Kurze Auszeit für Handwerker Gründe für Sonderurlaub: Wann Mitarbeiter frei bekommen

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Hochzeit, Geburt, Umzug oder Todesfall in der Familie: Für besondere Anlässe können Mitarbeiter im Handwerksbetrieb Sonderurlaub verlangen. Wann das der Fall ist und wie Sonderurlaub begründet werden muss.

Bildungsurlaub
In vielen Bundesländern stehen Arbeitnehmern freie Tage für die berufliche Fortbildung zu. - © eggeeggjiew - stock.adobe.com

Der Tarif- oder Arbeitsvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung regeln, ob Mitarbeiter Sonderurlaub, also eine bezahlte Freistellung, bekommen. Ohne eine solche Regelung können Mitarbeiter nach § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Sonderurlaub beantragen, den der Arbeitgeber nicht von den im Arbeitsvertrag vereinbarten Urlaubstagen abziehen darf.

Das ist nach dem BGB generell dann möglich, wenn der Arbeitgeber „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird“ .

Allerdings regelt das Gesetz nicht genau, was zu den persönlichen Gründen zählt. Es kommt auf den Anlass an.

Anlässe für Sonderurlaub: 

  • Arztbesuch: Ein Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht, wenn der Mitarbeiter akut krank geworden ist und keinen Arzttermin außerhalb seiner Arbeitszeiten bekommen konnte. Der Sonderurlaub wird für die notwendige Dauer der Behandlung sowie die An- und Abfahrtszeiten gewährt.
  • Die schwere Erkrankung von Angehörigen im Haushalt oder von Betreuungspersonen der Kinder, z.B. der Haushaltshilfe, wenn keine andere Hilfe verfügbar ist.

Sonderurlaub bei kranken Kindern

Für den Fall der Erkankung eines Kindes gibt es eine bezahlte Freistellung wenn:

  • Die Erkrankung des Kindes eine Pflege erforderlich macht
  • die Pflege und Betreuung nicht durch andere. z.B. Verwandte, sichergestellt werden kann
  • das kranke Kind nicht älter als 8 Jahre alt ist (bei älteren Kindern steigen die Anforderungen an die Erkrankung und damit an die Pflegebedürftigkeit)
  • das Kind im Haushalt des Arbeitnehmers lebt
  • eine ärztliche Bescheinigung als Nachweis, dass das Kind der Pflege bedarf, vorliegt.
Liegen diese Voraussetzungen vor, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf bis zu 5 Arbeitstage Sonderurlaub. Berufstätige Eltern können grundsätzlich selbst entscheiden, wer von ihnen die Pflege des kranken Kindes übernimmt. Bei ihrer Entscheidung haben sie die Belange des jeweiligen Arbeitgebers mit zu berücksichtigen.

Unbezahlte Freistellung

Sind mehr als 5 Tage Pflege erforderlich, so hat der Arbeitnehmer nach § 45 Sozialgesetzbuch V (SGB V) nach dem 5. Arbeitstag einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung, wenn

  • ein ärztliches Zeugnis bestätigt, dass das Fernbleiben des Arbeitnehmers von der Arbeit erforderlich ist
  • das erkrankte Kind unter 12 Jahre alt ist
  • pro Kind die Freistellung in einem Kalenderjahr bei einem ver heirateten oder zusammenlebenden Paar bis zu 30 Arbeitstage nicht überschreitet bzw. 60 Arbeitstage bei Alleinerziehenden (gültig mit dem neuen Infektionsschutzgesetz seit Januar 2021, zuvor waren es zehn Tage pro Kind). Die Krankenkassen bezahlen Kinderkrankengeld, sofern die Eltern gesetzlich versichert sind
  • der Arbeitnehmer pro Kalenderjahr seine Höchstanzahl von unbezahlten, freigestellten Arbeitstagen noch nicht ausgeschöpft hat. D.h. 25 Arbeitstage/Arbeitnehmer bei einem Paar und 50 Arbeitstage bei Alleinerziehenden, unabhängig davon wie viele Kinder in der Familie leben.

Bei einem todkranken Kind ist altersunabhängig von einem Anspruch auf unbezahlte Freistellung auszugehen. Während der unbezahlten Freistellung zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld. Im übrigen kann auch ein Großelternteil einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung geltend machen für das Enkelkind. Als Kind gelten die eigenen Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder sowie Adoptivkinder, die in der Familie leben.

