Haushaltsnahe Dienstleistung Durchführung von Winterdiensten

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Handwerkerbonus, Steuerstrategien und Winter

Der Fiskus wollte mit der Einführung der haushaltsnahen Dienstleistung die Schwarzarbeit bekämpfen. Dazu schuf er folgendes Angebot: Dienstleistungen, die im und um den Haushalt ausgeführt werden, können steuermindernd angesetzt werden. So können 20 % der Lohnkosten bis maximal 4.000 Euro von der Steuer abgezogen werden.

Schnee räumen
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Für viele ist, besonders im Winter, das frühe Aufstehen ein Hindernis. Insbesondere wenn es darum geht, die Verpflichtung des Schneeräumens zu erfüllen. Hier kommt nun der Handwerksbetrieb ins Spiel, der in der kalten Jahreszeit einen entsprechenden Winterdienst für die Liegenschaft seiner Stammkunden anbieten kann.

Kundenbindung und Zusatzgeschäft

Dies bringt zusätzliche Einnahmen und verstärkt die Kundenbindung. Zusätzlich können Sie damit werben, dass ihre Kunden die Schneeräumung als haushaltsnahe Dienstleistung steuermindernd ansetzten können. Immerhin ist er laut ständiger Rechtsprechung verpflichtet, die öffentlichen Gehwege vor seinem Haus von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr freizuhalten.

Dienstleistung muss üblicherweise Familiensache sein

Wichtiger Tipp: Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung ist, dass für die Dienstleistung eine Rechnung ausgestellt wird und der Betrag per Banküberweisung bezahlt wird. Es muss sich dabei allerdings um Tätigkeiten handeln, die ansonsten üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht und in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen. Das nimmt der Bundesfinanzhof (Az.: VI R 55/12) ausdrücklich an, wenn der Steuerpflichtige als Eigentümer oder Mieter zur Reinigung und Schneeräumung von öffentlichen Straßen und (Geh-) Wegen verpflichtet ist..