Grunderwerbsteuer: Eigenprovision hilft

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Grunderwerbsteuer

Beim Hauskauf bieten die Verkäufer den Käufern nicht selten so genannte Eigenprovisionen an, wenn sich diese schnell für den Kauf entscheiden. In diesem Fall erhalten die Käufer dann nach Zahlung des Kaufpreises Geld zurück. Doch wie wirkt sich diese Eigenprovision auf die Höhe der Grunderwerbsteuer aus?

Die Richter des Finanzgerichts Sachsen fällten hierzu ein steuerzahlerfreundliches Urteil. Denn nach ihrer Auffassung liegt bei einer vereinbarten Eigenprovision keine Gegenleistung vor. Deshalb handelt es sich bei der Eigenprovision um eine Kaufpreisminderung. Folge: Das Finanzamt darf die Grunderwerbsteuer nur für den geminderten Kaufspreis verlangen.

In dem Streitfall sagte der Verkäufer dem Käufer zu, nach Zahlung des Kaufpreises in den nächsten zwei Jahren in zwei Raten eine Eigenprovision zu bezahlen. Die Richter forderte das Finanzamt auf, die Grunderwerbesteuer zu mindern und nur auf den um die Eigenprovisionen geminderten Kaufpreis festzusetzen (Finanzgericht Sachsen, Urteil v. 16.3.2011, Az. 8 K 1123/10).

Tipp: Wichtig ist, dass die einzige Voraussetzung für die Eigenprovision die Unterzeichnung des Kaufvertrags und die Überweisung des Kaufpreises ist. Sollten die Zahlungen dagegen geleistet werden, weil der Käufer Freunde und Bekannte für den Kauf weiterer Immobilien gebracht hat, mindert sich die Grunderwerbsteuer nicht.