GmbH Gewinnausschüttung GmbH-Gewinnverteilung und Besteuerung: Gewinnausschüttung richtig gemacht

Hält ein Gesellschafter seine GmbH-Anteile im Privatvermögen, stellt sich in der Praxis die Frage nach der Besteuerung. Hier sind die wichtigsten Tipps zur Gewinnverteilung und deren steuerliche Relevanz. Wie wird die Gewinnausschüttung richtig gemacht?

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    Den Gewinn optimal versteuern.
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    Den Gewinn optimal versteuern.

Erhalten Gesellschafter einer GmbH eine Gewinnausschüttung, greift seit 2009 grundsätzlich die Abgeltungsteuer. Das bedeutet im Klartext: 25 Prozent der Ausschüttung, 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kassiert das Finanzamt. Der Gesellschafter muss den Gewinn dann nicht mehr in seiner Einkommensteuererklärung angeben.

Vier Methoden zur Gewinnausschüttung für die GmbH

Er kann die Anlage KAP aber gleichwohl abgeben. Die Gewinnausschüttung kann nach vier verschiedenen Methoden besteuert werden:
  • Abgeltungsteuer: Wird keine Anlage KAP mit der Steuererklärung abgegeben, bleibt es bei der 25%-igen Abgeltungsteuer.
  • Teiloption mit Sondersteuersatz: Hat der Gesellschafter mit anderen Kapitalanlagen einen Verlust erzielt und möchte eine Verrechnung mit der bisher mit der Abgeltungsteuer versteuerten Gewinnausschüttung, kann er eine Anlage KAP beim Finanzamt einreichen und eine Teiloption mit Sondersteuersatz beantragen. In diesem Fall verrechnet das Finanzamt Gewinn und Verlust, erhebt einen Sondersteuersatz von 25 Prozent und erstattet die zu viel einbehaltene Steuer.
  • Volloption: Ist der persönliche Steuersatz des Gesellschafters niedriger als 25 Prozent, kann er beim Finanzamt einen Antrag auf „Günstigerprüfung“ stellen. Das Finanzamt prüft dann, ob er mit der Abgeltungsteuer oder mit seinem persönlichen Steuersatz besser fährt und setzt die für den Gesellschafter günstigste Variante an.
  • Teileinkünfteverfahren: Ist der Gesellschafter zu mindestens 25 Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt oder mindestens zu einem Prozent beruflich für die GmbH tätig, kann er beim Finanzamt das Teileinkünfteverfahren beantragen. In diesem Fall besteuert das Finanzamt 60 Prozent der Gewinnausschüttung mit dem persönlichen Steuersatz und lässt – was bei den anderen drei Varianten nicht möglich ist – einen Werbungskostenabzug in Höhe von 60 Prozent zu.