Steuerbonus für Dienstleistungen Handwerkerbonus: KfW-Darlehen frisst Steuerermäßigung

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Fördermittel, Handwerkerbonus und KfW

Bei bestimmten Handwerksleistungen können Privathaushalte von einer Steuerermäßigung profitieren. Allerdings nicht in Verbindung mit öffentlichen Förderungen. Folgendes sollten Unternehmer wissen.

Für Renovierungsarbeiten können Privathaushalte einen Steuerbonus erhalten. Allerdings nicht, wenn sie dafür schon öffentliche Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen. - © Thomas Lohnes/dapd

Privathaushalte, die Handwerkerarbeiten ausführen lassen, können davon steuermäßig profitieren. Die Ausgaben werden in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht und auf die gezahlte Einkommensteuer angerechnet. Doch es gibt bestimmte Voraussetzungen für diesen sogenannten Steuerbonus. Diese sollten auch Handwerker kennen, um ihre Kunden zu informieren.

Für welche Arbeiten kann der Steuerbonus geltend gemacht werden?

Die Steuerermäßigung gilt für Renovierungsarbeiten in und am Haus sowie in Garten und Hof. Angerechnet werden keine Material-, sondern Arbeitskosten. Dazu zählen auch Fahrtkostenpauschalen sowie Maschinenstundensätze. Außerdem ist eine Rechnung Voraussetzung, die nicht bar beglichen wurde.

Wie hoch ist der Steuerbonus?

Bis zu 6000 Euro an Handwerksleistungen können im Jahr angerechnet werden. Der Steuerbonus beträgt 20 Prozent davon, also höchstens 1200 Euro.

Kann der Steuerbonus mit Fördermitteln kombiniert werden?

Wer öffentliche Fördermaßnahmen - beispielsweise von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) - für die Renovierungsarbeiten in Anspruch nimmt, kann keine Steuerermäßigung geltend machen. Eine Doppelförderung für ein und dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen. Dazu zwei Tipps des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) :

  • Prüfen, welche Möglichkeit den größeren finanziellen Vorteil bringt. Beachten müssen die Kunden allerdings, dass die Fördermaßnahme beantragt werden muss, bevor die Arbeiten durchgeführt werden.
  • Für jede Maßnahme einzeln entscheiden, ob Steuerbonus oder öffentliche Förderung angewendet werden sollte. So könne beispielsweise eine Photovoltaikanlage durch die KfW gefördert, gleichzeitig aber für das Anbringen von Wärmedämmung der Steuerbonus beantragt werden.