Klimaziele Handwerk kämpft um Energiewende

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EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

Deutschland wird seine Klimaziele nicht erreichen. Nun will die Politik auch noch Standards beim Neubau herabsetzen. Auch das lang geplante neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verzögert sich. Das Handwerk wehrt sich dagegen.

Olaf Zimmermann, Obermeister der SHK-Innung München
Olaf Zimmermann, Obermeister der SHK-Innung München, auf der Baustelle des neuen Bildungszentrums. - © Elisabeth Hörterer

Die Innung Spengler, Sanitär- und Heizungstechnik München baut das fortschrittlichste Bildungszentrum für diese Branche in ganz Europa. „Ein Spielplatz für die Zukunft“, nennen es Innungsobermeister Olaf Zimmermann und Innungsgeschäftsführer Ralf Suhre. Für 18 Millionen Euro entsteht ein Neubau, in dem angehende Gesellen, aber auch Meister alles lernen und auch testen können, was an innovativer Gebäudetechnik jetzt und in den nächsten 20 Jahren angeboten wird: Wärmeerzeuger wie Brennstoffzellen, Blockheizkraftwerk, Gas- und Öl-Brennwertkessel, Solaranlagen, eine Absorptionskältemaschine für die Kühlung der Räume, Zu- und Abluftanlagen zur Wärmerückgewinnung oder modernste Steuerungen für Smarthome-Anwendungen.

„Mit dieser Technik und dem entsprechenden Know-how der Fachhandwerker kann die Energiewende gelingen“, ist sich Olaf Zimmermann sicher. Der Wechsel von fossilen Brennstoffen zu regenerativen Energien und eine energieeffiziente Bauweise seien schon heute kein Problem, das zeige der Neubau des Schulungszentrums der Innung in München, so Zimmermann.

Bundesregierung blockiert

Ob Zimmermann und seine Kollegen ihr Wissen über die Hightech-Heizungen, Klimaanlagen und Steuerungen, die im neuen Schulungszentrum stehen werden, auch tatsächlich zeitnah bei den Kunden anwenden können, ist jedoch fraglich. Denn es gibt berechtigte Zweifel, ob die Politik die Energiewende wirklich will. „So ziemlich alles scheint im Moment für Berlin wichtiger zu sein als die Förderung von Energieeffizienz und Klimaschutz“, moniert Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) . So wurde das im April auf den Weg gebrachte „100-Tage-Gesetz“, das Fehlentwicklungen bei der Energiewende korrigieren sollte, nicht wie beabsichtigt vor der Sommerpause verabschiedet.

Schon heute scheinen die Klimaziele für 2030 zunehmend unrealistisch. Konkret bestehen die darin, in den nächsten zwölf Jahren mindestens 350 Millionen Tonnen an CO2 einzusparen. Doch der Gebäudereport 2018 der Deutschen-Energie-Agentur (dena) liefert den Beweis: Die Energiewende stagniert. Die CO2-Emissionen gingen zwar in den Jahren 2002 bis 2010 zurück, inzwischen bleiben sie aber auf hohem Niveau, auch weil der Endenergieverbrauch in Deutschland nicht sinkt. Das für 2020 anvisierte Klimaschutzziel wird klar verfehlt werden.

Billiger bauen ist wichtiger

Hinzu kommt, dass vonseiten der Politik zunehmend Druck ausgeübt wird, die Anforderungen in Sachen Energieeffizienz bei Neubauten zu lockern, um möglichst schnell mehr preiswertere Wohnungen errichten zu können. Schließlich bietet die dramatische Wohnungsnot in den Ballungszentren mehr politischen Sprengstoff als der Klimawandel. In Nordrhein-Westfalen gab es Überlegungen, die geltende Energieinsparverordnung auszusetzen, aus Kreisen der AfD ist Ähnliches zu hören.

„Der Klimaschutz ist kein Baukostentreiber“, ereifert sich Jürgen Leppig, Bundesvorsitzender des GIH , der bundesweiten Interessenvertretung für Energieberater. Der Verband führt als Beweis ein Gutachten des Instituts für technische Gebäudeausrüstung Dresden (iTG) an, das mit der Behauptung aufräume, Klimaschutzvorgaben seien der entscheidende Kostentreiber für das Bauen in Deutschland. „Dem Argument, mit dem CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag auf weitere Klimaschutzauflagen verzichten, fehlt also jegliche Grundlage“, so Leppig.

Neues Gebäudeenergiegesetz verzögert sich

Doch davon scheint die Politik unbeeindruckt. Zwar waren im Gebäudeenergiegesetz-Entwurf 2017 noch Verschärfungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) für den Neubau vorgesehen. Doch nun legen die beteiligten Ministerien Wert darauf, dass es keine Verschärfungen geben soll, weder im Neubau noch im Bestand. Das neue „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“, kurz GEG, sollte das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammenführen. Nach mehrmaligem Verschieben soll nun ein Referentenentwurf noch vor Weihnachten kommen. Mit dem Inkraftreten könne man dann im Sommer 2019 rechnen.

