Mustervertrag Gründung einer GbR

Ob selbes Gewerk oder verschiedene Branchen, etwa für Angebote aus einer Hand – die Zusammenarbeit zwischen zwei und mehr selbständigen Handwerkern läuft zumindest in der grundlegenden Rechtsform Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), auch BGB-Gesellschaft genannt. Der Vertrag bedarf keiner bestimmten Form (keine notarielle Beurkundung). Zur Vermeidung von Streit und aus Beweiszwecken sollte der Vertrag aber immer schriftlich abgeschlossen werden.

Die GbR ist der Grundform von Personengesellschaften und eignet sich besonders für auf Dauer angelegte kleingewerblicher Unternehmungen.

Für Verbindlichkeiten aus Verträgen, die im Namen der GbR abgeschlossen werden, haften sowohl das Vermögen der GbR als auch jeder Gesellschafter persönlich Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich unbeschränkt und umfasst im Zweifel auch das gesamte Privatvermögen. Ein Gesellschafter kann vom Gläubiger der GbR auch alleine in Anspruch genommen werden. In diesem Falle kann er von den übrigen Gesellschaftern je nach Beteiligungsquote im Innenverhältnis Regress nehmen. Wird im  Gesellschaftsvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen, so haften alle Gesellschafter zu gleichen Teilen.

Nutzen: Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft) schließen sich mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammen. Dieser Mustervertrag hilft Ihnen bei der Vertragsgestaltung.

Zielgruppe: Unternehmer, die an Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft) interessiert sind und einen entsprechenden Vertragsentwurf suchen.

Themenfeld: Recht – Gesellschaftsrecht

Inhalt: Mustervertrag: GbR – Vertrag

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  • Datum: 24. Oktober 2017
  • Dateiformat: pdf
  • Dateigröße: 791,93 kB
  • Quelle: Anna Rehfeldt, Rechtsanwältin
  • Seitenanzahl: 5

Beschreibung

Ob selbes Gewerk oder verschiedene Branchen, etwa für Angebote aus einer Hand – die Zusammenarbeit zwischen zwei und mehr selbständigen Handwerkern läuft zumindest in der grundlegenden Rechtsform Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), auch BGB-Gesellschaft genannt. Der Vertrag bedarf keiner bestimmten Form (keine notarielle Beurkundung). Zur Vermeidung von Streit und aus Beweiszwecken sollte der Vertrag aber immer schriftlich abgeschlossen werden.

Die GbR ist der Grundform von Personengesellschaften und eignet sich besonders für auf Dauer angelegte kleingewerblicher Unternehmungen.

Für Verbindlichkeiten aus Verträgen, die im Namen der GbR abgeschlossen werden, haften sowohl das Vermögen der GbR als auch jeder Gesellschafter persönlich Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich unbeschränkt und umfasst im Zweifel auch das gesamte Privatvermögen. Ein Gesellschafter kann vom Gläubiger der GbR auch alleine in Anspruch genommen werden. In diesem Falle kann er von den übrigen Gesellschaftern je nach Beteiligungsquote im Innenverhältnis Regress nehmen. Wird im  Gesellschaftsvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen, so haften alle Gesellschafter zu gleichen Teilen.

Nutzen: Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft) schließen sich mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammen. Dieser Mustervertrag hilft Ihnen bei der Vertragsgestaltung.

Zielgruppe: Unternehmer, die an Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft) interessiert sind und einen entsprechenden Vertragsentwurf suchen.

Themenfeld: Recht - Gesellschaftsrecht

Inhalt: Mustervertrag: GbR - Vertrag

Zusätzliche Informationen

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5