GmbH-Gehälter: Was verdient der Chef

Wenn Handwerker mehr Gehalt als ihre Kollegen beziehen, geht der Fiskus schnell von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus. GmbH-Chefs sollten ihr Salär regelmäßig auf den Prüfstand stellen.

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    Handwerksunternehmer Lars Thullesen hatte bei der Betriebsprüfung noch nie Probleme.
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    GmbH-Chefs im Handwerk liegen im Gehaltsvergleich immer noch auf dem letzten Platz.
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    „Alle Entscheidungen zu meinen Bezügen erfolgen bei uns nur in Absprache mit dem Steuerberater.“ Lars Thullesen, Gesellschafter-Geschäfts­führer der Volker Thullesen GmbH in Neumünster.
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    „Betriebsprüfer beäugen kritisch, ob die Vergütung von Geschäfts­führern angemessen ist.“ Andreas Stamm, ­Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in ­Gummersbach.

Was der Chef verdienen darf

Handwerksunternehmer Lars Thullesen verdient gut, aber nicht überdurchschnittlich. „Beim Jahresgespräch mit dem Steuerberater diskutieren wir regelmäßig die Höhe meiner Vergütung“, berichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer der Volker Thullesen GmbH in Neumünster. In den vergangenen Jahren wurde sein Gehalt konsequent der Geschäftsentwicklung angepasst. „Bei Betriebsprüfungen gab es keine Probleme“, so Thullesen. Zumal der Firmenchef auch keinen exorbitant teuren, mit vielen Extras ausgestatteten Geschäftswagen fährt. Und er erhält auch keine Tantieme, wenn der Baubetrieb gute Gewinne abwirft. „Unterm Strich halten sich meine gesamten Einkünfte damit im üblichen Rahmen“, erklärt der vierfache Handwerksmeister.

Chef-Gehalt spart Steuern

Die richtige Strategie: „Denn Betriebsprüfer beäugen besonders kritisch, ob die Vergütung von Gesellschafter-Geschäftsführern angemessen ist“, warnt Andreas Stamm, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Kanzlei DHPG in Gummersbach. Hintergrund: GmbH-Chefs, die nicht nur die Geschicke der Gesellschaft leiten, sondern auch Kapitalanteile an ihr besitzen, sind Angestellte der Gesellschaft. Ihre Geschäftsführerbezüge setzen sie als Betriebsausgaben ab. Genehmigen sie sich ein hohes Salär, mindern sie die Körperschaft- und Gewerbesteuer.

Vergleichswerte zählen

Deshalb geht das Finanzamt gern von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus. „Da Fehler erst Jahre später im Rahmen von Betriebsprüfungen aufgedeckt werden, haben Unternehmen schnell mit erheblichen Steuernachzahlungen zu rechnen“, erklärt Stamm. Clevere Firmenchefs sorgen daher vor und überprüfen jährlich ihre gesamten Bezüge.

Inwieweit Gehälter angemessen erscheinen, bewertet der Fiskus nach Vergleichswerten aus der Branche. Zum Beispiel ermitteln BBE media und die Personal- und Managementberatung Kienbaum jährlich objektive und repräsentative Angaben. „Unsere Daten und Studienergebnisse sind in der Finanzverwaltung anerkannt, sie kommen bei Betriebsprüfungen häufig zum Einsatz“, sagt Peter Rath, Steuerjurist und Leiter der Studie „GmbH-Geschäftsführer-Gehälter“ bei BBE media in Neuwied. Die Gehaltsdaten von 3344 GmbH-Geschäftsführern sind in die aktuelle Analyse eingeflossen (siehe Tabelle, Seite 59). Danach stiegen in fast allen Wirtschaftszweigen die Festgehälter im Vergleich zum Vorjahr. Im Schnitt lag das Plus im Handwerk bei 11,8 Prozent. Ein Spitzenwert: Über alle Branchen erhielten die GmbH-Chefs im Schnitt nur 9,5 Prozent mehr Monatslohn.

Etwas Luxus darf schon sein

Im Handwerk insgesamt, so die Studie, beziehen die GmbH-Geschäftsführer im Schnitt ein Festgehalt im Jahr von 102 868 Euro. 76,3 Prozent der Firmenchefs erhalten zudem eine Tantieme, im Schnitt 26 061 Euro im Jahr. Zum Vergleich: In der Industrie liegen die Werte bei 156 566 Euro Jahresfestgehalt, im Einzelhandel nur bei 99 970 Euro. Die höchsten Jahresgehälter beziehen Bäcker oder Metzgermeister, die eine GmbH führen. Sie haben 135 816 Euro im Jahr auf dem Konto.