Grundgedanke des Gesetzes ist die Vereinfachung und Entbürokratisierung, indem die drei parallelen Regelwerke – Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) – zusammengeführt werden sollen. Zudem gibt die EU-Gebäuderichtlinie (2010/31/EU) vor, dass der Niedrigstenergie-Standard für öffentliche Gebäude rasch festgelegt werden müsse. Diesen will die Regierung auf dem jetzigen EnEV-Anforderungsstand definieren. Ob sich damit die EU zufrieden gibt oder sonst erhebliche Strafzahlungen drohen, ist mehr als ungewiss, insbesondere weil im GEG-Entwurf 2017 schon ein viel ehrgeizigerer Standard vorgesehen war.

Derzeitiger EnEV-Standard ist ein KfW-70-Haus . Der Standard orientiert sich am KfW-100-Effizienzhaus. Ein KfW-70-Haus darf nur 70 Prozent der Energie eines KfW-100-Hauses verbrauchen. Die Energieberater des GIH behaupten jedoch, KfW-55 sei im Neubau einfach zu erreichen und sollte Standard werden. Sogar im Nichtwohngebäudebereich sind fast drei Viertel aller Neubau-Zusagen bereits im 55er-Standard.

Keine Steuerförderung

Ein weiteres Ärgernis für die Befürworter einer Energiewende ist, dass die Politik ihre Zusage nicht hält, energetische Sanierungen steuerlich zu fördern. Denn genau das steht im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD drin. Konkret heiß es in Kapitel 4: „Wir wollen die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern. Dabei werden wir für die Antragsteller ein Wahlrecht zwischen Zuschussförderungund einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens vorsehen.“

Passiert ist hierzu nichts, nicht nur zum Ärger der Verbände der Heizungsbranche. Auf der Deutschen Wärmekonferenz haben die drei Spitzenverbände der Heizungsbranche, der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), der Deutsche Großhandelsverband Haustechnik (DG Haustechnik) sowie der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) an die Bundesregierung appelliert, die seit Jahren diskutierte Steuerförderung endlich in die Tat umzusetzen. „Meint man es ernst mit der Energiewende, muss die Bundesregierung den größten Energieverbrauchssektor, den Gebäudebereich, stärker adressieren“, heißt es in einer Stellungnahme. Dies gelinge nicht über Zwänge und Verbote, sondern erfordere Anreize.

So sieht es auch Innungsobermeister Olaf Zimmermann aus München: „Die steuerliche Absetzbarkeit ist die einfachste und wirkungsvollste Lösung, Energieeffizienzmaßnahmen zu fördern und damit die Energiewende voranzubringen.“

Noch treffen Zimmermann und seine Kollegen bei der Politik auf taube Ohren. Doch sie geben nicht auf. In einem gemeinsamen Brief an die zuständigen Bundesminister Altmaier und Seehofer fordern die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF), der Deutsche Mieterbund (DMB), der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V. (GIH) und der NABU (Naturschutzbund e.V.), mindestens an dem derzeitigen energetischen Anforderungsniveau für den Wohnungsneubau festzuhalten. Vorschläge und Forderungen aus der Wohnungswirtschaft nach sogenannten Öffnungsklauseln, nach einer Umstellung von Anforderungsgrößen, Quartiersbilanzierungen und anderen Flexibilisierungsoptionen, die zu einem Zurückfallen hinter bestehende Energieeffizienzstandards führen, lehnen die Verbände als falsch und kontraproduktiv ab.

Rechenbeispiel Energieeffizienz macht Bauen nicht teurer

Experten sind sich sicher: Höhere Preise für mehr Energieeffizienz amortisieren sich durch die Energieeinsparung und Fördermittel schnell. Oft lassen sich sogar höhere Standards durch eine intelligente Heizungstechnik und Gebäudegestaltung erzielen.

Das Institut für technische Gebäudeausrüstung Dresden hat im Auftrag des Bundesverbandes Erneuerbare Energie untersucht, welchen Anteil die Energieeffizienz an Kostensteigerungen im Wohnungsbau hat.

Die Ergebnisse:
  • 3 6 Prozent betrug die Steigerung der Gesamtkosten im Bau von 2000 bis zum Jahr 2016.
  • 6 Prozent sind energiebedingte Mehrkosten, die aus der Energieeinsparverordnung EnEV 2002 bis 2014 resultieren.
  • 6 Prozent Mehrkosten bringt voraussichtlich die Anhebung der EnEV-Anforderungen von 2016.

Die KfW hat die Kosten zwischen einem Haus mit Neubauniveau 2016 (EnEV) und dem Standard KfW-EH 55 (45 Prozent höhere Energieersparnis) verglichen. Die Gesamtkosten lagen in dem Beispiel um 12.700 Euro bei der KfW-EH 55-Variante höher, dafür waren die jährlichen Energiekosten um 300 Euro niedriger.

Fazit: Die Baupraxis zeigt, dass über die EnEV 2016 hinausgehende energetische Standards unkompliziert und mit marktüblichen Technologien problemlos erreichbar sind. Zum Teil werden dabei für hocheffiziente Gebäude geringere Kosten realisiert als bei Einhaltung der EnEV-Mindestanforderungen. Offensichtlich lassen sich bei Wahl geeigneter baulicher und anlagentechnischer Konzepte und Nutzung der verfügbaren Fördermittel auch deutlich über die EnEV 2016 hinausgehende energetische Standards mit geringen oder sogar ohne spürbare Mehrkosten realisieren.

Aus wirtschaftlicher Sicht gebe es keine sachlich begründbare Veranlassung, dass im Jahr 2016 eingeführte Anforderungsniveau der Energieeinsparverordnung für neue Wohngebäude abzusenken.