Pensionszusagen: GmbH-Geschäftsführer richtig absichern

Viele GmbH-Chefs spendieren sich eine Firmenrente. Doch die Rückdeckungen reichen aktuell häufig nicht aus, der Fiskus zeigt sich kritisch. Anlass genug, die Pensionszusagen alle zwei Jahre zu prüfen und bei Bedarf neu zu justieren.

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    Im Vergleich zu Industrie und Einzelhandel sorgen Handwerker gemäßigt für sich vor.
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    „Betriebsprüfer nehmen Pensionszusagen im Handwerk häufig unter die Lupe.“ Gerhard Kröhnert, Steuerberater, Dan Revision, Flensburg.

GmbH-Rente ohne Risiko

Die Idee überzeugt: Rund 23000 GmbH-Chefs sichern über die Firma ihren wohlverdienten Ruhestand über Pensionszusagen ab. Nach der aktuellen Studie „GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen“ von BBE Media bilden Handwerks-GmbHs im Mittelwert über 18000 Euro Pensionsrückstellungen jährlich, in der Spitze sogar 125697 Euro. Vorteil: Die Betriebe mindern damit ihren laufenden Gewinn und sparen kräftig Steuern.

„Doch dieses Modell birgt auch Risiken“, erklärt Gerhard Kröhnert, Steuerberater der Dan Revision in Flensburg. Denn zum einen gewährt das Finanzamt den Steuervorteil nur nach strengen Regeln (siehe Vorgaben für Pensionszusagen). Zum anderen sollten die Pensionen etwa über eine Kapitallebensversicherung ausreichend rückgedeckt sein. Andernfalls hat die GmbH sie später aus den laufenden Erträgen zu leisten. Clevere GmbH-Chefs verfolgen deshalb laufend, welche Anforderungen das Finanzamt stellt, und überprüfen im Turnus von zwei Jahren, ob ihre Pension noch ausreichend abgesichert ist.

Versicherungsschutz neu justiert

Schreinermeister Thomas Radermacher zum Beispiel hat bei einem solchen Check festgestellt, dass seine Versicherung ihm wesentlich weniger Überschüsse gutgeschrieben hat als ursprünglich geplant. Der Unternehmer führt in Meckenheim bei Bonn eine GmbH mit zehn Mitarbeitern. „Wir entschieden uns dafür, den Versicherungsschutz neu zu justieren“, so Radermacher.

Denn die Pension ganz zu streichen oder sie zu reduzieren ist in solchen Fällen immer kompliziert. „Diese Konstruktionen prüft das Finanzamt penibel und kassiert zumeist auch kräftig ab“, warnt Kröhnert. Das Bundesfinanzministerium hat die Details dazu aktuell in einem Schreiben (Erlass) geklärt (Az. IV C 2 - S 2743/10/10001). Danach werten die Finanzämter den Verzicht auf die bisherige Pensionszusage wie Arbeitslohn des Geschäftsführers und verlangen damit auf einen Schlag dafür die volle Einkommensteuer. Auf Seite der GmbH handelt es sich um eine verdeckte Einlage. „Steuerneutral gelingt die Auflösung nur in seltenen Fällen“, erklärt Thilo Söhngen, Steuerberater im westfälischen Wetter. Radermacher hat deshalb die Lücke lieber durch eine Zusatzversicherung geschlossen.

In der Regel läuft die Absicherung wie bei Radermacher abhängig von der Risikoneigung des GmbH-Chefs über eine Versicherung oder einen Fonds-Sparplan. Bei beiden wachsen die Erträge derzeit nicht in den Himmel. Bei einem Fondssparplan sind die Sparer mit knapp vier Prozent schon gut bedient. Die Überschussbeteiligungen der Lebensversicherer liegen aktuell im Schnitt bei 3,6 Prozent im Jahr. Das Problem: „Auf der Aktivseite der Bilanz wird der gesondert mitgeteilte Versicherungswert angesetzt, der renditebedingt oft niedriger als geplant ausfällt“, sagt Kröhnert. Diesem stehen auf der Passivseite die hohen Rückstellungen für die Pensionszusage gegenüber. Deshalb müssen Unternehmer oft tief in die Tasche greifen, um diese Lücke zu schließen.

Das erscheint aber nahezu unabdingbar: Denn auf jeden Fall wird es bei einer Unterdeckung schwierig werden, noch einen Nachfolger zu finden. „Das Risiko, dem Senior aus den Erträgen lebenslang eine Rente zahlen zu müssen, akzeptiert kaum ein Übernehmer“, warnt Thilo Söhngen. Die Beiträge für die Rückdeckungsversicherung erkennt das Finanzamt als Betriebsausgaben an. Im Gegenzug wird die Chefrente im Ruhestand allerdings voll einkommensteuerpflichtig. „Das bedeutet für die GmbH einen enormen Verwaltungsaufwand“, erklärt Kröhnert. Der Senior wird in der Lohnbuchhaltung bis an sein Lebens-ende wie ein Mitarbeiter geführt. Es sei denn, er setzt auf eine einmalige Kapitalauszahlung.

„Betriebsprüfer nehmen Pensionszusagen im Handwerk häufig unter die Lupe.“ Gerhard Kröhnert, Steuerberater, Dan Revision, Flensburg. - © Gerhard Kröhnert
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Vorsicht bei der Gestaltung der Pensionszusagen: Steuernachzahlungen drohen

Egal wie: Das Finanzamt bleibt von der Zusage der Pension bis zur Auszahlung immer dabei - und prüft, ob GmbH und Geschäftsführer die steuerlichen Vorgaben alle einhalten. „Deshalb stehen bei Betriebsprüfungen die Pensionszusagen regelmäßig auf dem Plan“, weiß Kröhnert. Ein notorischer Streitpunkt ist zum Beispiel die Angemessenheit der Pension. Das heißt: Der GmbH-Chef muss mit seiner Zusage im Rahmen des Üblichen bleiben. Die Pension muss in ihrer Höhe dem Fremdvergleich standhalten, auch darf sie der Betrieb nicht auf Basis künftiger Gewinne berechnen. Die Rente sollte also unabhängig von der Höhe einer Tantieme fließen.

Werden solche Details bei der Gestaltung übersehen, geht das Finanzamt schnell von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus. Das bedeutet hohe Steuernachzahlungen für GmbH und Geschäftsführer. Und die würden ungewollt die Altersvorsorge des Geschäftsführers schmälern.