Weitere Gründe für Sonderurlaub

  • Tod eines Angehörigen: Wenn ein naher Angehöriger (Ehepartner, Lebensgefährte, Lebenspartner, das eigene Kind, Adoptivkind, Stiefkind, Pflegekinder, die Eltern sowie Schwiegereltern und Geschwister) verstirbt, besteht ein Anspruch auf Sonderurlaub. Ob nur ein Tag möglich ist, um an der Beerdigung teilzunehmen oder bis zu drei Tagen, hängt davon ab, in welcher Beziehung der Verstorbene zum Arbeitnehmer stand und davon, ob er in seinem Haushalt gelebt hat oder nicht. Der Anspruch auf Sonderurlaub umfasst 3 Arbeitstage, wenn der Ehepartner, Lebensgefährte oder Lebenspartner verstorben ist. Bei allen anderen nahen Angehörigen, sofern diese in seinem Haushalt gelebt haben, besteht Anspruch auf 2 Arbeitstage Sonderurlaub. Bei allen anderen nahen Angehörigen hat der Arbeitnehmer lediglich Anspruch auf Sonderurlaub von einem Tag.
  • Hochzeit: Nicht nur die ei­ge­ne Hoch­zeit, son­dern auch die Hei­rat ei­nes na­hen Ver­wand­ten ist ein Grund, an ei­nem sol­chen Tag Sonderurlaub zu erhalten. Und zwar gilt das für den Tag der standesamtlichen Hochzeit genauso wie für den Tag der kirchlichen Trauung. Wenn da­her ein Kind oder ein El­tern­teil des Mitarbeiters hei­ra­tet oder ei­ne Le­bens­part­ner­schaft ein­geht, muss er für die­sen Tag kei­nen re­gulären Ur­laubs­tag op­fern. Auch für die gol­de­ne Hoch­zeit der El­tern kann es Sonderurlaub geben (BAG, Ur­teil vom 25.10.1973, 5 AZR 156/73). Da­ge­gen können Ar­beit­neh­mer kei­nen frei­en Tag verlangen, wenn wei­ter ent­fern­te Ver­wand­te hei­ra­ten, z.B. Ku­si­nen, Cou­sins bzw. Vet­tern oder En­kel.
  • Niederkunft der Ehe- oder Lebenspartnerin:  
    Wenn keine spezielle Regelung vorhanden ist – z.B. ein Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung – kommt es darauf an, ob es sich um die Geburt eines ehelichen oder eines un ehelichen Kindes handelt. Nur für den Fall, dass der Vater bei der Geburt eines ehelichen Kindes dabei sein will, hat er Anspruch auf einen Arbeitstag Sonderurlaub.
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten: Wenn der Mitarbeiter ehrenamtlich bei karitativen Organisationen tätig ist, braucht sein Arbeitgeber ihm dafür nicht frei zu geben. Arbeitet er jedoch in einem konkreten Notfall für das Technische Hilfswerk oder die Feuerwehr, hat er Anspruch. Der Arbeitgeber kann sich die Lohnkosten allerdings von den Organisationen erstatten lassen.
  • Betrieblicher oder dienstlicher Umzug: In den Manteltarifverträgen gibt es hierfür meist ein bis zwei Tage Sonderurlaub. Der gesetzliche Anspruch außerhalb von Tarifverträgen ist allerdings umstritten. Experten gehen davon aus, dass dem Mitarbeiter bei betrieblich bedingten Umzügen ein Tag Urlaub zu gewähren ist.
  • 25-   und 40jähriges Arbeits- bzw. Dienstjubiläum :
    Ein Dienst­ju­biläum ist kein Anlass für Sonderurlaub. Ar­beit ist auch an Ju­biläums­ta­gen zu­mut­bar. Außer­dem gibt es kei­ne all­ge­mei­ne Re­gel, nach der ei­ne be­stimm­te Anzahl von Berufsjahren ei­nen An­spruch auf ei­nen Ju­biläums­tag nach sich zieht. Al­ler­dings können Arbeits- und Tarifverträge eine be­zahl­te Frei­stel­lung für Jubiläen vor­se­hen. So ha­ben z.B. Ar­beit­neh­mer im öffent­li­chen Dienst An­spruch auf ei­nen Tag be­zahl­ten Son­der­ur­laub, wenn sie 25 und 40 Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet haben. Außer­dem kann es in einem Be­trieb auch ei­ne betriebliche Übung geben, der zu­fol­ge Jubilare bei be­stimm­ten run­den Dienst­jah­ren ei­nen Tag zu Hau­se blei­ben können.
  • Erfüllung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten wie Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter oder Schöffe, Zeugenaussagen vor Gericht oder die Arbeit als Wahlhelfer.
  • Teilnahme an Veranstaltungen von Gewerkschaften oder Berufsverbänden (für bis zu 10 Arbeitstage im Jahr)
  • Bewerbung : Es besteht Anspruch auf Sonderurlaub wenn das aktuelle Arbeitsverhältnis bereits gekündigt wurde. Bei einem Arbeitsverhältnis von kurzer Dauer kann der Anspruch jedoch ausgeschlossen sein. Der Arbeitnehmer muss dabei auf die betrieblichen Belange des Arbeitgebers Rücksicht nehmen, er kann daher den Termin der Bewerbung nicht einseitig vorgeben.
  • Gerichtstermin: Lädt ein Gericht einen Arbeitnehmer zu einem Termin als Partei oder Zeuge, erhält er dafür Sonderurlaub. Der zeitliche Umfang hängt davon ab, wo sich das Gericht befindet.
  • Behördengang: Sonderurlaub gibt es auch dann, wenn eine Behörde den Arbeitnehmer zu einem Termin geladen hat, z.B. für eine Anhörung. Will der Arbeitnehmer aber nur seinen Ausweis verlängern und kann dies innerhalb der Öffnungszeiten der Behörde erfolgen, gibt es keinen Sonderurlaub.
  • Gebet : Will ein gläubiger Arbeitnehmer beten, darf er dafür kurz seinen Arbeitsplatz verlassen. Voraussetzung: Das Gebet muss aus religiösen Gründen gerade zu diesem Zeitpunkt und kann nicht erst nach Feierabend oder vor Arbeitsbeginn erfolgen. Außerdem muss das Verlassen des Arbeitsplatzes zuvor mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.
  • Handwerkertermin: Sonderurlaub gibt es nur, wenn ein Notfall vorliegt und sofortiger Handlungsbedarf besteht. Dies ist z.B. bei einem Wasserrohrbruch der Fall. 