Wichtig: „Die Grundlage der Steuerprüfung ist immer die Gesamtvergütung von Geschäftsführern“, erklärt Rath. Es zählen deshalb neben dem Festgehalt sowie Tantiemen auch Direktversicherungen, Versorgungs- und andere Nebenleistungen  wie etwa die private Kfz-Nutzung. „Der Betriebsprüfer nimmt also alle Gehaltsbestandteile unter die Lupe“, so Rath. Kommt der Firmenchef insgesamt auf zu hohe Bezüge, geht der Prüfer von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus.

Die meisten Handwerkschefs – 84,2 Prozent – profitieren von einem Geschäftswagen, den sie auch privat fahren dürfen. Besonders beliebt sind Mercedes der E-Klasse und BMW der 5er-Reihe. Im Schnitt beträgt der Listenpreis stattliche 59 599 Euro – ein bisschen Luxus darf es also schon sein. Unterm Strich haben damit GmbH-Chefs im Handwerk im Jahr 161 687 Euro zur Verfügung.

Die Angaben beziehen sich allerdings immer nur auf den Durchschnitt der Betriebe. Im Einzelfall können sie abweichen, abhängig von der Umsatz-Größenklasse und der Gewinnsituation des Betriebes. „Die Größe der GmbH – gemessen am Jahresumsatz und der Mitarbeiterzahl sowie die Umsatzrendite nach Gewerbesteuer und vor Körperschaftsteuer haben entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Geschäftsführerbezüge“, sagt Rath. Experte Stamm erläutert dazu: „Laut geltender Rechtsprechung dürfen Werte aus dem oberen Drittel einer strukturierten Vergütungsstudie zum Vergleich herangezogen werden.“ Zudem darf bei gut aufgestellten Firmen ein Zuschlag von bis zu 20 Prozent erfolgen. „Bleibt die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers innerhalb dieses Rahmens, dürfen die Finanzbehörden keine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen“, so der Wirtschaftsprüfer (siehe Kasten, „Betriebsprüfung“, Seite 60).

Gute Argumente liefern

Höhere Vergütungen sind also nicht tabu. „Unternehmen müssen aber mit starken Argumenten vorbauen“, so Stamm. Im besten Fall holt der Chef eine individuelle gutachterliche Stellungnahme ein, die den erhöhten Gehaltsspielraum rechtfertigt. „Das Gutachten berücksichtigt Art und Umfang der Geschäftsführertätigkeit, die Ertragsaussichten der Gesellschaft und eine angemessene Kapitalverzinsung“, so Stamm. Entscheidend wird es auch sein, innerhalb der Gesamtbezüge die festen Vorgaben des Finanzamts einzuhalten. Betriebsprüfer nehmen spezielle oder zusätzliche Vereinbarungen besonders genau unter die Lupe. „Überstundenvergütungen, Pensionszusagen, Tantiemen oder Beraterhonorare erfordern eine besonders gründliche vertragliche Ausgestaltung“, sagt Stamm. So darf zum Beispiel eine Pensionszusage nicht zu einer Überversorgung führen (mehr als 75 Prozent der letzten Aktivbezüge), und die Tantieme darf im Normalfall nicht mehr als 35 Prozent der Gesamtvergütung ausmachen. „Unterm Strich sollte die variable Vergütung maximal ein Viertel der Gesamtvergütung betragen“, fasst Stamm zusammen. Vorsicht: Besondere Zuschläge zum Arbeitslohn, etwa wegen Überstunden oder Sonntagsarbeiten, führen generell und ausnahmslos zur verdeckten Gewinnausschüttung.

Genauso akribisch wie die Höhe werden auch die Verträge und deren Einhaltung unter die Lupe genommen (siehe Checkliste unten). Zum Beispiel, wenn einzelne Vergütungsbestandteile nur mündlich vereinbart wurden und im Dienstvertrag nicht auftauchen. „Erfahrungsgemäß reagieren die Finanzbeamten misstrauisch, wenn Festgehälter nach unten oder nach oben angepasst werden“, sagt Stamm. Änderungen in den Verträgen sollten zu Beginn des Geschäftsjahres wirksam werden.

Handwerksunternehmer Lars Thullesen berücksichtigt diese Vorgaben. Seine Gesamtbezüge liegen im Rahmen dessen, was Geschäftsführer in Betrieben vergleichbarer Größenordnung verdienen. „Alle Entscheidungen zu Gehaltserhöhungen, Tantiemen, Geschäftswagen und sonstigen Bezügen erfolgen bei uns stets in Absprache mit und nach Prüfung durch den Steuerberater“, so der Unternehmer.