GmbH: Ruheständler im Visier

Verdeckte Gewinnausschüttung: Pensionären droht Steuerfalle. - © ccfranken/Fotolia.com

Erhält ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer altersbedingt Pensionsleistungen, wird jedoch weiterhin zeitlich begrenzt als Geschäftsführer für die GmbH tätig, erwartet das Finanzamt, dass das Gehalt auf die Pensionsleistungen angerechnet wird. Ist das nicht der Fall, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor (BFH, Az. I R 60 / 12; veröffentlicht am 26.3.2014). Folge: Die Gehaltszahlung wird dem Einkommen der GmbH wieder zugerechnet und der Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH muss diese Zahlungen als Kapitalertrag versteuern.

Tipp: Eine verdeckte Gewinnausschüttung lässt sich nur vermeiden, wenn die Gehaltszahlungen auf die Pen-­sionszahlungen angerechnet werden (Beispiel: Pension monatlich 5000 Euro, Gehalt 2000 Euro = Pensionszahlung von 3000 Euro). Zulässig ist auch, wenn der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers gekündigt und der Gesellschafter als selbständiger Berater tätig wird.