Keinen Grund für Sonderurlaub:

  • Naturereignis/Widrige Wetterbedingungen: Hier besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub. Ausnahmen kommen in Betracht, wenn das Haus des Arbeitnehmers z.B. von einer Überschwemmung betroffen ist und er sich zunächst um seine eigenen Angelegenheiten kümmern muss. Oder sich das Naturereignis oder die widrigen Wetterverhältnisse auf seinen körperlichen oder seelischen Zustand auswirken
  • Teilnahme an der Abschlussfeier eines Kindes: Ganz gleich welchen Schul-, Ausbildungs- oder Studienabschluss das Kind absolviert hat: Der Arbeitnehmer hat weder einen Anspruch auf diesen Sonderurlaub noch auf dessen Vergütung
  • Teilnahme an einer Familienfeier: Wenn es sich weder um Hochzeit noch Beerdigung eines nahen Angehörigen handelt, besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub. Hier muss sich der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber auf unbezahlten Urlaub einigen.
  • Widrige Verkehrsverhältnisse: Auch hier besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub und damit kein Anspruch auf Vergütung bei Freistellung.
 

Unbezahlte Freistellung

Beschäftige dürfen zehn Arbeitstage pro Jahr unbezahlt freigestellt werden, um sich kurzfristig um einen pflegebedürftigen   Angehörigen zu kümmern. Langfristig Pflegende haben sogar Anspruch auf sechs Monate unbezahlte Freistellung. So die Bestimmungen des Pflegezeitgesetzes .

Wichtig: Alle Mitarbeiter müssen im Unternehmen gleichbehandelt werden. Die in einem Unternehmen jeweils gültigen Regelungen für die Gewährung von Sonderurlaub müssen den Arbeitnehmern bekannt sein.

Sonderfall Bildungsurlaub

In den meisten Bundesländern - mit Ausnahme von Bayern und Sachsen - haben Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub . Voraussetzung: Die freien Tage werden für die berufliche Fortbildung oder politische Weiterbildung genutzt. Die Landesgesetze sehen meist fünf Arbeitstage pro Jahr bzw. zehn Tage für zwei Jahre als Bildungsurlaub vor. Man ging bei Einführung davon aus, dass sie das lebenslange Lernen unterstützen und fördern. Einige Länder gewähren kleinen und mittleren Unternehmen Erstattungsansprüche für Lohnkosten, je nach Bundesland pauschaliert oder pro Tag. Achtung, ein Blick in das jeweilige Landesgesetz lohnt sich: Die Erstattungsansprüche sind teilweise an die Art des Bildungsurlaubs gekoppelt.

Gleitzeitregelungen

Hat ein Unternehmen Gleitzeit eingeführt, dann müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern nur dann Sonderurlaub gewähren, wenn sich z.B. der Arztbesuch nicht außerhalb der Kernarbeitszeit in der Gleitzeit einrichten lässt.

Hinweispflicht des Arbeitnehmers

Will ein Arbeitnehmer Sonderurlaub nehmen, muss er das seinem Arbeitgeber mitteilen. Der kann dann verlangen, dass ihm ein Nachweis für den Grund des Sonderurlaubs vorgelegt wird. Für Sonderurlaub, weil der Arbeitnehmer heiratet, wäre das ein Schreiben des Standesamts. Aus dem Dokument müssen der Termin der Trauung sowie die Personalien des Brautpaares hervorgehen.