GmbH profitiert am meisten

Handlungsbedarf | Noch zahlen Personenfirmen weniger Steuern. Doch ab 2008 wird die GmbH kräftig aufholen. Ein Rechtsformwechsel kann sich lohnen.

GmbH profitiert am meisten

Investitionsschub 2007 – während der Konsumklimaindex in den Keller gestürzt ist, denken clevere Handwerker verstärkt an Investitionen. Denn die Un-ternehmensteuerreform kappt Anfang 2008 die degressive Abschreibung. Wo derzeit gleich im ersten Jahr bis zu 30 Prozent abgesetzt werden können und den steuerpflichtigen Gewinn mindern, bleibt künftig nur noch die lineare AfA.

Drei neue Firmenkombis etwa für je 40000 Euro bringen schon im ersten Jahr des Kaufs jetzt noch bis zu 36000 Euro Betriebsausgaben. Künftig muss das auf die gesamte Nutzungsdauer von sechs Jahren mit je 16,66 Prozent gestreckt werden. Macht im ersten Jahr nur 19992 Euro, gut 16000 Euro weniger. Der Clou dabei: Egal wann die neuen Fahrzeuge, Maschinen etc. dieses Jahr in den Betrieb kommen – die bisherige hohe Abschreibung gilt für die gesamte Nutzungsdauer! Weit über das Jahr 2008 also, wenn die Vorteile der Unternehmensteuerreform greifen, spart die Firma doppelt bei ihren Abgaben ans Finanzamt.

Das weiß auch Parkettlegermeister Thorsten Barth (31) in Berlin: „2006 war ein Superjahr für uns, auch wegen der Mehrwertsteuererhöhung. Wenn das so ähnlich bleibt, investieren wir kräftig.“ Gemeinsam mit vier Gesellen, einer Aushilfskraft und einem Auszubildenden hat der Betriebswirt des Handwerks für 2007 einen Umsatz von 450000 Euro im Visier. Geplant sind drei Parkettschleifmaschinen für je 4000 Euro, eine Spezialfeinschleifmaschine für 2500 Euro sowie neue Regale fürs Materiallager. „Sicher werde ich aber noch mit meinem Steuerberater den weiteren Handlungsbedarf vor der Reform durchsprechen.“

Früh gewechselt

Dass er mit der GmbH frühzeitig aufs richtige Pferd gesetzt hat, kam nicht von ungefähr. Dafür gab es am Anfang gleich zwei triftige Gründe: „Ich wollte die Haftung beschränken und bei der Altersvorsorge flexibler sein, also aus der gesetzlichen Rentenversicherung aussteigen“, erklärt Thorsten Barth. Übernommen hat er den Betrieb Anfang April 2006 von seinem Vater, Parkettlegermeister Joachim Barth, Bundesinnungsmeister des Zentralverbands Parkett- und Fußbodentechnik in Bonn. Zuvor gab es noch die „sehr hilfreiche Beratung“ durch die Handwerkskammer Berlin, kostenlose Empfehlung zur Höhe des Betriebswertes inklusive. Die Aufträge kommen zu zwei Dritteln von Privatkunden, der Rest überwiegend von Hausverwaltungen.

Der Junior setzt eine lange Familientradition fort: 1910 vom Urgroßvater gegründet, 1950 vom Großvater fortgeführt, 1976 an seinen Vater übergeben, ist er nun die vierte Generation. Das Einzelunternehmen wurde mit den Buchwerten in die Aug. Wilh. Rudolph Parkettlegermeister GmbH (www.rudolphparkett.de) eingebracht, um keine stillen Reserven aufzudecken.

Zugute kommt ihm, dass er seit kurzem auch noch im Controller-Kurs der Handwerkskammer Berlin ist. Er hat seine Kennzahlen, also die gesamte Entwicklung des Unternehmens fest im Blick. Dass er die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) lesen, interpretieren und im Alltagsgeschäft umsetzen kann, ist für ihn selbstverständlich.

Mit der Reform wird auch diese GmbH vor allem von der geringeren Körperschaftsteuer profitieren. Statt 25 Prozent sind ab 2008 nur noch 15 Prozent fällig. Die gesamte Steuerbelastung soll auf rund 29 Prozent sinken. Freilich muss dann auch die Aug. Wilh. Rudolph Parkettlegermeister GmbH die Nachteile der Gegenfinanzierung verkraften. Außer der geringeren Abschreibung schlägt hier vor allem die höhere Gewerbesteuer zu (vgl. hm 2/2007), die zudem nicht mehr als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann. Doch auch hier hat Thorsten Barth schon eine Idee: „Wenn weitere Investitionen anstehen, werden wir eine neue Ansparrücklage bilden, um im Ergebnis zumindest etwas diese Steuerlast zu drücken.“

Auch viele andere Handwerker überdenken schon jetzt ihre Steuerstrategie. „Bei uns haben bereits einige Mandanten mit Personenfirmen angerufen und gefragt, ob sie zur GmbH wechseln sollen“, bestätigt Jörg Kruse, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Köln. „Die Serie von handwerk magazin zur Unternehmensteuerreform kommt da gerade richtig“, lobt der Experte. Bisher galt auch in seiner Kanzlei der Grundsatz, dass die meisten Handwerker im Einzelunternehmen oder in der Personengesellschaft am besten aufgehoben sind. Schon mit der strikten Trennung zwischen der GmbH und dem Unternehmer als Geschäftsführer haben viele Chefs ihre Probleme. „Verdeckte Gewinnausschüttung“ heißt die Keule des Finanzamts, wenn sich der Handwerker mal zu viel Bezüge, Extras oder eine zu üppige Pensionszusage gegönnt hat. Horrende Steuernachzahlung ist die Folge.

Ltd. ungeeignet

Erst recht für ungeeignet hält er die Limited. „Das ist zu kompliziert, Hände weg davon“, warnt er. Zwar sei das geringe Kapital dieser trendigen Rechtsform verlockend, doch schon kleinste Verfehlungen würden mit drakonischen Strafen der britischen Registerbehörden geahndet. „Außerdem wirkt das einfach unseriös.“

In manchen Fällen hält aber Jörg Kruse die GmbH im Handwerk für unverzichtbar. Dann nämlich, wenn hohe Haftungsrisiken entstehen können. Hier rät er häufig zum Kombipack der GmbH & Co. KG. Die Komplementärin GmbH schützt mit ihrem Geschäftsvermögen von mindestens 25000 Euro den Unternehmer vor der Privatinsolvenz. Und über die Kommanditgesellschaft kann er alle Vorteile des Personenunternehmens nutzen. „Das kostet zwar rund 2000 Euro an Gebühren für den Steuerberater mehr“, räumt Kruse ein. Das ist dann aber eine gut angelegte Versicherungsprämie.“

harald.klein@handwerk-magazin.de