Haftung begrenzen, Lieferanten einbeziehen

Hier sind weitere Informationen zur Gewährleistung in Form einer Checkliste. Manche Fachverbände wie etwa der ZVEH für die Elektrohandwerke bieten branchenspezifische Checklisten an.

Haftung begrenzen, Lieferanten einbeziehen

Liegt ein Mangel vor?

Er ist definiert als Fehlen der „vereinbarten“ Beschaffenheit. Folge: Haftung auch für Werbung.

Chance zur Nachbesserung?

Bei Mängeln kann der Unternehmer erst einmal nachbessern oder eine mangelfreie Sache liefern. Die Wahl hat der Kunde.

  • Tipp: Sie dürfen die gewählte Nacherfüllung verweigern, wenn sie unverhältnismäßige Kosten verursacht.

Wann drohen Rücktritt und Kündigung?

Diese Rechte stehen dem Kunden erst zu, wenn er vergeblich eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat oder wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Dabei hat das Unternehmen im Normalfall zwei Versuche.

  • Tipp: Mit Fristablauf erlischt Ihr Recht auf Nacherfüllung.

Wann verjährt die Gewährleistung?

Die Frist beträgt außer bei Immobilien zwei Jahre, ein erhebliches Risiko, selbst wenn die meisten Mängel bald nach Kauf oder Abnahme auftreten.

Kürzen Sie per AGB die Verjährung für Gebrauchtwaren, Werkleistungen und gegenüber Unternehmen auf ein Jahr ab. Lassen Sie aber unbedingt einen Experten ein Auge auf die Klauseln werfen, oder beziehen Sie diese gleich von Ihrem Fachverband.

  • Tipp: Die Verjährung ist eine Einrede, keine automatische Folge. Beseitigen Sie einen Mangel trotz Verjährung, etwa um den Kunden zu halten, können Sie das nicht als neuen Auftrag abrechnen.