Unzufrieden mit dem Steuerberater Zusammenarbeit mit dem Finanzamt optimieren: Wann man den Steuerberater wechseln sollte

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Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater ist Vertrauenssache. Deutsche Steuerberater haben nicht umsonst einen guten Ruf, so dass Unternehmer in der Regel oft über Jahre mit ihrem Profi gut zusammenarbeiten. Dennoch kommt es vor, dass das Vertrauensverhältnis gestört wird und man den Wechsel ins Auge fasst. Das sollte allerdings nie überhastet geschehen.

von Hartmut Fischer

Steuerberater wechseln
Der neue Steuerberater benötigt die Unterlagen der letzten drei Jahre. - © stokkete -stock.adobe.com

Sie sind tatsächlich aktuell unzufrieden mit Ihrem Steuerberater? Dann sollten Sie dennoch nicht überstürzt handeln. Gerade weil ein Vertrauensverhältnis über Jahre entsteht, sollten Sie es nicht unüberlegt aufs Spiel setzen. Auch wenn Sie sich geärgert haben, entscheiden Sie besser nicht spontan. An erster Stelle sollte zunächst das persönliche Gespräch stehen: Oft stellt sich heraus, dass der Steuerberater gar nicht anders handeln konnte. Die Aussprache sollte aber zeitnah erfolgen. Sonst könnten eventuell wichtige Fristen verstreichen, die dann zu weiteren Schäden führen.

Der richtige Zeitpunkt

Den „richtigen Zeitpunkt“ für einen Steuerberaterwechsel, gibt es nicht. Der Berater arbeitet permanent an Ihren Steuerangelegenheiten. Jede Kündigung unterbricht fast immer einen laufenden Prozess, an dem der Steuerberater gerade arbeitet.

Ungünstig sind Kündigungen, die kurz vor oder nach der Abgabe einer

Steuererklärung erfolgen. Bedenken Sie, dass sich der neue Berater erst in die Materie einarbeiten muss. Die Zeit hierfür fehlt, wenn in naher Zukunft die Erklärung eingereicht oder ein Widerspruch gegen den Bescheid formuliert werden muss.

Gründe für den Wechsel

Der häufigste Grund für den Beraterwechsel ist natürlich die Unzufriedenheit mit der Leistung des Beraters. Doch Vorsicht: Ergebnisse, die Ihnen missfallen, gehen oft nicht zulasten des Steuerberaters, sondern sind auf die komplizierten Steuergesetze zurückzuführen.

Reagieren sollten Sie allerdings, wenn

  • der Steuerberater in Notfällen nur schwer oder gar nicht erreichbar ist.
  • Sie keinen festen Ansprechpartner in der Kanzlei haben.
  • Termine beim Finanzamt versäumt werden.
  • Prognosen des Beraters und Ergebnisse des Finanzamts weit auseinander liegen (hier aber dem Berater ermöglichen, Widerspruch einzulegen, da auch das Finanzamt Fehler macht).

Die Kündigung

Grundsätzlich sind bei der Kündigung die Vertragsbedingungen zwischen Berater und Ihnen einzuhalten. Eine Kündigungsfrist muss aber ausdrücklich im Vertrag stehen. Ein Verweis auf eine Kündigungsfrist in den Allgemeine Geschäftsbedingungen reicht nicht aus. 

Nur in Ausnahmefällen kann es sein, dass die Einhaltung einer Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Allerdings legen die Gerichte hier strenge Maßstäbe an. Eine fristlose Kündigung sollte deshalb gleichzeitig auch „hilfsweise fristgerecht“ ausgesprochen werden.

Mit dem Kündigungsschreiben sollten Sie gleichzeitig die ersten Schritte zur Beendigung der Zusammenarbeit einleiten. Verlangen Sie die Herausgabe der zur Verfügung gestellten Unterlagen und unterbinden Sie die Konten-Zugriffsmöglichkeiten (Einzugsermächtigungen). Bankvollmachten sollten widerrufen und der Steuerberater entsprechend informiert werden.

Herausgabe der Unterlagen

Alle zur Verfügung gestellten Unterlagen muss der Steuerberater herausgeben. Bei von ihm angefertigten Dokumenten kann es Probleme geben. Meist haben Sie diese aber bereits – physisch oder elektronisch – erhalten. Weigert sich der Steuerberater, seine Handakten herauszugeben, verweisen Sie auf das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 29.10.2013 (Aktenzeichen 26a U 88/13) zu. Hier vertreten die Richter die Meinung, dass sich die Herausgabe aus § 66 Steuerberatungsgesetz ergibt.

Übergabe der Unterlagen

Normalerweise benötigt der neue Berater die kompletten Unterlagen der letzten drei Jahre. Falls Mitarbeiter beschäftigt werden, gehört auch die Lohnbuchhaltung dazu. Nicht zu vergessen, die noch offenen Ausgangsrechnungen und Forderungen Ihrer Lieferanten.

Alle wichtigen Daten liegen meist elektronisch vor. Fast alle Steuerberater nutzen das DATEV-System. Andere Programme besitzen meist eine DATEV-Schnittstelle, sodass auch hier die Datenübertragung möglich ist. Für die Datenübertragung benötigt der neue Steuerberater Ihre Genehmigung.

Muss das Finanzamt benachrichtigt werden?

Für die Finanzbeamten ist nur wichtig, dass der Berater von Ihnen legitimiert ist. Darum müssen Sie die Vollmacht Ihres ehemaligen Steuerberaters widerrufen und gleichzeitig eine neue Vollmacht für Ihren neuen Berater erstellen.

Was ist mit dem Datenschutz?

Zum Ende der Zusammenarbeit können Sie verlangen, dass Ihr Ex-Berater alle Ihre Geschäftsdaten löscht. Viele Steuerberater freuen sich über diese Aufforderung, weil nicht endgültig geklärt ist, wie und welche Daten vom Steuerberater unter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) aufbewahrt werden dürfen.

Der Ex-Steuerberater wird auf jeden Fall einige Unterlagern aufbewahren, mit denen er den Nachweis über seine geleistete Arbeit erbringen kann.