseinrichtung sprechen, so die Empfehlung der Experten.
Sind Werkzeuge und Material auch bei externen Einsätzen versichert? Diese Frage stellt sich gerade bei Handwerkern. „Standardverträge geben das normalerweise nicht her“, sagt Zurich-Experte Janßen. „Der Schutz gilt nur innerhalb der Betriebsräume. Mit einer sogenannten Außenversicherung lässt er sich jedoch auf Baustellen und Baustellenwagen ausdehnen.“ In einigen Inhaltspolicen für das Handwerk sei diese Spezialdeckung bereits pauschal enthalten.

Sicherheit im Betrieb zahlt sich aus.

Im Vertrag sollte außerdem möglichst die sogenannte „goldene Regel“ mit abgedeckt sein. Selbst wenn Maschinen oder Einrichtung schon sehr lange in Gebrauch sind, zahlt die Versicherung bei Totalverlust dann den Neuwert. In Standardverträgen ist das oft nicht der Fall. Da reduziert sich die Entschädigung bei altgedientem Inventar auf den Zeitwert.

Spezielle Sicherheitsvorkehrungen im Handwerksbetrieb honorieren viele Versicherungsgesellschaften jetzt wieder mit entsprechenden Prämienrabatten: Bei der Zurich betrifft das unter anderem den Einbau von Feuerlöschanlagen, Rückstauklappen sowie sich selbst abdichtende Kellerfenster. Ein guter Vorschadenverlauf und ein durch Zertifikate nachgewiesenes ordentliches Arbeitsumfeld können Herberger zufolge bei Handwerksversicherer Signal Iduna zu Sondertarifen führen.

Beim Risikocheck im Betrieb können sich Unternehmer Hilfe vom Vermittler holen. Zur Bestimmung der Versicherungssumme fordert Heidekamp für seine Klienten zusätzlich eine Sach- und Wertermittlungsanalyse des Versicherers an. „Das gibt höhere Sicherheit für den Schadensfall.“ Einige Gesellschaften bieten die Analyse kostenfrei an. Bei anderen muss man mit Kosten zwischen 300 und 500 Euro rechnen.

Vor-Ort-Termin vereinbaren

Den Versicherer sollten Unternehmer beim Risikocheck mit ins Boot holen, insbesondere dann, wenn es um die Versicherungssumme von größeren Betrieben geht. Eine vorherige Betriebsbegehung mit dem Risikoprüfer, dem sogenannten Underwriter, erleichtert im Schadensfall die Überprüfung der Sicherheitsvorschriften und räumt manches aus dem Weg, was dem Unternehmer sonst später auf die Füße fallen könnte. Außerdem bietet ein solcher Vor-Ort-Termin nach der Erfahrung von Versicherungsmakler Heidekamp die Möglichkeit, bessere Konditonen auszuhandeln, die das Vertragswerk so nicht immer vorsieht – etwa die Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit. „Das macht der Risikoprüfer der Versicherung aber meist nur, wenn er alles selbst in Augenschein genommen hat.“

Handwerksunternehmer Wallmeyer hat die Inhaltsversicherung für seinen Tischlerbetrieb bei der Signal Iduna abgeschlossen. Das Rund-um-Paket beinhaltet auch eine Allgefahrendeckung für Büroelektronik und Maschinen.

Checkliste: Mehr Schutz durch zusätzliche Bausteine

Handwerksunternehmer können ihren Versicherungsschutz durch zusätzliche Bausteine verbessern. Gerade die Inhaltsversicherung bietet hier diverse Möglichkeiten, den Risikoschutz anzupassen. Welche Bausteine Sie kennen und prüfen sollten.
  • EC-Deckung („Extended Coverage”). Neben der Grunddeckung sind – gegen Mehrbeitrag – außerdem Vandalismus auch ohne vorausgegangenen Einbruchdiebstahl, innere Unruhen, Fahrzeugaufprall, böswillige Beschädigung und Sprinklerleckage versichert.
  • Unbenannte Gefahren. Ergänzend zur Grund-, Elementarschaden- und EC-Deckung sind alle Risiken versichert, die im Vertrag nicht auftauchen und die dort auch nicht ausgeschlossen sind.
  • Außenversicherung. Darüber sind auch Materialien auf Baustellen oder auf dem Betriebsgelände – mit Sicherheitsauflagen – Tag und Nacht mitversichert.
  • Elementarschadenversicherung. Sichert das Betriebsinventar gegen Naturgefahren wie Starkregen ab.
  • Kleinbetriebsunterbrechungsversicherung. Sie ersetzt entgangenen Gewinn und laufende Kosten, wenn der Betrieb durch Feuer, Einbruchdiebstahl/Vandalismus, Leitungswasserschaden, Sturm und Hagel zum Erliegen kommt. Kann immer nur in Verbindung mit der jeweiligen Sachversicherung abgeschlossen werden.
  • Autoinhaltsversicherung. Sie greift bei Diebstahl der dort mitgeführten Materialien und Maschinen. In leistungsstarken Verträgen ist der Fahrzeuginhalt auch in der kritischen Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr versichert.
  • Glasversicherung. Kann wichtig für Bäckerei, Fleischerei, Friseur oder Kosmetikstudio sein – vor allem wegen der teuren Reklameschriften.
  • Elektronik-Versicherung und Maschinenversicherung. Beide bieten eine sogenannte Allgefahrendeckung. Alles, was im Vertrag nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeklammert ist, ist versichert.
  • Erweiterte Betriebsunterbrechungsversicherung (EBU). Greift bei Betriebsunterbrechung infolge Krankheit des Unternehmers nach einer vereinbarten Karenzzeit (21-90 Tage). Ersetzt laufende Betriebskosten und entgangenen Gewinn für 12 oder 24 Monate. Sehr selten am Markt. Anbieter ist zum Beispiel die Nürnberger Versicherung.